DGAP-HV: Plaut AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Plaut AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.06.2012 in Wien mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
15.05.2012 / 15:08
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Plaut Aktiengesellschaft
Wien, FN 124131 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 10.00 Uhr
im Imperial Riding School Renaissance Hotel
Ungargasse 60, 1030 Wien
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
insb. zur Anpassung an die durch das
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 geänderten
gesetzlichen Bestimmungen.
8. Neufestlegung der Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden
Geschäftsjahre.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 23. Mai 2012 auf der Homepage der
Gesellschaft www.plaut.com abrufbar:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
* Beschlussvorschläge,
* Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG des
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt
6),
* Satzungsgegenüberstellung.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Neben den oben genannten Unterlagen sowie dem vollständigen Text
dieser Einberufung sind ab 23. Mai 2012 auch Formulare für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht im Internet unter
www.plaut.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. Mai
2012 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1030 Wien,
Engelsberggasse 4, Abteilung Marketing und Investor Relations, z.H.
Herrn Mag. Herbert Brauneis, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer
+43 1 2289569 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 1. Juni
2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 2289569 oder an
1030 Wien, Engelsberggasse 4, Abteilung Marketing und Investor
Relations, z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis, oder per E-Mail an
herbert.brauneis@plaut.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.plaut.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 3. Juni 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Juni 2012 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Plaut Aktiengesellschaft Abteilung Marketing und Investor
Post: Relations z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis Engelsberggasse 4
1030 Wien
Per +43 1 2289569
Tele-
fax:
oder
Per herbert.brauneis@plaut.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem
E-Mai- E-Mail angefügt)
l:
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 8. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den weiter oben genannten Nachweisstichtag 3. Juni 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 12. Juni 2012,
14.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
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