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DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   COR&FJA AG 
 
   Leinfelden-Echterdingen 
 
   ISIN DE0005130108 
   WKN 513010 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr, in das Kongress- und 
   Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 
   Leinfelden-Echterdingen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine 
           etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
           des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der 
           Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christian Hipp und Dr. 
           Klaus J. Weschenfelder haben ihre Aufsichtsratsmandate mit 
           Schreiben vom 19. April 2012 und 13. April 2012 mit Wirkung 
           zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012 
           niedergelegt. Daher müssen von der Hauptversammlung Nachfolger 
           für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als 
           Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
       a)    Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des 
             Vorstands der msg systems AG, wohnhaft in Wartenberg, und 
 
 
       b)    Herrn Dr. Christian Hofer, ehemaliges 
             Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, 
             wohnhaft in Herrsching, 
 
 
 
           zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, und zwar für die Zeit 
           vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013. 
 
 
           Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
          - msgGillardon AG, Bretten (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats), 
 
 
          - msg services AG, Ismaning (Mitglied des 
          Aufsichtsrats), 
 
 
          - msg global solutions ag, Zürich, Schweiz 
          (Vorsitzender des Verwaltungsrats), 
 
 
          - Prevo-System AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des 
          Verwaltungsrats), 
 
 
          - finnova AG, Lenzburg, Schweiz (Mitglied des 
          Verwaltungsrats). 
 
 
           Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     msg systems AG, Ismaning (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der 
             Kirchen, Kassel (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum 
             der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im 
             Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern 
             (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in 
   Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   ('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder 
   englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, also Dienstag, den 5. Juni 2012, 00:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
   im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen. 
 
   Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 
   19. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen: 
 
   COR&FJA AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse 
   werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, 
   auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden 
   ausüben lassen: 
 
 
 
       a)    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
             Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
             bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
             Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht 
             muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und 
             wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
             übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
 
               COR&FJA AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
             Das Formular kann auch im Internet unter 
             'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
             heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular 
             zum Widerruf der Vollmacht. 
 
 
             Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
             kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem 
             Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden. 
 
 
             Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
             Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
       b)    Wenn ein Kreditinstitut, eine 
             Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 
             Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
             bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von 
             vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die 
             Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
             Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf 
             hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
             Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz 
             gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
             sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
             verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der -2-

nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein 
             Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen 
             der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
             Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb 
             mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
             Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem 
             Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in § 135 
             Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
             eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines 
             anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
             Rechtsträger beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 
             Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
       c)    Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich 
             durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
             Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
             lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen 
             dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
             Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen 
             Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
             Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
             Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen 
             Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen 
             Aktionär berechtigt. 
 
 
             Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
             Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung und 
             der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform. Die 
             Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
             weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
             nebst Weisungen erteilen wollen, können - müssen aber nicht 
             - das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der 
             Eintrittskarte nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- 
             und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft 
             kostenlos unter folgender Adresse anfordern können: 
 
 
               COR&FJA AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
             Die Vollmacht nebst Weisungen ist bis Montag, den 25. Juni 
             2012, 24:00 Uhr (eingehend), per Post, Fax oder E-Mail an 
             die vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu 
             senden. 
 
 
             Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die 
             Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
             und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über 
             die Internetseite der Gesellschaft unter 
             'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
             abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den 
             Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die 
             weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann 
             - aber nicht muss -, kann auch im Internet unter 
             'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
             heruntergeladen werden. 
 
 
 
   Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist ein fristgerechter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   Aktiengesetz 
 
     a)    Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
 
           Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren 
           Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
           den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
           Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens 
           am Samstag, den 26. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingehen. Bitte 
           richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
 
             COR&FJA AG 
             Vorstand 
             Humboldtstraße 35 
             70771 Leinfelden-Echterdingen 
 
 
 
           Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
           drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
           erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind 
           und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag 
           halten. 
 
 
           Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen 
           Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits mit 
           der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach 
           Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
           solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
           davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
           der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
           außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär der 
           Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand 
           und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
           Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
           Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der 
           Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er 
           bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten 
           Adresse spätestens am Montag, den 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, 
           eingeht. 
 
 
           Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
           Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
           übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 
           127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der 
           Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
           Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
           spätestens am Montag, den 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
           Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge im Internet unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
           genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir 
           ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich 
           machen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
          COR&FJA AG 
          Humboldtstraße 35 
          70771 Leinfelden-Echterdingen 
          Fax-Nr.: +49 (0)711 949 58 49 
          E-Mail: frank.fahrner@cor.fja.com 
 
 
     c)    Auskunftsrecht 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das 
           Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, 
           ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen 
           Mitteilung bedürfte. 
 
 
     d)    Nähere Erläuterungen auf der Internetseite 
 
 
           Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
           Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           zur Verfügung. 
 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung EUR 42.802.453,- und ist in 42.802.453 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme 
   gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 1.906.592 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein 
   Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. 
 
   Ausliegende und abrufbare Unterlagen 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der 
   Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
   Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und 
   Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

erläuternde Vorstandsbericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
   Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2011, für die Aktionäre zur Einsicht aus. Die 
   vorbezeichneten Unterlagen können auch im Internet unter 
   'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
   abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. 
 
   Das Verlangen ist zu richten an: 
 
           COR&FJA AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
           E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2012 
 
   COR&FJA AG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
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16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    COR&FJA AG 
                Humboldtstraße 35 
                70771 Leinfelden-Echterdingen 
                Deutschland 
E-Mail:         frank.fahrner@cor.fja.com 
Internet:       http://www.cor.fja.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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170365 16.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.