DGAP-HV: cash.life AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
cash.life AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:19
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cash.life AG
Pullach
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 500 910 -
- ISIN: DE0005009104 -
Einladung an unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Juni 2012, 10:00 Uhr,
in den Räumen der Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und
Wissenschaft, Siesmayerstr. 12, 60323 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der cash.life AG, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie
eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen [§§ 172 und 173
Aktiengesetz (AktG)] ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR
1.297.976,35 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung: 0,00 EUR
Einstellung in Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 1.297.976,35 EUR
Bilanzgewinn: 1.297.976,35 EUR
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung
München, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2012
endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für eine etwaige
Prüfung von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.579.900 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 8.579.900.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis
zum 21. Juni 2012 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:
cash.life AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 07. Juni 2012 (0:00
Uhr), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum
21. Juni 2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
wahlweise englischer Sprache erfolgen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und
Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des
jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag (Record Date). Eine
vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag führt zu
keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag
hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser
Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine
Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der
Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Teilnahme und/oder Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5
AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform.
Für Bevollmächtigungen können die Formulare verwendet werden, die den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt werden.
Vollmachtsformulare stehen auch im Internet unter
www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an folgende Adresse übermittelt
werden:
cash.life AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0) 89 / 210 27 298
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand
gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 28. Mai 2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127
AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 13. Juni 2012 (24:00 Uhr), der Gesellschaft
einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
cash.life AG
Dr. Joachim Rumpf
Zugspitzstr. 5
82049 Pullach
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 286 953-7236
Diese Regelungen gelten für Vorschläge von Aktionären mit der Maßgabe
entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Auskunftsrechte der Aktionäre, § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
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May 16, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)
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