DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.05.2012 / 15:26
=--------------------------------------------------------------------
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft,
Düsseldorf, ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
Freitag, den 22. Juni 2012, um 13.00 Uhr, im CCD Congress Center
Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum 28
(Eingang neben der Stadthalle).
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr
2011 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gem.
§ 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da
der Jahres- und der Konzernabschluss schon gebilligt wurden. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf
es daher nicht.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 12.026.348,38 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je 3.828.000,00
Stückaktie auf das in 9.570.000 Stückaktien Euro
eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe
von 15.312.000,00 Euro =
Gewinnvortrag 8.198.348,38
Euro
Bilanzgewinn 12.026.348,38
Euro
Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene
Aktien hält, die dann nicht dividendenberechtigt wären, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur
Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung
einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe
von 0,40 Euro den Ausweis einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags
vorsieht.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für
das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1,
101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung
aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2011 beschließt. Die Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder erfolgt
satzungsgemäß für einen Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen
sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung derjenigen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016
endende Geschäftsjahr beschließt, folgende Personen in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Marc Tüngler, wohnhaft in Düsseldorf, Rechtsanwalt,
Hauptgeschäftsführer der DSW - Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e. V.
b) Herrn Reinhart Zech von Hymmen, wohnhaft in Erkrath, Kaufmann
c) Herrn Bernd Klinkmann, wohnhaft in Castrop-Rauxel, selbständiger
Steuerberater
Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus,
dass von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch
die Hauptversammlung Herr Bernd Klinkmann aus der Mitte des
Aufsichtsrates zur Wahl als Vorsitzender des Aufsichtsrates
vorgeschlagen wird.
Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Herr Marc Tüngler
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
- keine
Herr Reinhart Zech von Hymmen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
- Raiffeisenbank Rhein-Berg eG, Monheim am Rhein
Herr Bernd Klinkmann
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- GRR AG, Erlangen
- codecentric AG, Düsseldorf
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
- Zementwerk ODRA S.A., Opole, Polen
- Zementwerk WARTA S.A., Dzialoszyn, Polen
- Gebra GmbH & Co. Sicherheitsprodukte KG, Hennef
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle
einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
zum 30. Juni 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt.
b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird für den Fall, dass eine
freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2012 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung unter
dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft
begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der zu
prüfenden Inhalte eines Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen.
Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 3
Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme
nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in
Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende
Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 1. Juni 2012,
0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie
die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 15.
Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Fax: +49 69 12012-86045.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)
© 2012 Dow Jones News
