DJ DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2012 / 15:25
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Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 842800
ISIN DE 0008428004
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
121. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des
Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4. Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Nr. 1 der
Satzung zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Dr. Theo Spettmann, Ludwigshafen am Rhein, wurde in der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2011
als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat gewählt für den
Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
beschließt. Herr Dr. Spettmann hat sein Mandat mit Wirkung zum
Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle von Herrn Dr.
Spettmann für die restliche Amtszeit der Aktionärsvertreter,
also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
beschließt,
Herrn Lutz Duvernell, Dortmund
Rechtsanwalt und Notar in der Spieker & Jaeger Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Kanzleisitz in Dortmund
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Herr Duvernell ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund
- Continentale Lebensversicherung AG, München
- Continentale Sachversicherung AG, Dortmund
- Continentale Holding AG, Dortmund
- EUROPA Lebensversicherung AG, Köln
- EUROPA Versicherung AG, Köln
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 63.077.564.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, der sich
bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der
Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen
Post: Mannheimer AG Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
Internet: www.mannheimer.de/hv
angemeldet hat.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem
Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden
allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 26. Juni 2012 bis zum Schluss
der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sogenannter
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten
Umschreibung am 26. Juni 2012. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2012 bei der Gesellschaft
eingehen, können Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien
nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung
und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten,
Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten
daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift:
Mannheimer AG Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren unter
www.mannheimer.de/hv
übermittelt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre
Stimmrechte durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese
können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv
bevollmächtigt werden. Sollen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär
diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt
werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht
unwirksam. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt Einzelabstimmungen
stattfinden, gilt die hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede
Einzelabstimmung. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann
nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder
nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären
mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG oder Wahlvorschläge i. S. v. §
127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2012 09:25 ET (13:25 GMT)
Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und die Vollmachtserteilung kann das von der
Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das
Formular per Post zugesandt.
Mit dem Anmeldeformular werden auch eine Aktionärsnummer und ein
entsprechendes Hauptversammlungs-Online-Passwort übermittelt, mit dem
die Aktionäre unter der Internetadresse www.mannheimer.de/hv online
ihre Aktien anmelden und Vollmachten erteilen oder widerrufen können.
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der
Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des
Grundkapitals (dies entspricht 3.154.000 Aktien oder 3.154.000 EUR)
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (das entspricht
500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen; später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mannheimer AG Holding
- Vorstand -
c/o Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung
dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in
gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an:
Mannheimer AG Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
berücksichtigt.
Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse
zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden
unverzüglich unter der Internetadresse
www.mannheimer.de/hv
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft
vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
gelten die vorstehenden Sätze entsprechend. Insbesondere sind auch
Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG ausschließlich an:
Mannheimer AG Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter
vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von
Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.mannheimer.de/hv
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Der
Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären insbesondere dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und
Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen
beigefügt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Mannheimer Konzerns und
der in den Konzernabschluss der Mannheimer AG Holding einbezogenen
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mannheimer.de/hv.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mannheimer.de/hv einsehbar. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Mannheim, im Mai 2012
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Der Vorstand
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22.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
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68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: aktienverwaltung@mannheimer.de
Internet: http://www.mannheimer.de
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WKN: 842800
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170986 22.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 22, 2012 09:25 ET (13:25 GMT)
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