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DGAP-HV: STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:05 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STRABAG AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N - 
 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der 
 
 
   84. Ordentlichen Hauptversammlung 
   am Freitag, dem 29. Juni 2012, 10:00 Uhr, 
 
   im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG, 
   Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der 
           STRABAG AG zum 31. Dezember 2011, des mit dem Lagebericht für 
           die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB und des Vorschlags des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
 
           Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter 
           'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 9.391.800,00 EUR eine 
           Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter 
           Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in 
           Höhe von 5.000.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen 
           einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 
           200.600,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (= 
           Gewinnvortrag). 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstands. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen 
           Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 Stückaktien. Jede Aktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte 4.030.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Umschreibungsstopp 
   Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgebend. Bitte beachten Sie, dass vom 25. Juni 2012 bis zum Tag der 
   Hauptversammlung (jeweils einschließlich) aus abwicklungstechnischen 
   Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch einen 
   Bevollmächtigten - und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
   eingetragen sind. Die Anmeldung muss der STRABAG AG spätestens sechs 
   Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag 
   des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juni 2012 
   (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugegangen sein: 
 
   STRABAG AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Fax +49 89 30903-74675 
   anmeldestelle@computershare.de 
 
   Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um 
   frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine 
   Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein 
   Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
   Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen 
   nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person 
   oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
   Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und einen evtl. Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung 
   und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet 
   werden, die den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen 
   zugesandt werden. Der Nachweis der Vollmacht kann der Gesellschaft an 
   die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden: 
 
   STRABAG AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Fax +49 89 30903-74675 
   StrabagAG-HV2012@computershare.de 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135 
   Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, 
   von Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut oder ein nach §§ 135 Abs. 
   10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut 
   oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gem. § 
   135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden 
   gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
   abzustimmen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
   lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und 
   Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch 
   machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft bis zum 
   28. Juni 2012 (24:00 Uhr) in Textform unter der vorstehend genannten 
   Adresse zugegangen sein. Auch nach diesem Zeitpunkt können weiterhin 
   noch per E-Mail sowie während der Hauptversammlung die Erteilung der 
   Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung sowie Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Gesellschaft bietet für die 
   Übermittlung von Vollmachten und Weisungen sowie den Nachweis über die 
   Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter die bereits benannte E-Mail-Adresse 
   (StrabagAG-HV2012@computershare.de) an. 
 
   Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter das Formular zu verwenden, welches zusammen mit 
   den Anmeldeunterlagen übersandt wird. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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