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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -3-

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in 
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
16.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts 
           (inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben 
           gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), 
           des Berichts des Aufsichtsrats der IBS AG excellence, 
           collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. März 2012 gebilligt 
           und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine 
           Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG 
           nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.997.929,45 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15            Euro 
        je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 09.      1.032.459,75 
        Mai 2012 - 6.883.065) 
 
   -    Gewinnvortrag                                                Euro 
                                                             3.965.469,70 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 09. Mai 2012 
           dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, 
           wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt 
           dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph Köchling und das 
           Aufsichtsratsmitglied Herr Diplom Ingenieur (FH) Andreas 
           Münster haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats 
           mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
           28. Juni 2012 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus 
           dem Aufsichtsrat ausscheiden. Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz, der 
           die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und 
           Sachverstand erfüllt, wird sein Amt weiter ausüben. Daher wird 
           die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die 
           Hauptversammlung notwendig. 
 
 
           Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
           Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht 
           an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung 
           der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Roland Melzer, Mitglied des Vorstands der 
             Siemens Industry Automation Holding AG und Leiter des 
             Geschäftssegments Industry Automation Systems Software bei 
             der Siemens AG, wohnhaft in Nürnberg. 
 
 
       b)    Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) 
             in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in 
             Starnberg. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass 
           Herr Prof. Dr. Aurenz als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
 
           Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: 
 
 
           Herr Melzer ist nicht in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt 
           keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien aus. 
 
 
           Herr Seltmann ist nicht in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten. 
 
 
           Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um 
           Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate 
           aus: 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der 
             Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der SYKATEC 
             Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen, 
             Deutschland 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der Weiss 
             Spindeltechnologie GmbH, Schweinfurt, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der Atecs Mannesmann 
             Unterstützungskasse GmbH, Mühlheim a.d. Ruhr, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der evosoft GmbH, Nürnberg, 
             Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der Siemens Industry 
             Software GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary 
             Kft., Budapest, Ungarn 
 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Änderung des 
           Geschäftsjahrs und Satzungsänderung 
 
 
           Das Geschäftsjahr der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
           collaboration, manufacturing soll an das Geschäftsjahr der 
           Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, angepasst 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird umgestellt und beginnt 
           jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30. 
           September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für 
           die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird 
           ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 
 
 
           § 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober 
             eines Kalenderjahres und endet am 30. September des 
             unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit 
             vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird ein 
             Rumpfgeschäftsjahr gebildet.' 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-

7     Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012, das im Falle der Änderung des 
             Geschäftsjahres der Gesellschaft ein Rumpfgeschäftsjahr vom 
             01. Januar 2012 bis 30. September 2012 ist, und 
 
 
       b)    zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
             erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012 
 
 
 
           zu bestellen. 
 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 21. Juni 2012 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   D-80333 München 
 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien 
   weiterhin frei verfügen. 
 
   Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für 
   Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft gelten. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der 
   Zeit vom 22. Juni 2012 bis einschließlich zum 28. Juni 2012 keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
   z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung 
   erforderlich. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt grundsätzlich die 
   Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
   (oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt 
   werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen 
   des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer 
   eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. 
   Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der 
   Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des 
   Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung 
   des Ihnen übersandten oder unter 
   http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 abrufbaren allgemeinen 
   Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, 
   die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen 
   folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2012@ibs-ag.de 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und 
   deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der 
   Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche 
   Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie 
   stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zum Herunterladen bereit. 
   Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
   Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im 
   Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 28. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
   in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   erklärt werden: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2012@ibs-ag.de 
 
   Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche 
   Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen bis kurz vor Eintritt in 
   die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen 
   sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der 
   Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des 
   Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben 
   das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
   erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine 
   Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten. 
 
   Weitere Rechte der Aktionäre 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das 
   Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis 
   zum 28. Mai 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger 
   bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2012@ibs-ag.de 
 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu 
   machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im 
   Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zugänglich 
   gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

spätestens zum 13. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft 
   eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter 
   dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 
   5000 Zeichen besteht. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs 
   entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
   braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine 
   Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG beigefügt sind. 
 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen 
   nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die 
   Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Höhr-Grenzhausen, im Mai 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
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170367 16.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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