DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Telegate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
16.05.2012 / 15:47
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telegate AG
Planegg-Martinsried
WKN 511 880
ISIN DE0005118806
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 27. Juni 2012, 11:00 Uhr,
im Konferenzzentrum des Mercedes Benz-Centers München, Arnulfstraße
61, 80636 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der telegate AG zum 31. Dezember 2011, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. März 2012
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die
unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen
vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der telegate
AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Planegg-Martinsried,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR
6.688.881,85 wie folgt zu verwenden:
1. Verteilung an die Aktionäre
unter Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,35 je
Stückaktie ISIN DE0005118806
- Wertpapierkennnummer (WKN)
511 880
auf 19.111.091 Stückaktien EUR
für das Geschäftsjahr 2011: 6.688.881,85
________________________________________________________________________
2. Bilanzgewinn EUR
6.688.881,85
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen und
ehemaligen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und
ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft und gegebenenfalls
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gem. Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden
Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis
kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst sein
und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (6.
Juni 2012, 00:00 Uhr MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - Record
Date). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 20. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ,
unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
(Anmeldestelle) zugehen:
telegate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte anzufordern.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen.
Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre wie zuvor beschrieben
fristgerecht zur Hauptversammlung unter Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes anmelden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform (§ 126 b BGB).
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen enthält die Satzung keine inhaltlichen Vorgaben. Für
diese gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der
Eintrittskarte verwendet werden, welche nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Das Formular
steht darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft bis zum 26.
Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden.
telegate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: telegate@better-orange.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben weiterhin die Möglichkeit, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können,
zu denen die Aktionäre Weisungen zu den in der Einberufung der
Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung
erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können daher nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in
der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:47 ET (13:47 GMT)
oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte
Anträge teilnehmen. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von
Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widerspruch zu
Protokoll gegeben werden.
Den Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu
erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen.
Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie die Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der
Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) an die oben im Abschnitt
'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung vorzulegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch unter
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
zum Download zur Verfügung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile 5 Prozent des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
telegate AG zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122
Abs. 2 S. 3 AktG spätestens bis zum Sonntag, 27. Mai 2012,
24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich (§ 126
BGB) an die nachfolgende Adresse:
telegate AG
Vorstand
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried
§ 122 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie
seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende
Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. § 126 Abs. 1,
§ 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten 2 bis 4 der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu Punkt 5 der Tagesordnung
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
schicken.
telegate AG
Herrn Johann Dietsch
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried
Telefax: +49(0)89 / 89 54 - 11 50
E-Mail: hauptversammlung@telegate.com
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu
machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
veröffentlicht, wenn sie spätestens bis zum 12. Juni 2012,
24:00 Uhr MESZ, bei der vorbezeichneten Adresse eingehen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG sinngemäß für den
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern. Solche
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu
den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der
Vorstand einen Wahlvorschlag u.a. auch dann nicht zugänglich
zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
3. Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziffer 5.3 Abs. (2) die
Ermächtigung des Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 Satz 2
AktG vor, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen zu beschränken.
Der Vorstand kann die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG
abschließend geregelten Gründen verweigern.
4. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter
der Internetadresse
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, Hinweis auf die
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124
a AktG zugänglich sind
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG einschließlich der
Einberufung zur Hauptversammlung, des Geschäftsberichts 2011, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm
abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können vom
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den
Geschäftsräumen der telegate AG, Fraunhoferstr. 12a, 5. Stock, 82152
Planegg-Martinsried eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage kostenfrei zugesandt.
Übertragung der Hauptversammlung
Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet erfolgt nicht.
Planegg-Martinsried, im Mai 2012
telegate AG
Der Vorstand
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16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telegate AG
Fraunhoferstraße 12 A
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Telefon: +49 89 8954 0
E-Mail: investor.relations@telegate.com
Internet: http://www.telegate.com
ISIN: DE0005118806
WKN: 511 880
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:47 ET (13:47 GMT)


