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DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2012 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapierkennnummer: A0Z23G 
   ISIN: DE000A0Z23G6 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 2012 
   der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
 
   in den Meistersaal, Köthener Straße 38, 10963 Berlin, 
   am Freitag, den 22. Juni 2012, 10.00 Uhr ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichtes des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.deag.de -> Investor Relations -> 
   Hauptversammlung eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag 
   des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
   22. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Ein 
   Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der DEAG Deutsche Entertainment 
           Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 3.765.452,74 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je         EUR      495.534,72 
   dividendenberechtigter Stückaktie (bei 
   12.388.368 dividendenberechtigten Aktien) 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                            EUR    3.269.918,02 
 
   ________________________________________________- 
   ________________________________________________- 
   _____ 
 
   Bilanzgewinn                                         EUR    3.765.452,74 
 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der gehaltenen eigenen 
   Aktien verändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnvorschlag 
   unterbreiten, wobei die Höhe der Dividende je Stückaktie unverändert 
   bleibt. Die Dividende ist am 25. Juni 2012 zur Zahlung fällig. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl des 
           Aufsichtsrats 
 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. Der Aufsichtsrat 
   schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
     5.1   Herrn Wolf-D. Gramatke, wohnhaft in Hamburg, 
           Geschäftsführer von Great-Minds Consultants Entertainment, 
           Media, e-business GmbH, Hamburg. Herr Wolf-D. Gramatke ist 
           Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten und 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Stellvertretender Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats der Pixelpark AG, Berlin 
 
 
         -     Stellvertretender Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats der Senator Entertainment AG, Berlin 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der DEAG 
               Classics AG, Berlin 
 
 
 
 
     5.2   Frau Christine Novakovic, wohnhaft in Feusisberg 
           (Schweiz), Head Corporate & Institutional Clients UBS AG, 
           Zürich (Schweiz). Frau Christine Novakovic ist Mitglied in 
           folgenden weiteren Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Mitglied im Verwaltungsrat der UBS Card Center 
               AG, Glattbrugg (Schweiz) 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors, Earth Council 
               Geneva, Zug (Schweiz) 
 
 
 
 
     5.3   Herrn Christian Angermayer, wohnhaft Frankfurt am 
           Main, Geschäftsführer (CEO) der Angermayer, Brumm & Lange 
           Unternehmensgruppe GmbH, Frankfurt am Main. Herr Christian 
           Angermayer ist Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten 
           und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ADC African 
               Development Corporation GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main 
 
 
         -     Stellvertretender Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats der Altira AG, Frankfurt am Main 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Aragon AG, 
               Wiesbaden 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Film House 
               Germany AG, Frankfurt am Main 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Silvia Quandt & 
               Cie. AG, Frankfurt am Main 
 
 
 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. 
 
   Gemäß § 5.4.3 Corporate Governance Kodex wird unverbindlich 
   mitgeteilt, dass in der, der Hauptversammlung folgenden, 
   konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats, Herr Wolf-D. Gramatke 
   erneut für den Vorsitz des Aufsichtsrats kandidieren will. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
   ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 
   12.388.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 
   daher 12.388.983. 
 
   Aus eigenen Aktien steht der DEAG Deutsche Entertainment 
   Aktiengesellschaft kein Stimmrecht zu. Die DEAG Deutsche Entertainment 
   Aktiengesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 615 eigene 
   Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
   beträgt im Zeitpunkt der Einberufung daher 12.388.368. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres 
   Aktienbesitzes, ausgestellt durch ein depotführendes Institut, in 
   deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei 
   nachfolgend bezeichneter Anmeldestelle angemeldet haben: 
 
   DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 80637 München Fax-Nr.: (+49) (0)89 21027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Die Anmeldung hat der oben bezeichneten Anmeldestelle der DEAG 
   Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft mindestens sechs Tage vor 
   dem Tag der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und 
   der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind, d. h. 
   spätestens bis zum Ablauf des 15. Juni 2012, zuzugehen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat sich der Nachweis des 
   Aktienbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   (sog. Nachweisstichtag), d. h. den 1. Juni 2012, 0.00 Uhr, zu beziehen 
   und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   zu erbringen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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