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DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Joyou AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE000A0WMLD8 - 
   - WKN A0WMLD - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Juni 2012 um 10.00 
   Uhr, in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 
   60308 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich 
           Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung 
           eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           347.428,94 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012, sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und - 
           Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 7. Juni 2012, 0:00 Uhr 
   (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 21. Juni 2012, 24:00 Uhr 
   (MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen: 
 
   DZ BANK AG 
   c/o dwpbank 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   FAX: 069-5099-1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen 
   Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung 
   der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
   Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse 
   übermittelt werden: 
 
           Joyou AG 
           c/o UBJ. GmbH 
           Haus der Wirtschaft 
           Kapstadtring 10 
           22297 Hamburg 
           oder per Fax: +49 (0) 40 63785423 
           oder elektronisch per E-Mail: hv@ubj.de 
 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
   über die Erteilung der Vollmacht. 
 
   Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
   Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 
 
           26. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), 
 
 
   der Gesellschaft zu übermitteln. 
 
   Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung 
   und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch 
   unter der Internetadresse www.joyou.de im Bereich Investor 
   Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 
   5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den 
   Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
   Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
   abzustimmen. 
 
   Aktionäre können sich auch durch einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, dieses steht auch unter der Internetadresse 
   www.joyou.de im Bereich Investor Relations/Corporate 
   Governance/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Aktionäre, die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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