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DGAP-HV: cash.life AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: cash.life AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
cash.life AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   cash.life AG 
 
   Pullach 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr.: 500 910 - 
   - ISIN: DE0005009104 - 
 
 
   Einladung an unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Juni 2012, 10:00 Uhr, 
   in den Räumen der Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und 
   Wissenschaft, Siesmayerstr. 12, 60323 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der cash.life AG, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie 
           eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen [§§ 172 und 173 
           Aktiengesetz (AktG)] ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus 
           dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 
           1.297.976,35 wie folgt zu verwenden: 
 
 
        Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung:            0,00 EUR 
 
        Einstellung in Gewinnrücklagen:                            0,00 EUR 
 
        Vortrag auf neue Rechnung:                         1.297.976,35 EUR 
 
        Bilanzgewinn:                                      1.297.976,35 EUR 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung 
           München, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2012 
           endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für eine etwaige 
           Prüfung von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
   Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.579.900 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 8.579.900. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
   Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
   zum 21. Juni 2012 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend genannten Adresse 
   anmelden und ihre Berechtigung nachweisen: 
 
   cash.life AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69/136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 07. Juni 2012 (0:00 
   Uhr), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben genannten 
   Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 
   21. Juni 2012 (24:00 Uhr), zugehen. 
 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder 
   wahlweise englischer Sprache erfolgen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und 
   Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des 
   jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag (Record Date). Eine 
   vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag führt zu 
   keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag 
   hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser 
   Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine 
   Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der 
   Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Teilnahme und/oder Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 
   AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
   weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. 
 
   Für Bevollmächtigungen können die Formulare verwendet werden, die den 
   Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt werden. 
   Vollmachtsformulare stehen auch im Internet unter 
 
   www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an folgende Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   cash.life AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (0) 89 / 210 27 298 
   E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand 
   gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 28. Mai 2012 (24:00 Uhr), zugehen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 
   AktG 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
   www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx 
   zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 13. Juni 2012 (24:00 Uhr), der Gesellschaft 
   einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
   Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 
   cash.life AG 
   Dr. Joachim Rumpf 
   Zugspitzstr. 5 
   82049 Pullach 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 286 953-7236 
 
   Diese Regelungen gelten für Vorschläge von Aktionären mit der Maßgabe 
   entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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