Der amerikanische Softwareentwickler
Oracle hat im Streit um gebrauchte
Softwarelizenzen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein
Softwarehersteller könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten
Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies gelte auch dann,
wenn die Software nicht physisch, etwa auf DVD vorliegt, sondern von
den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen wird. Das
entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in
Luxemburg (Rechtssache C-128/11). Das Recht auf ausschließliche
Verbreitung der Programmkopien habe sich mit dem Erstverkauf
erschöpft, so die Richter. Oracle hatte gegen die Münchner Firma
UsedSoft geklagt, die mit gebrauchten Softwarelizenzen unter anderem
von Oracle handelt./mt/DP/nmu
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.
Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.
Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.
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verstehen sein kann.