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DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:26 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, 
   Düsseldorf, ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
   Freitag, den 22. Juni 2012, um 13.00 Uhr, im CCD Congress Center 
   Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum 28 
   (Eingang neben der Stadthalle). 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 
   2011 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gem. 
   § 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da 
   der Jahres- und der Konzernabschluss schon gebilligt wurden. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf 
   es daher nicht. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 12.026.348,38 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je              3.828.000,00 
   Stückaktie auf das in 9.570.000 Stückaktien                        Euro 
   eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe 
   von 15.312.000,00 Euro = 
 
   Gewinnvortrag                                              8.198.348,38 
                                                                      Euro 
 
   Bilanzgewinn                                              12.026.348,38 
                                                                      Euro 
 
   Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene 
   Aktien hält, die dann nicht dividendenberechtigt wären, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung 
   einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe 
   von 0,40 Euro den Ausweis einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags 
   vorsieht. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 
   101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung 
   aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2011 beschließt. Die Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder erfolgt 
   satzungsgemäß für einen Zeitraum bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
   für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen 
   sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung derjenigen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 
   endende Geschäftsjahr beschließt, folgende Personen in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herrn Marc Tüngler, wohnhaft in Düsseldorf, Rechtsanwalt, 
   Hauptgeschäftsführer der DSW - Deutsche Schutzvereinigung für 
   Wertpapierbesitz e. V. 
 
   b) Herrn Reinhart Zech von Hymmen, wohnhaft in Erkrath, Kaufmann 
 
   c) Herrn Bernd Klinkmann, wohnhaft in Castrop-Rauxel, selbständiger 
   Steuerberater 
 
   Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, 
   dass von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch 
   die Hauptversammlung Herr Bernd Klinkmann aus der Mitte des 
   Aufsichtsrates zur Wahl als Vorsitzender des Aufsichtsrates 
   vorgeschlagen wird. 
 
   Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
   Herr Marc Tüngler 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
     -     keine 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
     -     keine 
 
 
   Herr Reinhart Zech von Hymmen 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
     -     keine 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
     -     Raiffeisenbank Rhein-Berg eG, Monheim am Rhein 
 
 
   Herr Bernd Klinkmann 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
     -     GRR AG, Erlangen 
 
 
     -     codecentric AG, Düsseldorf 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
     -     Zementwerk ODRA S.A., Opole, Polen 
 
 
     -     Zementwerk WARTA S.A., Dzialoszyn, Polen 
 
 
     -     Gebra GmbH & Co. Sicherheitsprodukte KG, Hennef 
 
 
   Tagesordnungspunkt 6 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle 
   einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   zum 30. Juni 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
   b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird für den Fall, dass eine 
   freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2012 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt. 
 
   Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung unter 
   dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft 
   begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der zu 
   prüfenden Inhalte eines Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 3 
   Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
   Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 1. Juni 2012, 
   0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie 
   die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 15. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
   Fax: +49 69 12012-86045. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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