DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:11
=--------------------------------------------------------------------
COR&FJA AG
Leinfelden-Echterdingen
ISIN DE0005130108
WKN 513010
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr, in das Kongress- und
Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771
Leinfelden-Echterdingen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der
Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christian Hipp und Dr.
Klaus J. Weschenfelder haben ihre Aufsichtsratsmandate mit
Schreiben vom 19. April 2012 und 13. April 2012 mit Wirkung
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012
niedergelegt. Daher müssen von der Hauptversammlung Nachfolger
für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als
Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder
a) Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des
Vorstands der msg systems AG, wohnhaft in Wartenberg, und
b) Herrn Dr. Christian Hofer, ehemaliges
Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe,
wohnhaft in Herrsching,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, und zwar für die Zeit
vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013.
Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- msgGillardon AG, Bretten (Vorsitzender des
Aufsichtsrats),
- msg services AG, Ismaning (Mitglied des
Aufsichtsrats),
- msg global solutions ag, Zürich, Schweiz
(Vorsitzender des Verwaltungsrats),
- Prevo-System AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des
Verwaltungsrats),
- finnova AG, Lenzburg, Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats).
Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- msg systems AG, Ismaning (Vorsitzender des
Aufsichtsrats),
- BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der
Kirchen, Kassel (Mitglied des Aufsichtsrats),
- FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum
der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats),
- PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im
Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats),
- INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern
(Mitglied des Aufsichtsrats).
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in
Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, also Dienstag, den 5. Juni 2012, 00:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h.
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen.
Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den
19. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse
werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden
ausüben lassen:
a) Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht
muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und
wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Das Formular kann auch im Internet unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular
zum Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem
Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
b) Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135
Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von
vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die
Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der -2-
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen
der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb
mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die
Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem
Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in § 135
Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines
anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten
Rechtsträger beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7
Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
c) Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen
dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen
Aktionär berechtigt.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung und
der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
nebst Weisungen erteilen wollen, können - müssen aber nicht
- das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der
Eintrittskarte nebst weiteren Informationen zur Vollmachts-
und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft
kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Die Vollmacht nebst Weisungen ist bis Montag, den 25. Juni
2012, 24:00 Uhr (eingehend), per Post, Fax oder E-Mail an
die vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu
senden.
Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die
Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über
die Internetseite der Gesellschaft unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann
- aber nicht muss -, kann auch im Internet unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
heruntergeladen werden.
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
Aktiengesetz
a) Tagesordnungsergänzungsverlangen
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens
am Samstag, den 26. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingehen. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
COR&FJA AG
Vorstand
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des
erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag
halten.
Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen
Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär der
Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer
Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am Montag, den 11. Juni 2012, 24:00 Uhr,
eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127
Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§
127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens am Montag, den 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und
Wahlvorschläge im Internet unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir
ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich zu richten an:
COR&FJA AG
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
Fax-Nr.: +49 (0)711 949 58 49
E-Mail: frank.fahrner@cor.fja.com
c) Auskunftsrecht
Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden,
ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen
Mitteilung bedürfte.
d) Nähere Erläuterungen auf der Internetseite
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1
Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung EUR 42.802.453,- und ist in 42.802.453 auf den
Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme
gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 1.906.592 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein
Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der
Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
erläuternde Vorstandsbericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das
Geschäftsjahr 2011, für die Aktionäre zur Einsicht aus. Die
vorbezeichneten Unterlagen können auch im Internet unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Das Verlangen ist zu richten an:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2012
COR&FJA AG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen
- Der Vorstand -
=--------------------------------------------------------------------
16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: COR&FJA AG
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
E-Mail: frank.fahrner@cor.fja.com
Internet: http://www.cor.fja.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
170365 16.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
© 2012 Dow Jones News
