DGAP-HV: Phoenix Solar Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Phoenix Solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2012 in Fürstenfeldbruck mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2012 / 15:10
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Phoenix Solar Aktiengesellschaft
Sulzemoos, Landkreis Dachau
WKN A0BVU9
ISIN DE000A0BVU93
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Donnerstag, den 21. Juni 2012, 11:00 Uhr
Veranstaltungsforum Fürstenfeld
Stadtsaal,
Fürstenfeld 12
82256 Fürstenfeldbruck
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt I
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, der Lageberichte für
die Phoenix Solar Aktiengesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz
4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen
Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht
das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
Tagesordnungspunkt II
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt III
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt IV
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor,
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2012 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
2012 und des Zwischenlageberichts 2012 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt V
Beschlussfassung über eine Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat
aus sechs Mitgliedern. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen
Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem eher geringeren
Geschäftsvolumen und aufgrund dessen mit einer geringeren Komplexität
der Überwachungsaufgabe zu rechnen. Die Aufgaben des Aufsichtsrats
können daher zukünftig von drei Mitgliedern in gleicher Weise
bewerkstelligt werden. Eine Reduzierung der Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder erscheint auch vor dem Hintergrund der
andernfalls weiterhin anfallenden Kosten als sachgerecht. Der
Aufsichtsrat soll dementsprechend auf eine Größe von drei Mitgliedern
verkleinert werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Klaus Höfle und Dr. Patrick
Schweisthal haben angekündigt, nach einer zustimmenden
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ihre Aufsichtsratsmandate aufschiebend bedingt auf die Eintragung der
nachfolgend vorgeschlagenen Änderung von § 8 der Satzung der
Gesellschaft im Handelsregister niederzulegen. Das Aufsichtsratsmandat
von Dr. Torsten Hass endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern.'
Tagesordnungspunkt VI
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 11 Satz 2 der Satzung wird die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung bewilligt und
festgesetzt. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der
Gesellschaft im abgelaufenen Berichtszeitraum soll die Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrats verringert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste
Vergütung in Höhe von 15.000,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt in
jeweils zwei gleichen Tranchen am 30. Juni und am 31. Dezember eines
jeden Jahres.
2. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter
das Eineinhalbfache der Vergütung nach Ziffer 1.
3. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des
Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden
angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der vorstehend
genannten Vergütungen.
4. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält darüber hinaus ein
Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro für jede Sitzung des
Aufsichtsrats, an der das Mitglied teilgenommen hat. Die Auszahlung
erfolgt nach der jeweiligen Sitzung.
5. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre
Auslagen und die ihnen für ihre Aufsichtsratstätigkeit zur Last
fallende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats
Versicherungsschutz und dem Aufsichtsratsvorsitzenden technische
Unterstützung in einem für die Ausübung seiner Tätigkeit als
Aufsichtsratsvorsitzender angemessenen Umfang zur Verfügung.
6. Die neue Vergütungsregelung gilt mit Ablauf des Tages dieser
Hauptversammlung.
Tagesordnungspunkt VII
Beschlussfassung über eine Änderung von § 9 Abs. 3 der Satzung
(einschließlich Überschrift)
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bedürfen die im Einzelnen
dort aufgelisteten Geschäfte und Maßnahmen der Zustimmung des
Aufsichtsrats. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates sind ein
wichtiges Instrument der Überwachung des Vorstandes und werden vom
Aktiengesetz dementsprechend auch ausdrücklich gefordert.
Typischerweise werden diese bei börsennotierten Gesellschaften aber in
der Geschäftsordnung des Vorstands oder ad-hoc durch den Aufsichtsrat
im Einzelfall festgelegt. Die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten in
der Geschäftsordnung des Vorstands ist auch in § 6 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft ausdrücklich vorgesehen. Eine (zusätzliche) Regelung
in der Satzung - wie hier in § 9 Abs. 3 - ist hingegen nicht
erforderlich und hat zudem den Nachteil, dass sie im Bedarfsfall nur
durch einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung angepasst
werden kann. Dies kann sich bei einer börsennotierten Gesellschaft im
Einzelfall als aufwändig und unnötig kompliziert darstellen. Zum
Zwecke einer größtmöglichen Flexibilität sollen Zustimmungsvorbehalte
daher ausschließlich in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt
werden, soweit sie nicht ad-hoc durch den Aufsichtsrat zu erlassen
sind. Der Aufsichtsrat hat dadurch die Möglichkeit, auf die jeweiligen
Anforderungen kurzfristig zu reagieren. Die Corporate Governance der
Gesellschaft soll sich dadurch nicht ändern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.
Die Überschrift zu § 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst
'Vorsitz, Aufgaben'
Tagesordnungspunkt VIII
Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die Amtszeit
des Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Oliver Gosemann.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung aus
sechs Mitgliedern. Sofern die Hauptversammlung dem Vorschlag des
Vorstands und des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt V zustimmt,
besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung künftig aus
drei Mitgliedern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden nach §§ 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung gewählt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Herr Oliver Gosemann, Dipl.-Maschinenbauingenieur, Forst, wird mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Oliver Gosemann ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der CPU Softwarehouse AG, Augsburg
(Stellvertretender Vorsitzender)
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Weitere Angaben zur Einberufung
Ausgelegte Unterlagen
Die nach § 124a Aktiengesetz zugänglich zu machenden Unterlagen sind
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May 15, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
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