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DGAP-HV: Baader Bank Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Baader Bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.05.2012 / 15:27 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Baader Bank 
   Aktiengesellschaft 
 
   Unterschleißheim 
 
 
   - WKN 508 810 - 
   ISIN DE0005088108 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Freitag, den 29. Juni 2012, 10.00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, 
   Lazarettstr. 33, 80636 München stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Baader Bank AG sowie des vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für 
           das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft von EUR 2.387.812,94 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je    EUR    1.359.277,68 
   dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR    1.028.535,26 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    2.387.812,94 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft 
   unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien zum 16.04.2012 
   die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder 
   erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 
   0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Partnerschaft Clostermann & Jasper, 
   Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
     6.    Ermächtigung zur Begebung von 
           Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten, 
           Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, Schaffung eines neuen 
           Bedingten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung. 
 
 
   Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29.06.2005 und vom 26. Juni 
   2007 ist der Vorstand ermächtigt worden, Teilschuldverschreibungen mit 
   Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader 
   Wertpapierhandelsbank AG (heute Baader Bank AG) auszugeben. Von der 
   Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Um den Vorstand auch 
   weiterhin in die Lage zu versetzen, Teilschuldverschreibungen mit 
   Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader Bank AG ausgeben 
   zu können, soll eine neue Ermächtigung erteilt und ein neues bedingtes 
   Kapital beschlossen werden (Bedingtes Kapital 2012). 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen: 
 
     1.    Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 
           29. Juni 2005 und vom 26. Juni 2007 beschlossene Ermächtigung 
           zur Ausgabe von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder 
           Optionsrechten auf Aktien der Baader Wertpapierhandelsbank AG 
           (heute Baader Bank AG) mit einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 wird 
           aufgehoben. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt bis zum 28. Juni 2017 mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den 
           Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit Wandel- 
           und/oder Optionsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
           150.000.000,00 und mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren 
           zu begeben und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen 
           Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu 20.754.341 auf den 
           Inhaber lautende Stückaktien der Baader Bank AG nach näherer 
           Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu 
           gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           auch solche auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen 
           begeben, bei denen die Inhaber nach näherer Maßgabe der 
           Anleihebedingungen während des Wandlungszeitraums oder am Ende 
           des Wandlungszeitraums verpflichtet sind, die 
           Schuldverschreibungen in neue Aktien der Baader Bank AG 
           umzutauschen. 
 
 
           Die Teilschuldverschreibungen können in Euro oder im 
           entsprechenden Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines 
           OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch 
           Gesellschaften begeben werden, an denen die Baader Bank AG 
           unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist. In 
           diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, die Garantie für die 
           Teilschuldverschreibungen für die Baader Bank AG zu übernehmen 
           und den Inhabern solcher Teilschuldverschreibungen Wandel- 
           und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Baader Bank AG zu 
           gewähren. 
 
 
           Die Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder 
           Optionsrechten bzw. die mit Wandlungspflichten ausgestatteten 
           Teilschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug 
           anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich auf Grund des 
           Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, 
           wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits 
           ausgegebenen und noch auszugebenden Options- und 
           Wandlungsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten 
           ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf 
           Aktien der Baader Bank AG in dem Umfang zu gewähren, wie es 
           ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach 
           Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde. 
 
 
           Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden 
           jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsrechte 
           beigefügt, die die Inhaber der Teilschuldverschreibungen nach 
           näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von 
           Stückaktien der Baader Bank AG berechtigen. Der auf die bei 
           Ausübung der Option auszugebenden Stückaktien entfallende 
           anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der 
           Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen. 
 
 
           Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten 
           die Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht, ihre 
           Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der 
           Anleihebedingungen in neue Stückaktien der Gesellschaft 
           umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der 
           Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch 
           den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Baader 
           Bank AG. Es kann vorgesehen werden, dass das 
           Umtauschverhältnis in den Anleihebedingungen variabel ist und 
           der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite 
           in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während 
           der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in 
           jedem Fall auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; 
           ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt 
           werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen 
           zusammengelegt werden und/oder in Geld ausgeglichen werden. 
           Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum 
           Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. 
           Der auf die bei Wandlung auszugebenden Stückaktien entfallende 
           anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der 
           Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. 
 
 
           Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der 
           Wandlung bzw. Optionsausübung statt Aktien der Baader Bank AG, 
           deren Gegenwert in Geld bezahlt wird, der nach näherer Maßgabe 
           der Anleihebedingungen dem rechnerischen Durchschnitt der 
           Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse im 
           Xetra-Handel (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden 
           Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsentage vor 
           Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die 
           Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)

Wandelschuldverschreibungen statt in neuen Aktien aus 
           bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der 
           Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht aus 
           den Optionsschuldverschreibungen durch Lieferung solcher 
           Aktien erfüllt werden kann. 
 
 
           Der jeweils festzusetzende Wandlungs- und Optionspreis für 
           eine Stückaktie muss mindestens 80 % des rechnerischen 
           Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Baader Bank AG 
           an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem 
           das Xetra-System ersetzenden Nachfolgesystem) während der 
           letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch 
           den Vorstand über die Begebung der Wandel- bzw. 
           Optionsschuldverschreibungen betragen. 
 
 
           § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. 
 
 
           Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 
           1 AktG auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer 
           Bestimmung der Anleihebedingungen durch Zahlung eines 
           entsprechenden Betrages in bar oder durch Herabsetzung der 
           Zuzahlung ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der 
           Wandlungs- bzw. Optionsfrist unter Einräumung eines 
           Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder 
           das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht oder weitere 
           Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit 
           Wandlungs- oder Optionsrecht begibt bzw. sonstige 
           Optionsrechte gewährt und den Inhabern von 
           Wandel-/Optionsschuldverschreibungen kein Bezugsrecht in dem 
           Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des 
           Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. Statt einer 
           Zuzahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann 
           auch - soweit möglich - das Umtauschverhältnis durch Division 
           des Nennbetrages durch den ermäßigten Wandlungspreis angepasst 
           werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der 
           Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer 
           Sonderdividende eine Anpassung der Options- oder 
           Wandlungsrechte vorsehen. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die Anleihebedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der 
           Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, 
           Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. 
           Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum 
           festzusetzen. 
 
 
     2.    Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 
           29. Juni 2005 und vom 26. Juni 2007 beschlossene und in § 4 
           Abs. (2e) der Satzung enthaltende Bedingte Kapital 2005 wird 
           aufgehoben. 
 
 
           Es wird ein neues Bedingtes Kapital 2012 in Höhe von bis zu 
           EUR 20.754.341,00 geschaffen. Das Grundkapital der 
           Gesellschaft wird dazu um bis zu EUR 20.754.341,00 durch 
           Ausgabe von bis zu 20.754.341 auf den Inhaber lautenden 
           Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient 
           der Gewährung von Aktien an die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen und/oder aus Optionsscheinen aus 
           Teilschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung 
           bis zum 28. Juni 2017 von der Baader Bank AG ausgegeben 
           werden. Die Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der 
           Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an 
           Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit 
           Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Ausgabe der neuen 
           Aktien erfolgt zu dem oben beschriebenen jeweils 
           festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. 
 
 
           Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, 
           wie die Inhaber der Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. 
           Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung 
           verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre 
           Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien 
           zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die 
           neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem 
           sie durch Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten oder 
           durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn 
           teil. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
           Kapitalerhöhung festzusetzen. 
 
 
     3.    § 4 Abs. (2e) der Satzung wird wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
           'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 
           20.754.341,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 
           20.754.341 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
           (Bedingtes Kapital 2012). Das Bedingte Kapital dient der 
           Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von 
           Wandelschuldverschreibungen und/oder aus Optionsscheinen aus 
           Teilschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 bis zum 28. Juni 2017 von 
           der Baader Bank AG oder durch eine Gesellschaft begeben 
           werden, an der die Baader Bank AG unmittelbar oder mittelbar 
           mit Mehrheit beteiligt ist. Das Bedingte Kapital dient nach 
           Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von 
           Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit 
           Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Ausgabe der neuen 
           Aktien erfolgt zu dem in Übereinstimmung mit dem 
           Ermächtigungsbeschluss von heute jeweils festzulegenden 
           Wandlungs- bzw. Optionspreis. 
 
 
           Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, 
           wie die Inhaber der Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft auf 
           Grund des Ermächtigungsbeschlusses vom 29. Juni 2012 bis zum 
           28. Juni 2017 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. 
           Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung 
           verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre 
           Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien 
           zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die 
           neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem 
           sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. von Optionsrechten oder 
           durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn 
           teil. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
           Kapitalerhöhung festzusetzen.' 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung (Ermächtigung zur 
   Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder 
   Optionsrechten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, Schaffung eines 
   neuen Bedingten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung) 
 
   Die Emission von Anleihen mit einem Wandel- oder Optionsrecht auf 
   Aktien der Baader Bank AG ermöglicht die Aufnahme von Kapital zu 
   attraktiven Konditionen. Die erzielten Wandel- oder Optionsprämien 
   kommen der Gesellschaft zugute. 
 
   Mit der Ermächtigung zur Emission von Wandel- und 
   Optionsschuldverschreibungen kann die Gesellschaft Eigenkapital auch 
   durch Ausgabe von Schuldverschreibungen schaffen, die mit Wandlungs- 
   und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgestattet sind. 
   Gleichzeitig soll es auch möglich sein, Wandelschuldverschreibungen zu 
   begeben, die Wandlungspflichten enthalten. 
 
   Die Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. 
   die mit Wandelungspflichten ausgestatteten Teilschuldverschreibungen 
   sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich auf 
   Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der 
   Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit 
   auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits 
   ausgegebenen und noch auszugebenden Options- und Wandlungsrechten bzw. 
   von mit Wandelungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen 
   ein Bezugsrecht auf Aktien der Baader Bank AG in dem Umfang zu 
   gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte 
   bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde. 
 
   Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die 
   Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge (Darstellung eines 
   praktikablen Bezugsverhältnisses) und erleichtert damit die Abwicklung 
   des Bezugsrechts der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht 
   der Aktionäre ausgeschlossenen Wandel- bzw. 
   Optionsschuldverschreibungen werden entweder über die Börse oder in 
   sonstiger Weise bestmöglich an Dritte veräußert. 
 
   Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von Wandel- und 
   Optionsrechten hat den Vorteil, dass ggf. bei einer mehrmaligen 
   Ausnutzung der Ermächtigung, der Wandel- oder Optionspreis für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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