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DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:31 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Brenntag AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
   Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH 
   ISIN: DE 000A1DAHH0 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu der am 
 
   20. Juni 2012, 
   um 10:00 Uhr MESZ 
   (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) 
 
   im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress, 
   Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2011, und des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2012 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG 
           bedarf es daher insoweit nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 
           103.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie 
 
 
           Gesamt: 103.000.000,00 EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr 
           als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. 
           Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
           Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in 
           51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die 
           jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. 
 
 
     2.    Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
           sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2012 
           (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
           englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die 
           Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für 
           den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister 
           eingetragenen Aktionären per Post übersandt. 
 
 
           Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom 
           14. Juni 2012 bis einschließlich 20. Juni 2012 eingehenden 
           Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der 
           Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In 
           solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem 
           im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich 
           ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist 
           die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie 
           dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
           Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
 
     3.    Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im 
           Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. 
           Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular 
           zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der 
           Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente 
           heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen 
           müssen bis einschließlich 19. Juni 2012 (17:00 Uhr MESZ) bei 
           der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288 
           E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein. 
 
 
           Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung 
           des Aktionärs bis zum 13. Juni 2012 - wie oben unter 
           'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung' ausgeführt - 
           erforderlich. 
 
 
     4.    Verfahren für Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
     4.1   Bevollmächtigung eines Dritten 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in 
           der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
           durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
           eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle 
           einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung 
           des Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die 
           Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei 
           Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich unter 
           4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Rückseite 
           der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular genutzt 
           werden. 
 
 
           Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse der 
           Gesellschaft www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum 
           Download abrufbar. 
 
 
           Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder 
 
 
           (1) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende 
           Adresse gesandt werden 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288 
           E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de, 
 
 
           (2) über unseren Online-Service unter 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt werden 
           oder 
 
 
           (3) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. 
 
 
           Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten 
           erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich 
           nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt - eines Nachweises 
           der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2012 09:31 ET (13:31 GMT)

Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend 
           genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges der 
           elektronischen Kommunikation (E-Mail) bis zum Abschluss der 
           Abstimmungen in der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 gesendet 
           werden. Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch in 
           Textform am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und 
           Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die 
           Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt. 
 
 
     4.2   Stimmrechtsvertretung durch ein Kreditinstitut, 
           eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten 
           Personen (§ 135 AktG) 
 
 
           Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die 
           Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen 
           diesen gleichgestellte Person erteilt wird, bedürfen die 
           Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den gesetzlichen 
           Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die 
           Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
           festgehalten wird. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen 
           sowie die ihnen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen 
           können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
           vorsehen; bitte stimmen Sie sich mit den diesbezüglich jeweils 
           zu Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in 
           diesem Fall nicht. 
 
 
     4.3   Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
           Gesellschaft 
 
 
           Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch 
           unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
           bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
           für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
           Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Bevollmächtigung und 
           die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Zu ihrer Erteilung 
           kann das mit den Anmeldeunterlagen zusammen zugesandte 
           Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das 
           Vollmachts- und Weisungsformular ist auch unter der 
           Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download 
           abrufbar. Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 19. Juni 
           2012 (17:00 Uhr MESZ) entweder unter nachstehender Adresse bei 
           der Gesellschaft oder über unseren Online-Service unter 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingehen, um auf 
           der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden: 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 288 
           E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de. 
 
 
           Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen 
           sind ebenfalls bis zum 19. Juni 2012 (17:00 Uhr MESZ) in 
           Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden oder 
           über unseren Online-Service unter 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung zu übermitteln. Am 
           Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Weisung an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder 
           eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei 
           der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt werden. Bei einer 
           Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über 
           eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
           Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld 
           der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch 
           keine Weisungen dazu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter können 
           auch nicht zur Ausübung des Frage- oder Rederechts der 
           Aktionäre, zur Stellung von Anträgen sowie zum Einlegen von 
           Widersprüchen bevollmächtigt werden. 
 
 
     5.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals der Brenntag AG von 500.000,00 EUR (das 
           entspricht 500.000 Aktien) oder den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
           auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand der Brenntag AG zu richten und muss der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           spätestens bis zum 20. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ), unter der 
           nachstehenden Adresse zugegangen sein: 
 
 
           Brenntag AG 
           Vorstand 
           Stinnes-Platz 1 
           45472 Mülheim an der Ruhr 
           Deutschland 
 
 
           Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit 
           mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens 
           Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese 
           Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen 
           halten. 
 
 
     6.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind 
           bis spätestens 5. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an 
           folgende Adresse zu richten: 
 
 
           Brenntag AG 
           Corporate Legal 
           Stinnes-Platz 1 
           45472 Mülheim an der Ruhr 
           Deutschland 
           Telefax: + 49 (0) 208 7828 418 
           E-Mail: corporate.legal@brenntag.de. 
 
 
           Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären 
           im Internet unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente 
           einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei 
           Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht. 
 
 
     7.    Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie 
           über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss 
           eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 
           131 Abs. 3 AktG besteht. 
 
 
           Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der 
           Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3 
           der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre 
           zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
 
     8.    Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind 
           sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente zugänglich. Dort 
           finden sich auch weitergehende Erläuterungen der 
           Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
           Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen, insbesondere zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur 
           Vollmachts- und Weisungserteilung. 
 
 
   Mülheim an der Ruhr, im Mai 2012 
 
   Brenntag AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
11.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Brenntag AG 
                Stinnes-Platz 1 
                45472 Mühlheim an der Ruhr 
                Deutschland 
E-Mail:         IR@brenntag.de 
Internet:       http://www.brenntag.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
169483 11.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 11, 2012 09:31 ET (13:31 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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