DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.05.2012 / 15:46
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Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 729 700
ISIN DE 0007297004
Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 19. Juli 2012, 10:00 Uhr
der
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
(mit Sitz in Mannheim)
im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19. Juli 2012, 10:00
Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011/12
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011/12
5. Wahl des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2012 den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker
Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt für das Geschäftsjahr 2011/12
von 132.553.376,49 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je Aktie 132.547.525,60
auf 189.353.608 Stückaktien EUR
Vortrag auf neue Rechnung 5.850,89 EUR
________________________________________________________________________
Bilanzgewinn 132.553.376,49
EUR
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird
der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, bei einer Ausschüttung
von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend
höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird am 20. Juli 2012 ausgezahlt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der am 19. Juli 2012 stattfindenden Hauptversammlung
endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb
eine Neubestellung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem
Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Hans-Jörg Gebhard
Eppingen
Diplom-Agrar-Ingenieur
Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e. V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- CropEnergies AG, Mannheim
- VK Mühlen AG, Hamburg
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien,
Österreich (Stv. Vorsitzender)
- Freiberger Holding GmbH, Berlin
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel, Belgien
- Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich
- SZVG Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
(Vorsitzender)
- Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien,
Österreich
Dr. Christian Konrad
Wien, Österreich
Rechtsanwalt
Ehem. Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
reg.Gen.m.b.H.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- BayWa AG, München (Stv. Vorsitzender)
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien, Österreich
- RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und
Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich
- Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich
- Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Wien,
Österreich (Stv. Vorsitzender)
- SZVG Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich
(Vorsitzender)
- DO & CO Restaurants und Catering
Aktiengesellschaft, Wien, Österreich
- KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien,
Österreich (Vorsitzender)
- KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft
m.b.H., Wien, Österreich (Vorsitzender)
- Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien,
Österreich (Vorsitzender)
- Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG,
Wien, Österreich (Vorsitzender)
- Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien,
Österreich (Vorsitzender)
- UNIQA Versicherungen AG, Wien, Österreich
(Vorsitzender)
Dr. Ralf Bethke
Deidesheim
Diplom-Kaufmann
Ehem. Vorsitzender des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG, Pullach
(Vorsitzender)
- K+S Aktiengesellschaft, Kassel (Vorsitzender)
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Benteler International AG, Salzburg, Österreich
(Stv. Vorsitzender)
- SZVG Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
Dr. Jochen Fenner
Gelchsheim
Diplom-Agrar-Ingenieur
Selbständiger Landwirt, Vorsitzender des Vorstands der SZVG
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG und Vorsitzender
des Verbands Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien,
Österreich
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien,
Österreich
Erwin Hameseder
Mühldorf, Österreich
Rechtsanwalt
Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Flughafen Wien AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)
- UNIQA Versicherungen AG, Wien, Österreich
Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich (2. stv.
Vorsitzender)
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien,
Österreich (1. stv. Vorsitzender)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -2-
- Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien,
Österreich
- Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GmbH & Co.
KG, Wien, Österreich (Vorsitzender)
- NÖM AG, Baden, Österreich (Vorsitzender)
- NÖM International AG, Baden, Österreich (Stv.
Vorsitzender)
- Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich
(1. stv. Vorsitzender)
- Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien,
Österreich
- STRABAG SE, Villach, Österreich (Stv.
Vorsitzender)
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien,
Österreich (Vorsitzender)
Ralf Hentzschel
Panschwitz-Kuckau
Diplom-Lehrer
Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands
Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- keine -
Wolfgang Kirsch
Königstein
Diplom-Betriebswirt
Vorsitzender des Vorstands der DZ BANK AG
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten (sämtlich Konzernmandate)
- Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall
(Vorsitzender)
- R+V Versicherung AG, Wiesbaden (Vorsitzender)
- Union Asset Management Holding AG, Frankfurt/Main
(Vorsitzender)
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main
- SZVG Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
Georg Koch
Wabern
Diplom-Landwirt
Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands der
Zuckerrübenanbauer Kassel e.V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- keine -
Erhard Landes
Donauwörth
Landwirtschaftsmeister
Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands bayerischer
Zuckerrübenanbauer e. V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- keine -
Joachim Rukwied
Eberstadt
Diplom-Ingenieur (FH)
Selbständiger Landwirt und Winzer, Präsident des Landesbauernverbands
in Baden-Württemberg e. V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRA-EUROPE Presse- und Informationsdienst GmbH,
Bonn
- Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg
GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1
Aktiengesetz sowie § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz aus
je 10 Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Gebhard wieder für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/13 zu bestellen.
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 189.353.608 EUR und ist in 189.353.608
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit jeweils 189.353.608. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft 600.000 eigene Aktien, aus
denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 12.
Juli 2012 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax Nr.: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass
sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 28.
Juni 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt),
Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der
Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse bis spätestens 12. Juli 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten
sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei
ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zudem gilt mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs das
persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten,
Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten
daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der
Gesellschaft an die folgende Adresse:
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
übermittelt werden.
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das
den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt wird.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -3-
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu
ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine
Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Ohne Erteilung
entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann
nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder
nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären
mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127
AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden
Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 18. Juli 2012 (18.00
Uhr Eingang) an die folgende Adresse:
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
880333 München
Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der
Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein
internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft
übermittelt werden. Dieses System ist über folgenden Link für die
Aktionäre zugänglich:
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools.
Für die Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten
folgende Fristen:
- Vollmachten/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
können bis 18.00 Uhr am Vortag der Versammlung (18. Juli 2012)
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der
Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen
werden.
3. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals (das
entspricht 9.467.680,40 EUR oder aufgerundet auf die nächst höhere
ganze Aktienzahl 9.467.681 Aktien) oder den anteiligen Betrag von
500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Südzucker Aktiengesellschaft
Mannheim/Ochsenfurt zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 18. Juni 2012, 24:00
Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die
folgende Adresse:
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
Vorstand
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der
Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu
beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge von Abschlussprüfern unterbreiten. Solche Anträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
Investor Relations
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
oder per Telefax an Nr.: +49 (0) 621/421-7843
oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de
zu richten.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das
nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens
am 4. Juli 2012 (24.00 Uhr) unter einer der vorstehenden Adressen
zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil
der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein
Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der
Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden,
wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne
von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Die Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
IV. INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die weiteren der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft über
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
abrufbar. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/
veröffentlicht.
Mannheim, im Mai 2012
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: wolfgang.schmidt@suedzucker.de
Internet: http://www.suedzucker.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
170589 18.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
© 2012 Dow Jones News
