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DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: -2-

DJ DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.05.2012 / 15:25 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Mannheimer Aktiengesellschaft Holding 
 
   Mannheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 842800 
   ISIN DE 0008428004 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   121. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center 
   Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim. 
 
   T A G E S O R D N U N G 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten 
           Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des 
           Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     4.    Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Nr. 1 der 
           Satzung zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Dr. Theo Spettmann, Ludwigshafen am Rhein, wurde in der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2011 
           als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat gewählt für den 
           Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
           beschließt. Herr Dr. Spettmann hat sein Mandat mit Wirkung zum 
           Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle von Herrn Dr. 
           Spettmann für die restliche Amtszeit der Aktionärsvertreter, 
           also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
           beschließt, 
 
 
             Herrn Lutz Duvernell, Dortmund 
             Rechtsanwalt und Notar in der Spieker & Jaeger Rechtsanwälte 
             Partnerschaftsgesellschaft mit Kanzleisitz in Dortmund 
 
 
 
           zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Herr Duvernell ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       -     Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund 
 
 
       -     Continentale Lebensversicherung AG, München 
 
 
       -     Continentale Sachversicherung AG, Dortmund 
 
 
       -     Continentale Holding AG, Dortmund 
 
 
       -     EUROPA Lebensversicherung AG, Köln 
 
 
       -     EUROPA Versicherung AG, Köln 
 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils 
   eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien. Hieraus stehen 
   ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 63.077.564. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, der sich 
   bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen 
 
        Post:        Mannheimer AG Holding 
                     Aktienverwaltung 
                     Augustaanlage 66 
                     D-68165 Mannheim 
 
        Telefax:     +49 (0) 621.457-4395 
 
        Internet:    www.mannheimer.de/hv 
 
   angemeldet hat. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem 
   Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
   Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte 
   ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der 
   Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden 
   allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 26. Juni 2012 bis zum Schluss 
   der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sogenannter 
   Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten 
   Umschreibung am 26. Juni 2012. Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2012 bei der Gesellschaft 
   eingehen, können Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien 
   nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
   Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere 
   Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
   Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift: 
 
           Mannheimer AG Holding 
           Aktienverwaltung 
           Augustaanlage 66 
           D-68165 Mannheim 
           Telefax: +49 (0) 621.457-4395 
 
 
   oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
   Verfahren unter 
 
           www.mannheimer.de/hv 
 
 
   übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Gesellschaft bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre 
   Stimmrechte durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese 
   können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv 
   bevollmächtigt werden. Sollen die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär 
   diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt 
   werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht 
   unwirksam. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt Einzelabstimmungen 
   stattfinden, gilt die hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede 
   Einzelabstimmung. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
 
   Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
   nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der 
   Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder 
   nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären 
   mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG oder Wahlvorschläge i. S. v. § 
   127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch 
   keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. 
 
   Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:25 ET (13:25 GMT)

Vollmachtserteilung 
 
   Für die Anmeldung und die Vollmachtserteilung kann das von der 
   Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das 
   Formular per Post zugesandt. 
 
   Mit dem Anmeldeformular werden auch eine Aktionärsnummer und ein 
   entsprechendes Hauptversammlungs-Online-Passwort übermittelt, mit dem 
   die Aktionäre unter der Internetadresse www.mannheimer.de/hv online 
   ihre Aktien anmelden und Vollmachten erteilen oder widerrufen können. 
 
   Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der 
   Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des 
   Grundkapitals (dies entspricht 3.154.000 Aktien oder 3.154.000 EUR) 
   oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (das entspricht 
   500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen; später 
   zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte 
   richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
           Mannheimer AG Holding 
           - Vorstand - 
           c/o Aktienverwaltung 
           Augustaanlage 66 
           D-68165 Mannheim 
 
 
   Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung 
   dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. 
 
   Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in 
   gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an: 
 
           Mannheimer AG Holding 
           Aktienverwaltung 
           Augustaanlage 66 
           D-68165 Mannheim 
           oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395 
 
 
   zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse 
   zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden 
   unverzüglich unter der Internetadresse 
 
           www.mannheimer.de/hv 
 
 
   veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
   nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft 
   vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung 
   nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das 
   Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge 
   zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   gelten die vorstehenden Sätze entsprechend. Insbesondere sind auch 
   Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG ausschließlich an: 
 
           Mannheimer AG Holding 
           Aktienverwaltung 
           Augustaanlage 66 
           D-68165 Mannheim 
           oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395 
 
 
   zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter 
   vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von 
   Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse 
 
           www.mannheimer.de/hv 
 
 
   veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Der 
   Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären insbesondere dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und Angaben zu 
   deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen 
   beigefügt werden. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch 
   auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Mannheimer Konzerns und 
   der in den Konzernabschluss der Mannheimer AG Holding einbezogenen 
   Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich zu stellen. 
 
   Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
   einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich 
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.mannheimer.de/hv. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.mannheimer.de/hv einsehbar. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Mannheim, im Mai 2012 
 
   Mannheimer Aktiengesellschaft Holding 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
22.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Mannheimer Aktiengesellschaft Holding 
                Augustaanlage 66 
                68165 Mannheim 
                Deutschland 
E-Mail:         aktienverwaltung@mannheimer.de 
Internet:       http://www.mannheimer.de 
ISIN:           DE0008428004 
WKN:            842800 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170986 22.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:25 ET (13:25 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.