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DGAP-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Webac Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.05.2012 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Webac Holding Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   ISIN DE0008103102 und DE008103128 
   WKN 810310 und 810312 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. Juni 
   2012, um 10.00 Uhr, im Künstlerhaus München, Lenbachplatz 8, 80333 
   München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 
           Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
           vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt hat. 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss, der zusammengefasste 
           Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der 
           Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
           der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 
           und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
           liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
           Webac Holding AG, Rosenheimer Str. 12, 81669 München, 
           Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter http://www.webac-ag.com 
           über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' 
           zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
           auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr 2011 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen EUR 0,32 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 268.000,00 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,32 je    Euro    264.284,80 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                       Euro      3.715,20 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen 
           Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bonn, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
     6.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Bellgardt hat sein 
           Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 niedergelegt. Herr 
           Ulrich Bellgardt wurde in der Hauptversammlung am 30. Mai 2008 
           für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als 
           Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
           gewählt. 
           Nach dem Ausscheiden von Herrn Ulrich Bellgardt aus dem 
           Aufsichtsrat hat das Amtsgericht München auf Antrag des 
           Vorstands mit Beschluss vom 24. April 2012 Herrn Thomas 
           Esterl, Bankkaufmann/Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und 
           selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in München, nach § 
           104 Abs. 2 Aktiengesetz zum Aufsichtsratsmitglied bis zum 
           Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt. Das Amt des 
           gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds endet somit mit 
           Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht nach der Satzung aus 6 Mitgliedern. 
           Er setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 
           1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
           Aufsichtsrat zusammen, so dass ein Drittel des Aufsichtsrats 
           aus Arbeitnehmervertretern besteht. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Esterl, 
           Bankkaufmann/Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und selbständiger 
           Unternehmensberater, wohnhaft in München, mit Wirkung ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung für die verbleibende 
           Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, Herrn 
           Ulrich Bellgardt, also für die Zeit bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Vertreter der Aktionäre in 
           den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Herr Thomas Esterl ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.000.000,00 ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 851.133 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.243 eigene 
   Stückaktien. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
   Stimmrecht zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
   Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 
   825.890. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung) 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 
   auf Donnerstag, den 07. Juni 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft ebenso 
   wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, den 21. 
   Juni 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
   Webac Holding AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 5400 2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 

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May 22, 2012 09:23 ET (13:23 GMT)

ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b Bürgerliches Gesetzbuch). § 135 AktG bleibt unberührt. Bei 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
   anderes der nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institute, 
   Unternehmen und Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am 
   Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
   folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   Webac Holding AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: webac@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, und steht auch unter http://www.webac-ag.com über die Links 
   'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft werden das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen 
   des Aktionärs ausüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der 
   Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei 
   Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, 
   enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung 
   der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung 
   sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zu 
   beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im 
   Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
   Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder 
   sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
   nicht bevollmächtigt sind und ihnen diesbezüglich auch keine Weisungen 
   erteilt werden können. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und 
   steht auch unter http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Die 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft muss spätestens mit Ablauf des 27. Juni 2012 in Textform 
   (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) bei der oben genannten Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals (dies entspricht EUR 250.000,00 oder aufgerundet 42.557 
   Aktien), oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
   entspricht aufgerundet 85.114 Aktien) erreichen, können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der 
   Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 28. Mai 2012, 24.00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
   Vorstand der Webac Holding AG 
   Rosenheimer Str. 12 
   81669 München 
   Deutschland 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also mindestens seit dem 
   28. März 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft - Inhaber 
   der erforderlichen Zahl der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser 
   drei Monate bestehen nach § 70 Aktiengesetz bestimmte 
   Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen 
   wird. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und 
   des Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) und Vorschläge zur 
   Wahl der Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 6) übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Webac Holding AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 666 
   E-Mail: webac@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands 
   und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 
   Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht 
   erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im 
   Internet unter http://www.webac-ag.com über die Links 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlichen, wenn 
   sie der Gesellschaft spätestens bis zum 13. Juni 2012, 24.00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, 
   Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann 
   unter den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen 
   abgesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen zusätzlich zu 
   den Fällen des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
   Wohnort der vorgeschlagenen Person oder keine Angaben zu deren 

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May 22, 2012 09:23 ET (13:23 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.