DGAP-HV: Baader Bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2012 / 15:27
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Baader Bank
Aktiengesellschaft
Unterschleißheim
- WKN 508 810 -
ISIN DE0005088108
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, den 29. Juni 2012, 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,
Lazarettstr. 33, 80636 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Baader Bank AG sowie des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft von EUR 2.387.812,94 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je EUR 1.359.277,68
dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt
Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.028.535,26
Bilanzgewinn EUR 2.387.812,94
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien zum 16.04.2012
die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder
erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro
0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Partnerschaft Clostermann & Jasper,
Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Ermächtigung zur Begebung von
Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten,
Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, Schaffung eines neuen
Bedingten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung.
Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29.06.2005 und vom 26. Juni
2007 ist der Vorstand ermächtigt worden, Teilschuldverschreibungen mit
Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader
Wertpapierhandelsbank AG (heute Baader Bank AG) auszugeben. Von der
Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Um den Vorstand auch
weiterhin in die Lage zu versetzen, Teilschuldverschreibungen mit
Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader Bank AG ausgeben
zu können, soll eine neue Ermächtigung erteilt und ein neues bedingtes
Kapital beschlossen werden (Bedingtes Kapital 2012).
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen:
1. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
29. Juni 2005 und vom 26. Juni 2007 beschlossene Ermächtigung
zur Ausgabe von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder
Optionsrechten auf Aktien der Baader Wertpapierhandelsbank AG
(heute Baader Bank AG) mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 wird
aufgehoben.
Der Vorstand wird ermächtigt bis zum 28. Juni 2017 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit Wandel-
und/oder Optionsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
150.000.000,00 und mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren
zu begeben und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen
Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu 20.754.341 auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Baader Bank AG nach näherer
Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu
gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auch solche auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
begeben, bei denen die Inhaber nach näherer Maßgabe der
Anleihebedingungen während des Wandlungszeitraums oder am Ende
des Wandlungszeitraums verpflichtet sind, die
Schuldverschreibungen in neue Aktien der Baader Bank AG
umzutauschen.
Die Teilschuldverschreibungen können in Euro oder im
entsprechenden Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines
OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch
Gesellschaften begeben werden, an denen die Baader Bank AG
unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist. In
diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, die Garantie für die
Teilschuldverschreibungen für die Baader Bank AG zu übernehmen
und den Inhabern solcher Teilschuldverschreibungen Wandel-
und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Baader Bank AG zu
gewähren.
Die Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder
Optionsrechten bzw. die mit Wandlungspflichten ausgestatteten
Teilschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug
anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich auf Grund des
Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen,
wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits
ausgegebenen und noch auszugebenden Options- und
Wandlungsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten
ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf
Aktien der Baader Bank AG in dem Umfang zu gewähren, wie es
ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach
Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden
jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsrechte
beigefügt, die die Inhaber der Teilschuldverschreibungen nach
näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von
Stückaktien der Baader Bank AG berechtigen. Der auf die bei
Ausübung der Option auszugebenden Stückaktien entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der
Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten
die Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht, ihre
Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der
Anleihebedingungen in neue Stückaktien der Gesellschaft
umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der
Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch
den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Baader
Bank AG. Es kann vorgesehen werden, dass das
Umtauschverhältnis in den Anleihebedingungen variabel ist und
der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite
in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während
der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in
jedem Fall auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden;
ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt
werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen
zusammengelegt werden und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum
Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen.
Der auf die bei Wandlung auszugebenden Stückaktien entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der
Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen.
Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der
Wandlung bzw. Optionsausübung statt Aktien der Baader Bank AG,
deren Gegenwert in Geld bezahlt wird, der nach näherer Maßgabe
der Anleihebedingungen dem rechnerischen Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse im
Xetra-Handel (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden
Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsentage vor
Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die
Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die
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May 22, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)
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