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DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2012 in Beverungen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:45 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
 
   Beverungen 
   www.lewag.de 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 
   ISIN: DE 000 633 600 1 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, den 28. Juni 2012, um 12.00 Uhr, 
   in die Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses 
 
 
           Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 
           2011, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts sowie der erläuternden Berichte zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 
           31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr. 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de 
           zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 8.729.596,55 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR               EUR      712.800,00 
   0,15 je nennwertloser Stückaktie auf 
   das Grundkapital von EUR 12.165.120,- 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                          EUR    8.016.796,55 
 
                                             ____________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    8.729.596,55 
 
                                             = = = = = = = = = = = == = = 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Satzungsänderung § 5 (Form der Aktienurkunden) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5.2 der Satzung der 
           LEWAG Holding AG um den folgenden Satz zu ergänzen: 
 
 
           'Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist 
           ausgeschlossen.' 
 
 
           Die Neufassung von § 5 der Satzung würde wie folgt lauten: 
 
 
           '§ 5 Form der Aktienurkunden 
 
 
       1.    Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. 
 
 
       2.    Die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteils- 
             und Erneuerungsscheine wird vom Vorstand mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bestimmt. Anstelle von mehreren Aktienurkunden 
             über je eine Stückaktie kann die Gesellschaft Urkunden über 
             mehrere Aktien (Sammelaktien) ausgeben. Das gleiche gilt für 
             Zwischenscheine, Schuldverschreibungen, Zinsscheine und 
             Optionsscheine. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung 
             ihres Anteils ist ausgeschlossen.' 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
   Teilnahmevoraussetzungen: 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich bis zum Ablauf des 21. Juni 2012 bei der Gesellschaft unter 
   der nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen: 
 
   LEWAG Holding AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax-Nr.: 00 49 69 120 12 - 860 45 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher 
   oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden 
   Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) 
   beziehen, dies ist Donnerstag, 7. Juni 2012 (0:00 Uhr 
   Mitteleuropäische Sommerzeit). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
   des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der 
   Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an 
   der Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes 
   Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlung zur 
   Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert 
   werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit 
   Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit 
   ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den 
   einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 27. Juni 2012 unter der 
   unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten 
   Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, 
   zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
   zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als 
   elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte 
   E-Mail-Adresse zu übersenden. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am 
   Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)

Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 
   28. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen 
   sein. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 und Wahlvorschläge 
   von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind 
   ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten. 
 
   Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, also bis zum 13. Juni 2012 bei der 
   Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse 
   www.lewag.de/Hauptversammlung veröffentlicht. Ein Wahlvorschlag 
   braucht nach § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter 
   der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 
   beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG EUR 12.165.120,- und ist 
   eingeteilt in 4.752.000 Aktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
   Aktien. 
 
   Veröffentlichungen im Internet 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de 
   zur Verfügung. 
 
   Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse: 
 
   LEWAG Holding AG 
   Investor Relations 
   Industriestraße 21 
   37688 Beverungen 
   Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5 
   E-Mail: info@lewag.de 
 
   Beverungen, im Mai 2012 
 
   LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
                Industriestraße 21 
                37688 Beverungen 
                Deutschland 
E-Mail:         info@lewag.de 
Internet:       http://www.lewag.de 
ISIN:           DE0006336001 
WKN:            633600 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170353 16.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.