DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
15.05.2012 / 15:05
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STRABAG AG
Köln
- ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der
84. Ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 29. Juni 2012, 10:00 Uhr,
im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG,
Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
STRABAG AG zum 31. Dezember 2011, des mit dem Lagebericht für
die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB und des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter
'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem
Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 9.391.800,00 EUR eine
Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter
Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in
Höhe von 5.000.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von
200.600,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (=
Gewinnvortrag).
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der
Stimmrechte 4.030.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Umschreibungsstopp
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Bitte beachten Sie, dass vom 25. Juni 2012 bis zum Tag der
Hauptversammlung (jeweils einschließlich) aus abwicklungstechnischen
Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch einen
Bevollmächtigten - und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
eingetragen sind. Die Anmeldung muss der STRABAG AG spätestens sechs
Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juni 2012
(24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugegangen sein:
STRABAG AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax +49 89 30903-74675
anmeldestelle@computershare.de
Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um
frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft. Die
Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine
Teilnahmevoraussetzungen dar.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein
Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein
Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen
nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person
oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und einen evtl. Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung
und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet
werden, die den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen
zugesandt werden. Der Nachweis der Vollmacht kann der Gesellschaft an
die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:
STRABAG AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax +49 89 30903-74675
StrabagAG-HV2012@computershare.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen,
von Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut oder ein nach §§ 135 Abs.
10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gem. §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen
abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und
Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden.
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch
machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft bis zum
28. Juni 2012 (24:00 Uhr) in Textform unter der vorstehend genannten
Adresse zugegangen sein. Auch nach diesem Zeitpunkt können weiterhin
noch per E-Mail sowie während der Hauptversammlung die Erteilung der
Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung sowie Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Gesellschaft bietet für die
Übermittlung von Vollmachten und Weisungen sowie den Nachweis über die
Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter die bereits benannte E-Mail-Adresse
(StrabagAG-HV2012@computershare.de) an.
Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter das Formular zu verwenden, welches zusammen mit
den Anmeldeunterlagen übersandt wird.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit
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May 15, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)


