DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
11.05.2012 / 15:31
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Brenntag AG
Mülheim an der Ruhr
Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH
ISIN: DE 000A1DAHH0
Einberufung der Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
20. Juni 2012,
um 10:00 Uhr MESZ
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ)
im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2011, und des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2012
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG
bedarf es daher insoweit nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von
103.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie
Gesamt: 103.000.000,00 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr
als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in
51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die
jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren.
2. Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2012
(24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die
Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für
den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister
eingetragenen Aktionären per Post übersandt.
Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom
14. Juni 2012 bis einschließlich 20. Juni 2012 eingehenden
Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der
Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In
solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist
die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
3. Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben.
Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular
zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente
heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen bis einschließlich 19. Juni 2012 (17:00 Uhr MESZ) bei
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288
E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein.
Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs bis zum 13. Juni 2012 - wie oben unter
'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung' ausgeführt -
erforderlich.
4. Verfahren für Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
4.1 Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle
einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei
Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich unter
4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Rückseite
der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular genutzt
werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse der
Gesellschaft www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum
Download abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
(1) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende
Adresse gesandt werden
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de,
(2) über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt werden
oder
(3) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich
nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt - eines Nachweises
der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der
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May 11, 2012 09:31 ET (13:31 GMT)
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend
genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges der
elektronischen Kommunikation (E-Mail) bis zum Abschluss der
Abstimmungen in der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 gesendet
werden. Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch in
Textform am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
4.2 Stimmrechtsvertretung durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten
Personen (§ 135 AktG)
Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen
diesen gleichgestellte Person erteilt wird, bedürfen die
Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den gesetzlichen
Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar
festgehalten wird. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen
sowie die ihnen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen
können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen
vorsehen; bitte stimmen Sie sich mit den diesbezüglich jeweils
zu Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in
diesem Fall nicht.
4.3 Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft
Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch
unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Bevollmächtigung und
die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Zu ihrer Erteilung
kann das mit den Anmeldeunterlagen zusammen zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das
Vollmachts- und Weisungsformular ist auch unter der
Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download
abrufbar. Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 19. Juni
2012 (17:00 Uhr MESZ) entweder unter nachstehender Adresse bei
der Gesellschaft oder über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingehen, um auf
der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden:
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de.
Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen
sind ebenfalls bis zum 19. Juni 2012 (17:00 Uhr MESZ) in
Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden oder
über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung zu übermitteln. Am
Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Weisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder
eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei
der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt werden. Bei einer
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch
keine Weisungen dazu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter können
auch nicht zur Ausübung des Frage- oder Rederechts der
Aktionäre, zur Stellung von Anträgen sowie zum Einlegen von
Widersprüchen bevollmächtigt werden.
5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des
Grundkapitals der Brenntag AG von 500.000,00 EUR (das
entspricht 500.000 Aktien) oder den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Brenntag AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 20. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ), unter der
nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Brenntag AG
Vorstand
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens
Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
halten.
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind
bis spätestens 5. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Brenntag AG
Corporate Legal
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefax: + 49 (0) 208 7828 418
E-Mail: corporate.legal@brenntag.de.
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären
im Internet unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente
einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei
Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.
7. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß §
131 Abs. 3 AktG besteht.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der
Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3
der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
8. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind
sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente zugänglich. Dort
finden sich auch weitergehende Erläuterungen der
Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen, insbesondere zur
Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur
Vollmachts- und Weisungserteilung.
Mülheim an der Ruhr, im Mai 2012
Brenntag AG
Der Vorstand
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11.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brenntag AG
Stinnes-Platz 1
45472 Mühlheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: IR@brenntag.de
Internet: http://www.brenntag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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169483 11.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 11, 2012 09:31 ET (13:31 GMT)


