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DGAP-HV: Vtion Wireless Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vtion Wireless Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Vtion Wireless Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Vtion Wireless Technology AG 
 
   Frankfurt/Main 
 
   ISIN DE000CHEN993/WKN CHEN99 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Vtion Wireless Technology AG 
   am 26. Juni 2012, um 10:00 Uhr MESZ, 
   im 
   MesseTurm, Raum Kappa I und II Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
   Frankfurt am Main 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Vtion Wireless Technology AG zum 31. Dezember 2011 nebst 
           Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.vtion.de eingesehen werden. Sie werden 
           auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Vtion Wireless Technology AG für das Geschäftsjahr 2011 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
          'Bilanzgewinn:               EUR    3.378.466,79 
 
          Gesamtbetrag Dividende:      EUR      792.000,00 
 
          Betrag in Gewinnrücklage:    EUR            0,00 
 
          Gewinnvortrag:               EUR    2.586.466,79 
 
 
           Die vorstehend angegebenen Beträge für die Gesamtdividende und 
           für den Gewinnvortrag gehen von einer Dividende von EUR 0,05 
           je dividendenberechtigter Stückaktie aus und basieren auf der 
           Gesamtzahl der im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
           vorhandenen dividendenberechtigten Aktien. Sollte sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der 
           ordentlichen Hauptversammlung verringern oder erhöhen, 
           behalten sich Vorstand und Aufsichtsrat vor, den 
           Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           hinsichtlich des Gesamtbetrages der Dividende sowie des 
           Gewinnvortrags entsprechend anzupassen. Der Hauptversammlung 
           wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet 
           werden.' 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
 
           'Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
           Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie für die 
           gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
           Zwischenberichten im Geschäftsjahr 2012 bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
 
     6.    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
           Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Die Vtion Wireless Technology AG wird ermächtigt, bis zum 
           Ablauf des 25. Juni 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen 
           Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des im 
           Zeitpunkt der HV existierenden Grundkapitals zu erwerben. Die 
           Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder 
           mehrmals ausgeübt werden. 
 
 
           Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft erfolgt nach 
           Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines 
           öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre. Erfolgt der 
           Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der 
           Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder 
           in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Handelstag an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main ('Frankfurter 
           Wertpapierbörse'), an dem der Erwerb eigener Aktien jeweils 
           erfolgt, um nicht mehr als 10 % überschreiten oder 
           unterschreiten. 
 
 
           Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines 
           öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der 
           Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise 
           im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
           an der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. bis 10. Börsentag vor 
           dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 20 
           % überschreiten oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots 
           kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots 
           dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen 
           grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine 
           bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis 
           zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je 
           Aktionär kann vorgesehen werden. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           Aktien der Vtion Wireless Technology AG, die aufgrund der 
           vorstehenden oder einer vorangehenden Ermächtigung der 
           Hauptversammlung erworben wurden, neben der Veräußerung über 
           die Börse oder im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre 
 
 
       -     unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts 
             der Aktionäre Dritten im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von 
             Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
             Unternehmen als Gegenleistung anzubieten; 
 
 
       -     unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts 
             der Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, 
             der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der 
             Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
             unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der 
             Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der 
             unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals 
             nicht übersteigen darf; diese prozentuale Höchstgrenze 
             vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, 
             der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser 
             Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder 
             entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des 
             Bezugsrechts ausgegeben wurden; 
 
 
       -     unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts 
             der Aktionäre zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten 
             aus Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten 
             sowie aus Optionsschuldverschreibungen und 
             Optionsgenussrechten oder Wandlungspflichten aus 
             Wandelschuldverschreibungen zu verwenden. Insgesamt darf auf 
             die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein 
             anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals 
             entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Umtausch- 
             oder Bezugsrechten oder Wandlungspflichten verwendet werden, 
             die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegeben beziehungsweise begründet werden. Diese 
             prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen 
             Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die 
             während der Laufzeit dieser Ermächtigung oder aufgrund 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.