DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2012 in Beverungen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:45
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LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Beverungen
www.lewag.de
Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600
ISIN: DE 000 633 600 1
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28. Juni 2012, um 12.00 Uhr,
in die Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember
2011, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts sowie der erläuternden Berichte zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum
31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de
zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein
und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 8.729.596,55 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR EUR 712.800,00
0,15 je nennwertloser Stückaktie auf
das Grundkapital von EUR 12.165.120,-
Vortrag auf neue Rechnung EUR 8.016.796,55
____________________________
Bilanzgewinn EUR 8.729.596,55
= = = = = = = = = = = == = =
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
5. Satzungsänderung § 5 (Form der Aktienurkunden)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5.2 der Satzung der
LEWAG Holding AG um den folgenden Satz zu ergänzen:
'Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist
ausgeschlossen.'
Die Neufassung von § 5 der Satzung würde wie folgt lauten:
'§ 5 Form der Aktienurkunden
1. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.
2. Die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteils-
und Erneuerungsscheine wird vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bestimmt. Anstelle von mehreren Aktienurkunden
über je eine Stückaktie kann die Gesellschaft Urkunden über
mehrere Aktien (Sammelaktien) ausgeben. Das gleiche gilt für
Zwischenscheine, Schuldverschreibungen, Zinsscheine und
Optionsscheine. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung
ihres Anteils ist ausgeschlossen.'
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bis zum Ablauf des 21. Juni 2012 bei der Gesellschaft unter
der nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:
LEWAG Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nr.: 00 49 69 120 12 - 860 45
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein
und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden
Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
beziehen, dies ist Donnerstag, 7. Juni 2012 (0:00 Uhr
Mitteleuropäische Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an
der Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes
Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlung zur
Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert
werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit
ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 27. Juni 2012 unter der
unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten
Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als
elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte
E-Mail-Adresse zu übersenden.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am
Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
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May 16, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum
28. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen
sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 und Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind
ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis zum 13. Juni 2012 bei der
Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung veröffentlicht. Ein Wahlvorschlag
braucht nach § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012
beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG EUR 12.165.120,- und ist
eingeteilt in 4.752.000 Aktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de
zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG
Investor Relations
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5
E-Mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2012
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Der Vorstand
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16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Deutschland
E-Mail: info@lewag.de
Internet: http://www.lewag.de
ISIN: DE0006336001
WKN: 633600
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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170353 16.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)
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