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DGAP-HV: Phoenix Solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2012 in Fürstenfeldbruck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Phoenix Solar Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Phoenix Solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2012 in Fürstenfeldbruck mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Phoenix Solar Aktiengesellschaft 
 
   Sulzemoos, Landkreis Dachau 
 
   WKN A0BVU9 
   ISIN DE000A0BVU93 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Donnerstag, den 21. Juni 2012, 11:00 Uhr 
   Veranstaltungsforum Fürstenfeld 
   Stadtsaal, 
   Fürstenfeld 12 
   82256 Fürstenfeldbruck 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt I 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, der Lageberichte für 
   die Phoenix Solar Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen 
   Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht 
   das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die 
   Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vor. 
 
   Tagesordnungspunkt II 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt III 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt IV 
   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, 
 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2012 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   2012 und des Zwischenlageberichts 2012 zu bestellen. 
 
   Tagesordnungspunkt V 
   Beschlussfassung über eine Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung 
 
   Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat 
   aus sechs Mitgliedern. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen 
   Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem eher geringeren 
   Geschäftsvolumen und aufgrund dessen mit einer geringeren Komplexität 
   der Überwachungsaufgabe zu rechnen. Die Aufgaben des Aufsichtsrats 
   können daher zukünftig von drei Mitgliedern in gleicher Weise 
   bewerkstelligt werden. Eine Reduzierung der Zahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder erscheint auch vor dem Hintergrund der 
   andernfalls weiterhin anfallenden Kosten als sachgerecht. Der 
   Aufsichtsrat soll dementsprechend auf eine Größe von drei Mitgliedern 
   verkleinert werden. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Klaus Höfle und Dr. Patrick 
   Schweisthal haben angekündigt, nach einer zustimmenden 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   ihre Aufsichtsratsmandate aufschiebend bedingt auf die Eintragung der 
   nachfolgend vorgeschlagenen Änderung von § 8 der Satzung der 
   Gesellschaft im Handelsregister niederzulegen. Das Aufsichtsratsmandat 
   von Dr. Torsten Hass endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt 
   neu gefasst: 
 
           '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
           Mitgliedern.' 
 
 
   Tagesordnungspunkt VI 
   Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder 
 
   Gemäß § 11 Satz 2 der Satzung wird die Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung bewilligt und 
   festgesetzt. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der 
   Gesellschaft im abgelaufenen Berichtszeitraum soll die Vergütung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats verringert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste 
   Vergütung in Höhe von 15.000,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt in 
   jeweils zwei gleichen Tranchen am 30. Juni und am 31. Dezember eines 
   jeden Jahres. 
 
   2. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter 
   das Eineinhalbfache der Vergütung nach Ziffer 1. 
 
   3. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des 
   Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden 
   angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der vorstehend 
   genannten Vergütungen. 
 
   4. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält darüber hinaus ein 
   Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro für jede Sitzung des 
   Aufsichtsrats, an der das Mitglied teilgenommen hat. Die Auszahlung 
   erfolgt nach der jeweiligen Sitzung. 
 
   5. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre 
   Auslagen und die ihnen für ihre Aufsichtsratstätigkeit zur Last 
   fallende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   Versicherungsschutz und dem Aufsichtsratsvorsitzenden technische 
   Unterstützung in einem für die Ausübung seiner Tätigkeit als 
   Aufsichtsratsvorsitzender angemessenen Umfang zur Verfügung. 
 
   6. Die neue Vergütungsregelung gilt mit Ablauf des Tages dieser 
   Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnungspunkt VII 
   Beschlussfassung über eine Änderung von § 9 Abs. 3 der Satzung 
   (einschließlich Überschrift) 
 
   Nach § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bedürfen die im Einzelnen 
   dort aufgelisteten Geschäfte und Maßnahmen der Zustimmung des 
   Aufsichtsrats. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates sind ein 
   wichtiges Instrument der Überwachung des Vorstandes und werden vom 
   Aktiengesetz dementsprechend auch ausdrücklich gefordert. 
   Typischerweise werden diese bei börsennotierten Gesellschaften aber in 
   der Geschäftsordnung des Vorstands oder ad-hoc durch den Aufsichtsrat 
   im Einzelfall festgelegt. Die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten in 
   der Geschäftsordnung des Vorstands ist auch in § 6 Abs. 2 der Satzung 
   der Gesellschaft ausdrücklich vorgesehen. Eine (zusätzliche) Regelung 
   in der Satzung - wie hier in § 9 Abs. 3 - ist hingegen nicht 
   erforderlich und hat zudem den Nachteil, dass sie im Bedarfsfall nur 
   durch einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung angepasst 
   werden kann. Dies kann sich bei einer börsennotierten Gesellschaft im 
   Einzelfall als aufwändig und unnötig kompliziert darstellen. Zum 
   Zwecke einer größtmöglichen Flexibilität sollen Zustimmungsvorbehalte 
   daher ausschließlich in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt 
   werden, soweit sie nicht ad-hoc durch den Aufsichtsrat zu erlassen 
   sind. Der Aufsichtsrat hat dadurch die Möglichkeit, auf die jeweiligen 
   Anforderungen kurzfristig zu reagieren. Die Corporate Governance der 
   Gesellschaft soll sich dadurch nicht ändern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen. 
 
   Die Überschrift zu § 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst 
 
   'Vorsitz, Aufgaben' 
 
   Tagesordnungspunkt VIII 
   Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die Amtszeit 
   des Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Oliver Gosemann. 
 
   Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung aus 
   sechs Mitgliedern. Sofern die Hauptversammlung dem Vorschlag des 
   Vorstands und des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt V zustimmt, 
   besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung künftig aus 
   drei Mitgliedern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden nach §§ 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung gewählt. 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   Herr Oliver Gosemann, Dipl.-Maschinenbauingenieur, Forst, wird mit 
   Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum 
   Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
   Herr Oliver Gosemann ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der CPU Softwarehouse AG, Augsburg 
   (Stellvertretender Vorsitzender) 
 
   ******* 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Ausgelegte Unterlagen 
 
   Die nach § 124a Aktiengesetz zugänglich zu machenden Unterlagen sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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