Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
178 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -4-

DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:46 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt 
 
   Mannheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 729 700 
   ISIN DE 0007297004 
 
 
   Einladung und Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, 19. Juli 2012, 10:00 Uhr 
 
   der 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   (mit Sitz in Mannheim) 
 
   im Congress Center Rosengarten, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19. Juli 2012, 10:00 
   Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
     5.    Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2012 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker 
   Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt für das Geschäftsjahr 2011/12 
   von 132.553.376,49 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je Aktie        132.547.525,60 
   auf 189.353.608 Stückaktien                                          EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                   5.850,89 EUR 
 
   ________________________________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                              132.553.376,49 
                                                                        EUR 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird 
   der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, bei einer Ausschüttung 
   von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend 
   höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende wird am 20. Juli 2012 ausgezahlt. 
 
     TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
   Mit Beendigung der am 19. Juli 2012 stattfindenden Hauptversammlung 
   endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb 
   eine Neubestellung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem 
   Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   Dr. Hans-Jörg Gebhard 
 
   Eppingen 
   Diplom-Agrar-Ingenieur 
   Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands Süddeutscher 
   Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
     -     CropEnergies AG, Mannheim 
 
 
     -     VK Mühlen AG, Hamburg 
 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich 
 
 
     -     AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, 
           Österreich (Stv. Vorsitzender) 
 
 
     -     Freiberger Holding GmbH, Berlin 
 
 
     -     Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel, Belgien 
 
 
     -     Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich 
 
 
     -     SZVG Süddeutsche 
           Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt 
           (Vorsitzender) 
 
 
     -     Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen 
 
 
     -     Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, 
           Österreich 
 
 
   Dr. Christian Konrad 
 
   Wien, Österreich 
   Rechtsanwalt 
   Ehem. Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 
   reg.Gen.m.b.H. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
     -     BayWa AG, München (Stv. Vorsitzender) 
 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien, Österreich 
 
 
     -     RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und 
           Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich 
 
 
     -     Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich 
 
 
     -     Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Wien, 
           Österreich (Stv. Vorsitzender) 
 
 
     -     SZVG Süddeutsche 
           Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt 
 
 
   Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich 
           (Vorsitzender) 
 
 
     -     DO & CO Restaurants und Catering 
           Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 
 
 
     -     KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien, 
           Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft 
           m.b.H., Wien, Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien, 
           Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, 
           Wien, Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien, 
           Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     UNIQA Versicherungen AG, Wien, Österreich 
           (Vorsitzender) 
 
 
   Dr. Ralf Bethke 
 
   Deidesheim 
   Diplom-Kaufmann 
   Ehem. Vorsitzender des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
     -     Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG, Pullach 
           (Vorsitzender) 
 
 
     -     K+S Aktiengesellschaft, Kassel (Vorsitzender) 
 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     Benteler International AG, Salzburg, Österreich 
           (Stv. Vorsitzender) 
 
 
     -     SZVG Süddeutsche 
           Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt 
 
 
   Dr. Jochen Fenner 
 
   Gelchsheim 
   Diplom-Agrar-Ingenieur 
   Selbständiger Landwirt, Vorsitzender des Vorstands der SZVG 
   Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG und Vorsitzender 
   des Verbands Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich 
 
 
     -     AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, 
           Österreich 
 
 
     -     Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, 
           Österreich 
 
 
   Erwin Hameseder 
 
   Mühldorf, Österreich 
   Rechtsanwalt 
   Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     Flughafen Wien AG, Wien, Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     UNIQA Versicherungen AG, Wien, Österreich 
 
 
   Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich (2. stv. 
           Vorsitzender) 
 
 
     -     AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, 
           Österreich (1. stv. Vorsitzender) 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -2-

-     Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien, 
           Österreich 
 
 
     -     Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GmbH & Co. 
           KG, Wien, Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     NÖM AG, Baden, Österreich (Vorsitzender) 
 
 
     -     NÖM International AG, Baden, Österreich (Stv. 
           Vorsitzender) 
 
 
     -     Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich 
           (1. stv. Vorsitzender) 
 
 
     -     Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien, 
           Österreich 
 
 
     -     STRABAG SE, Villach, Österreich (Stv. 
           Vorsitzender) 
 
 
     -     Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, 
           Österreich (Vorsitzender) 
 
 
   Ralf Hentzschel 
 
   Panschwitz-Kuckau 
   Diplom-Lehrer 
   Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands 
   Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   - keine - 
 
   Wolfgang Kirsch 
 
   Königstein 
   Diplom-Betriebswirt 
   Vorsitzender des Vorstands der DZ BANK AG 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten (sämtlich Konzernmandate) 
 
     -     Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall 
           (Vorsitzender) 
 
 
     -     R+V Versicherung AG, Wiesbaden (Vorsitzender) 
 
 
     -     Union Asset Management Holding AG, Frankfurt/Main 
           (Vorsitzender) 
 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main 
 
 
     -     SZVG Süddeutsche 
           Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt 
 
 
   Georg Koch 
 
   Wabern 
   Diplom-Landwirt 
   Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands der 
   Zuckerrübenanbauer Kassel e.V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   - keine - 
 
   Erhard Landes 
 
   Donauwörth 
   Landwirtschaftsmeister 
   Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands bayerischer 
   Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   - keine - 
 
   Joachim Rukwied 
 
   Eberstadt 
   Diplom-Ingenieur (FH) 
   Selbständiger Landwirt und Winzer, Präsident des Landesbauernverbands 
   in Baden-Württemberg e. V. 
 
   Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten 
 
   - keine - 
 
   Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
     -     AGRA-EUROPE Presse- und Informationsdienst GmbH, 
           Bonn 
 
 
     -     Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg 
           GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) 
 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 
   Aktiengesetz sowie § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz aus 
   je 10 Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Gebhard wieder für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
     TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2012/13 zu bestellen. 
 
   III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
   1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 189.353.608 EUR und ist in 189.353.608 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit jeweils 189.353.608. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die Gesellschaft 600.000 eigene Aktien, aus 
   denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 
 
   2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 12. 
   Juli 2012 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse: 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt/Main 
 
   Telefax Nr.: +49 (0) 69/12012-86045 
 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass 
   sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 28. 
   Juni 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), 
   Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten 
   Adresse bis spätestens 12. Juli 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
   und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer 
   Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
   Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung 
   des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
   Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten 
   sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei 
   ist Folgendes zu beachten: 
 
   Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Zudem gilt mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs das 
   persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als 
   Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
   Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse: 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
 
   Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675 
 
   übermittelt werden. 
 
   Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das 
   den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte 
   übersandt wird. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -3-

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die 
   Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu 
   ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der 
   Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine 
   Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen 
   zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Ohne Erteilung 
   entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
   erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach 
   eigenem Ermessen ausüben. 
 
   Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
   nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der 
   Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder 
   nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären 
   mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 
   AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine 
   Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die 
   notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. 
 
   Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden 
   Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 18. Juli 2012 (18.00 
   Uhr Eingang) an die folgende Adresse: 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   880333 München 
 
   Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675 
 
   Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein 
   internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft 
   übermittelt werden. Dieses System ist über folgenden Link für die 
   Aktionäre zugänglich: 
 
   http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. 
   Für die Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten 
   folgende Fristen: 
 
     -     Vollmachten/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter 
           können bis 18.00 Uhr am Vortag der Versammlung (18. Juli 2012) 
           erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
 
     -     Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der 
           Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen 
           werden. 
 
 
   3. RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
   Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals (das 
   entspricht 9.467.680,40 EUR oder aufgerundet auf die nächst höhere 
   ganze Aktienzahl 9.467.681 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 
   500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Südzucker Aktiengesellschaft 
   Mannheim/Ochsenfurt zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 18. Juni 2012, 24:00 
   Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die 
   folgende Adresse: 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   Vorstand 
   Theodor-Heuss-Anlage 12 
   68165 Mannheim 
 
   Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der 
   Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu 
   beachten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse 
 
   http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   bekannt gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge von Abschlussprüfern unterbreiten. Solche Anträge 
   (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
   Investor Relations 
   Theodor-Heuss-Anlage 12 
   68165 Mannheim 
 
   oder per Telefax an Nr.: +49 (0) 621/421-7843 
 
   oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de 
 
   zu richten. 
 
   Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das 
   nicht. 
 
   Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens 
   am 4. Juli 2012 (24.00 Uhr) unter einer der vorstehenden Adressen 
   zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse 
 
   http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil 
   der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein 
   Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
   Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden, 
   wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen 
   Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne 
   von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Die Begründung eines 
   Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im 
   Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
   nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in 
   der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich 
   gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an 
   die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu 
   geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter: 
 
   http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   IV. INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Hinweis auf die Internetseite 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die weiteren der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft über 
 
   http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   abrufbar. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
   machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Abstimmungsergebnisse 
 
   Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht. 
 
   Mannheim, im Mai 2012 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt 
                Maximilianstraße 10 
                68165 Mannheim 
                Deutschland 
E-Mail:         wolfgang.schmidt@suedzucker.de 
Internet:       http://www.suedzucker.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170589 18.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.