Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta012/11.05.2012/10:05) - S & T System Intergration & Technology
Distribution AG
Wien, FN 47292 y
ISIN AT0000905351
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung der
S & T System Intergration & Technology Distribution AG
am Montag, dem 11. Juni 2012, um 9 Uhr,
Hotel roomz Vienna, Paragonstraße 1, 1110 Wien, Raum M2, Erdgeschoss
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2011 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 21. Mai 2012 zur Einsicht der Aktionäre
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße
17-19/Stiege 3, Sandra Grünwald, auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung und
* der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie
* die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6.
* Die Wahlvorschläge und die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG werden spätestens am fünften
Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite
http://www.snt.at/news/investoren zugänglich gemacht werden.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und das Formular für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 21. Mai 2012 außerdem im Internet unter
snt.at./news/investoren zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 21. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 30. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau
Sandra Grünwald, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre oder sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form
von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099
oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMM-LUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 01. Juni
2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
05. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss:
Per Telefax +43 (1) 8900 500 54
Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 01. Juni 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen-genommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am
01. Juni 2012, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur ordentlichen
Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen
amtlichen Lichtbildausweis mit.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adres-sen zugehen:
Per Telefax +43 (1) 8900 500 54
Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.snt.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2012 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats
ist ausgeschlossen.
Ausschluss von SWIFT
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 11, 2012 04:05 ET (08:05 GMT)
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Distribution AG
Wien, FN 47292 y
ISIN AT0000905351
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung der
S & T System Intergration & Technology Distribution AG
am Montag, dem 11. Juni 2012, um 9 Uhr,
Hotel roomz Vienna, Paragonstraße 1, 1110 Wien, Raum M2, Erdgeschoss
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2011 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 21. Mai 2012 zur Einsicht der Aktionäre
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße
17-19/Stiege 3, Sandra Grünwald, auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung und
* der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie
* die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6.
* Die Wahlvorschläge und die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG werden spätestens am fünften
Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite
http://www.snt.at/news/investoren zugänglich gemacht werden.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und das Formular für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 21. Mai 2012 außerdem im Internet unter
snt.at./news/investoren zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 21. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 30. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau
Sandra Grünwald, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre oder sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form
von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099
oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMM-LUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 01. Juni
2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
05. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss:
Per Telefax +43 (1) 8900 500 54
Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 01. Juni 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen-genommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am
01. Juni 2012, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur ordentlichen
Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen
amtlichen Lichtbildausweis mit.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adres-sen zugehen:
Per Telefax +43 (1) 8900 500 54
Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.snt.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2012 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats
ist ausgeschlossen.
Ausschluss von SWIFT
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 11, 2012 04:05 ET (08:05 GMT)
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