DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
14.05.2012 / 15:09
=--------------------------------------------------------------------
OnVista Aktiengesellschaft
Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr. 546 160 -
- ISIN DE0005461602 -
Einladung
zur
ordentlichen
Hauptversammlung
der OnVista AG
am 26. Juni 2012
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu der am
26. Juni 2012, 10 Uhr,
im
KOMED Saal 1-3
1. Obergeschoss
Im MediaPark 6
50670 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG, Köln,
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
OnVista AG zum 31. Dezember 2011, des nach IFRS aufgestellten
und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, der Lageberichte für die OnVista AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der OnVista AG und des
Konzerns zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315
Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 16. November 2011 ist Herr Ramón Blanco
aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft ausgeschieden. Für Herrn Blanco ist das
gleichzeitig mit Herrn Blanco von der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010
gewählte Ersatzmitglied Herr Benoit Mathieu Grisoni in den
Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Grisoni hat die Niederlegung
seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
26. Juni 2012 erklärt. Für den ausscheidenden Herrn Grisoni
sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Darüber hinaus soll gleichzeitig mit dem neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglied für dieses ein Ersatzmitglied bestellt
werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der
Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person in den
Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen angegeben sind:
Herrn Patrick Sommelet, Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender ('Deputy Chief Executive Officer') der
Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft
in Rueil Malmaison, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
- Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der
OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main
- Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the
Board of Directors') der Selftrade Bank S.A., Madrid,
Spanien
- Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the
Board of Directors') der Talos Securities Ltd., London,
Großbritannien
Die Wahl von Herrn Sommelet erfolgt für die restliche
Amtsdauer von Herrn Grisoni, d.h. bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,
gleichzeitig mit Herrn Sommelet folgende Person zu dessen
Ersatzmitglied zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen angegeben sind:
Herrn Benoit Mathieu Grisoni, Direktor Boursorama
Banque ('Director Boursorama Banque') der Boursorama S.A.,
Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft in
Issy-Les-Moulineaux, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
- Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista AG, Köln
(bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.
Juni 2012)
- Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista Bank
GmbH, Frankfurt am Main
Herr Grisoni soll Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Herr
Sommelet vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds Herrn Grisoni
endet automatisch mit Ablauf der ordentlichen Amtszeit von
Herrn Sommelet, d.h. spätestens mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2015.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den
5. Juni 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, den 19. Juni 2012 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse
zugegangen sein:
OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 7 17 72-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Absatz 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
© 2012 Dow Jones News
