DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
16.05.2012 / 15:10
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IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts
(inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs),
des Berichts des Aufsichtsrats der IBS AG excellence,
collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zur
Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. März 2012 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine
Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG
nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.997.929,45 wie folgt
zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 Euro
je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 09. 1.032.459,75
Mai 2012 - 6.883.065)
- Gewinnvortrag Euro
3.965.469,70
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der
vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 09. Mai 2012
dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt
dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph Köchling und das
Aufsichtsratsmitglied Herr Diplom Ingenieur (FH) Andreas
Münster haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats
mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
28. Juni 2012 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden. Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz, der
die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und
Sachverstand erfüllt, wird sein Amt weiter ausüben. Daher wird
die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung notwendig.
Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht
an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung
der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Roland Melzer, Mitglied des Vorstands der
Siemens Industry Automation Holding AG und Leiter des
Geschäftssegments Industry Automation Systems Software bei
der Siemens AG, wohnhaft in Nürnberg.
b) Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH)
in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in
Starnberg.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass
Herr Prof. Dr. Aurenz als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten:
Herr Melzer ist nicht in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt
keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien aus.
Herr Seltmann ist nicht in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten.
Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um
Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate
aus:
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der
Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der SYKATEC
Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen,
Deutschland
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der Weiss
Spindeltechnologie GmbH, Schweinfurt, Deutschland
* Mitglied des Beirats der Atecs Mannesmann
Unterstützungskasse GmbH, Mühlheim a.d. Ruhr, Deutschland
* Mitglied des Beirats der evosoft GmbH, Nürnberg,
Deutschland
* Mitglied des Beirats der Siemens Industry
Software GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland
* Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary
Kft., Budapest, Ungarn
6 Beschlussfassung über die Änderung des
Geschäftsjahrs und Satzungsänderung
Das Geschäftsjahr der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing soll an das Geschäftsjahr der
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird umgestellt und beginnt
jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30.
September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für
die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird
ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
§ 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober
eines Kalenderjahres und endet am 30. September des
unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit
vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet.'
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May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-
7 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012, das im Falle der Änderung des
Geschäftsjahres der Gesellschaft ein Rumpfgeschäftsjahr vom
01. Januar 2012 bis 30. September 2012 ist, und
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012
zu bestellen.
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig
vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 21. Juni 2012 (Zugang),
unter nachfolgend genannter Adresse
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
D-80333 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform bei der Gesellschaft anmelden.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135
Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien,
die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien
weiterhin frei verfügen.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für
Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft gelten. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der
Zeit vom 22. Juni 2012 bis einschließlich zum 28. Juni 2012 keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung
erforderlich.
Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt grundsätzlich die
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
(oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt
werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen
des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer
eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können.
Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der
Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des
Vollmachtgebers an der Hauptversammlung.
Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung
des Ihnen übersandten oder unter
http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 abrufbaren allgemeinen
Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen
folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: hv2012@ibs-ag.de
STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und
deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der
Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche
Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie
stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zum Herunterladen bereit.
Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im
Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 28. Juni 2012, 10.00 Uhr,
in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
erklärt werden:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: hv2012@ibs-ag.de
Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche
Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung.
Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen bis kurz vor Eintritt in
die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen
sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der
Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des
Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine
Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten.
Weitere Rechte der Aktionäre
a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das
Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis
zum 28. Mai 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Der Vorstand
z.Hd. Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126
Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich zu richten an:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: hv2012@ibs-ag.de
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu
machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zugänglich
gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis
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May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
spätestens zum 13. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft
eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als
5000 Zeichen besteht.
Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine
Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der
Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen
nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die
Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Höhr-Grenzhausen, im Mai 2012
Der Vorstand
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16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing
Rathausstr. 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Deutschland
Telefon: +49 2624 9180-0
Fax: +49 2624 9180-200
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Internet: http://www.ibs-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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170367 16.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
© 2012 Dow Jones News
