DJ DGAP-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Webac Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2012 / 15:23
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Webac Holding Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0008103102 und DE008103128
WKN 810310 und 810312
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. Juni
2012, um 10.00 Uhr, im Künstlerhaus München, Lenbachplatz 8, 80333
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum
Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt hat.
Jahresabschluss und Konzernabschluss, der zusammengefasste
Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4
und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats
liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der
Webac Holding AG, Rosenheimer Str. 12, 81669 München,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.webac-ag.com
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung'
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das
Geschäftsjahr 2011
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen EUR 0,32
je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 268.000,00 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,32 je Euro 264.284,80
dividendenberechtigter Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: Euro 3.715,20
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bonn, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
6. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Bellgardt hat sein
Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 niedergelegt. Herr
Ulrich Bellgardt wurde in der Hauptversammlung am 30. Mai 2008
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als
Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
gewählt.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Ulrich Bellgardt aus dem
Aufsichtsrat hat das Amtsgericht München auf Antrag des
Vorstands mit Beschluss vom 24. April 2012 Herrn Thomas
Esterl, Bankkaufmann/Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und
selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in München, nach §
104 Abs. 2 Aktiengesetz zum Aufsichtsratsmitglied bis zum
Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt. Das Amt des
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds endet somit mit
Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2012.
Der Aufsichtsrat besteht nach der Satzung aus 6 Mitgliedern.
Er setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs.
1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat zusammen, so dass ein Drittel des Aufsichtsrats
aus Arbeitnehmervertretern besteht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Esterl,
Bankkaufmann/Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und selbständiger
Unternehmensberater, wohnhaft in München, mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung für die verbleibende
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, Herrn
Ulrich Bellgardt, also für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Vertreter der Aktionäre in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Thomas Esterl ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.000.000,00 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 851.133
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.243 eigene
Stückaktien. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein
Stimmrecht zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit
825.890.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das
depotführende Institut in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf Donnerstag, den 07. Juni 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft ebenso
wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, den 21.
Juni 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Webac Holding AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 5400 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung -
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
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May 22, 2012 09:23 ET (13:23 GMT)
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). § 135 AktG bleibt unberührt. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institute, Unternehmen und Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Webac Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: webac@better-orange.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs ausüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und ihnen diesbezüglich auch keine Weisungen erteilt werden können. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens mit Ablauf des 27. Juni 2012 in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) bei der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht EUR 250.000,00 oder aufgerundet 42.557 Aktien), oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht aufgerundet 85.114 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 28. Mai 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: Vorstand der Webac Holding AG Rosenheimer Str. 12 81669 München Deutschland Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also mindestens seit dem 28. März 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft - Inhaber der erforderlichen Zahl der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 Aktiengesetz bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) und Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 6) übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: Webac Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 666 E-Mail: webac@better-orange.de Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 13. Juni 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann unter den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen abgesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen zusätzlich zu den Fällen des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person oder keine Angaben zu deren
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May 22, 2012 09:23 ET (13:23 GMT)
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