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DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
14.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   OnVista Aktiengesellschaft 
 
   Köln 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 546 160 - 
   - ISIN DE0005461602 - 
 
 
   Einladung 
   zur 
   ordentlichen 
   Hauptversammlung 
   der OnVista AG 
   am 26. Juni 2012 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zu der am 
 
   26. Juni 2012, 10 Uhr, 
 
   im 
   KOMED Saal 1-3 
   1. Obergeschoss 
   Im MediaPark 6 
   50670 Köln 
 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG, Köln, 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           OnVista AG zum 31. Dezember 2011, des nach IFRS aufgestellten 
           und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, der Lageberichte für die OnVista AG und den 
           Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der OnVista AG und des 
           Konzerns zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315 
           Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Wirkung zum 16. November 2011 ist Herr Ramón Blanco 
           aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft ausgeschieden. Für Herrn Blanco ist das 
           gleichzeitig mit Herrn Blanco von der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 
           gewählte Ersatzmitglied Herr Benoit Mathieu Grisoni in den 
           Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Grisoni hat die Niederlegung 
           seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
           26. Juni 2012 erklärt. Für den ausscheidenden Herrn Grisoni 
           sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. 
           Darüber hinaus soll gleichzeitig mit dem neu zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitglied für dieses ein Ersatzmitglied bestellt 
           werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 
           Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der 
           Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person in den 
           Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen angegeben sind: 
 
 
             Herrn Patrick Sommelet, Stellvertretender 
             Vorstandsvorsitzender ('Deputy Chief Executive Officer') der 
             Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft 
             in Rueil Malmaison, Frankreich 
 
 
             Weitere Mitgliedschaften: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der 
               OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the 
               Board of Directors') der Selftrade Bank S.A., Madrid, 
               Spanien 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the 
               Board of Directors') der Talos Securities Ltd., London, 
               Großbritannien 
 
 
 
 
           Die Wahl von Herrn Sommelet erfolgt für die restliche 
           Amtsdauer von Herrn Grisoni, d.h. bis zum Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, 
           gleichzeitig mit Herrn Sommelet folgende Person zu dessen 
           Ersatzmitglied zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen angegeben sind: 
 
 
             Herrn Benoit Mathieu Grisoni, Direktor Boursorama 
             Banque ('Director Boursorama Banque') der Boursorama S.A., 
             Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft in 
             Issy-Les-Moulineaux, Frankreich 
 
 
             Weitere Mitgliedschaften: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista AG, Köln 
               (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. 
               Juni 2012) 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista Bank 
               GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
 
 
           Herr Grisoni soll Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Herr 
           Sommelet vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 
           ausscheidet. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds Herrn Grisoni 
           endet automatisch mit Ablauf der ordentlichen Amtszeit von 
           Herrn Sommelet, d.h. spätestens mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung 2015. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 
   5. Juni 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 
   Dienstag, den 19. Juni 2012 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse 
   zugegangen sein: 
 
           OnVista AG 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG 
           Römerstraße 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax: 06 21 / 7 17 72-13 
           E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
   Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
   gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
   zurückweisen. 
 
   Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Vollmachten/Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Absatz 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b 
   BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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