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DGAP-HV: Swarco Traffic Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Gaggenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Swarco Traffic Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Swarco Traffic Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Gaggenau mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SWARCO Traffic Holding AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE0007236309 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2012, 14:00 Uhr, in den 
   Räumen der Dambach-Werke GmbH, Adolf-Dambach-Straße, D-76571 Gaggenau. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SWARCO Traffic Holding AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für 
           die SWARCO Traffic Holding AG und den Konzern, des Berichts 
           des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
           des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
           http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations / 
           Hauptversammlungen zugänglich und können in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bodenseestraße 113, 81243 
           München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
           näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 in Höhe von EUR 
           2.863.119,78 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.863.119,78 wird auf neue 
           Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG besteht gemäß § 
           8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt 
           drei Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Anteilseignervertretern 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           In der ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2010 wurde 
           das Aufsichtsratsmitglied Hartmut Fromm für eine Amtsperiode 
           gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der SWARCO Traffic Holding AG in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Nachdem Herr Hartmut Fromm sein Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2011 
           niedergelegt hatte, wurde auf Antrag des Vorstands der SWARCO 
           Traffic Holding AG durch Beschluss des Amtsgerichts München 
           vom 24. August 2011 gem. § 104 AktG Herr Heinz Panter zum 
           Aufsichtsratsmitglied bestellt. Nunmehr soll der Aufsichtsrat 
           wieder durch die Hauptversammlung ergänzt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Heinz Panter, Baden-Baden, 
           Unternehmensberater, gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der SWARCO 
           Traffic Holding AG für die restliche Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Hartmut Fromm - also 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 
           beschließt - in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Herr Panter ist ferner Mitglied des Aufsichtsrates der 
           Baugenossenschaft Familienheim Mittelbaden eG, Achern, sowie 
           Mitglied des Aufsichtsrates der Bau- und Siedlungsgesellschaft 
           Familienheim Baden GmbH, Karlsruhe. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
           Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Karlsruhe, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt 
           auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           für das Geschäftsjahr 2012 vor, soweit diese erfolgt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
 
 
           Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die 
           Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, soweit nicht 
           gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen 
           Ermächtigung durch die Hauptversammlung. In der 
           Hauptversammlung vom 9. August 2010 wurde eine Ermächtigung 
           zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bis zum 8. August 
           2015 beschlossen. Diese bestehende Ermächtigung berücksichtigt 
           allerdings nicht die Verwendung bereits aufgrund einer früher 
           erteilten Ermächtigung erworbener eigener Aktien. Daher soll 
           die Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
           erneut zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher 
           vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
             ermächtigt, eigene, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis 
             zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
             bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann 
             ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals durch die 
             Gesellschaft selbst oder durch von der Gesellschaft 
             beauftragte Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung wird 
             mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 
             2012 wirksam und gilt bis 25. Juni 2017. 
 
 
       b)    Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des 
             Vorstandes (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle 
             Aktionäre der SWARCO Traffic Holding AG gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebotes bzw. über eine an alle Aktionäre 
             der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur 
             Abgabe von Verkaufsangeboten. 
 
 
         (1)   Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, 
               darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie 
               (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen 
               Schlusskurs der Aktien der SWARCO Traffic Holding AG im 
               XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem 
               entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten drei 
               Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb 
               eigener Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder 
               unterschreiten. 
 
 
         (2)   Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein 
               öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der 
               Gesellschaft oder über eine an alle Aktionäre der 
               Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur 
               Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- 
               bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- 
               bzw. Verkaufsspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
               durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der SWARCO 
               Traffic Holding AG im XETRA-Handel der Frankfurter 
               Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden 
               Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsentagen vor dem 
               Tag der Veröffentlichung des Angebotes oder der 
               öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
               um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben 
               sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebotes 
               bzw. einer formellen Aufforderung zur Abgabe von 
               Verkaufsangeboten erhebliche Kursbewegungen, kann das 
               Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von 
               Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird 

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May 16, 2012 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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