Grundsteuerbescheide nur noch unter Vorbehalt / Bundesverfassungsgericht
prüft Grundlagen des Bewertungssystems
(press1) - 23. Mai 2012 - Finanzämter stellen Bescheide zur Grundsteuer
seit April nur noch unter Vorbehalt aus. Darüber hatten sich im Januar die
Finanzministerien von Bund und Ländern geeignet. Der Anlass: Derzeit
stehen die für die Berechnung der Grundsteuer geltenden Einheitswerte
verfassungsmäßig auf dem Prüfstand.
Einheitswerte veraltet
>Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2010 (Az. II R 6008) hatte der
Bundesfinanzhof (BFH) ein neues Bewertungssystem für die Grundsteuer
gefordert. Weil die zur Ermittlung der Grundsteuer verwendeten
Einheitswerte in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den
neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen, seien diese veraltet sind
und könnten dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
widersprechen. Mit der Überprüfung dieser Angelegenheit ist derzeit das
Bundesverfassungsgericht beschäftigt (Az. 2 BvR 287/11). Aufgrund des
Verfahrens hatten Steuerexperten Immobilieneigentümern empfohlen, gegen
den Grundsteuerbescheid 2011 und der darauffolgenden Jahre einen Antrag
auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides zu stellen beziehungsweise bei
Ablehnung dagegen Einspruch zu erheben. Die Finanzämter sind angewiesen,
alle eingegangenen Anträge und Einsprüche bis zum Entscheid des
Bundesverfassungsgerichtes ruhen zu lassen.
Einspruch erübrigt sich
>Weil Grundsteuer-Bescheide nun mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen
werden, erübrigt sich laut der Finanzbehörden für Immobilieneigentümer der
Einspruch. Gelangt das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung, dass
der Einheitswert aufzuheben oder zu ändern ist, sind die Finanzämter
angehalten, die neue Festsetzung des Grundsteuermessbetrags entsprechend
vorzunehmen. Ob die Steuerschuld damit rückwirkend auch sinken wird, lässt
sich jedoch nicht sagen. "Zu rechnen ist eher damit, dass das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichten wird, die
Grundsteuer zu einem bestimmten Datum in der Zukunft verfassungsgemäß zu
reformieren", sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de [1] (http:/www.baufi24.de/) "Die bis
dahin ausgestellten Steuerbescheide würden dann also weiterhin gültig
sein." Ohnehin ist noch fraglich, ob sich eine Reform zugunsten der
Steuerzahler auswirken wird. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten
Einnahmequellen für die Kommunen, welche ihre Höhe derzeit über den
Hebesatz mitbestimmen. Geringere Basiswerte würden also nicht zwangsläufig
zu einer verminderten Steuerlast führen.
Berechung der Grundsteuer
>Die Grundsteuer fällt in Deutschland auf das Eigentum an Grundstücken und
deren Bebauung an. Basis der Berechnung ist der von der Finanzbehörde
ermittelte Einheitswert. Berücksichtigt werden dabei bisher gemäß der
alten Regelung Ausstattung, Bauart und Lage. Kann das Amt mangels
Unterlagen keinen Wert feststellten, verwendet es einen Ersatzwert und
berechnet einfach Wohn- beziehungsweise Nutzfläche. Anschließend
multipliziert der Fiskus den Einheitswert mit einem gesetzlich
vorgeschriebenen Promillewert, der von der Bebauung und Bauart abhängt -
das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Auf diesen schlägt die Kommune
ihren festgelegten Hebesatz auf und verschickt letztendlich auch die
Bescheide.
Noch kein neues Steuermodell
>Aufgrund der bislang geltenden Einheitswerte kostet ein im Jahr 2010
errichteter Neubau Jahres genauso viel Steuer wie ein Altbau aus dem Jahr
1964 beziehungsweise 1935. Somit spielen veraltete Annahmen für die
Ermittlung der Grundsteuer eine Rolle, nicht jedoch der tatsächliche Wert
der Immobilie. Genau das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht
die Verfassungsmäßigkeit der Regelung überprüft. Zudem gilt die Berechnung
der Grundsteuer auch als intransparent und reformbedürftig. Trotz des
drohenden Urteils des Verfassungsgerichtes konnten sich die
Finanzministerien der Bundesländer bisher noch auf kein neues Steuermodell
einigen. Diskutiert und von verschiedenen Lagern befürwortet werden
derzeit drei unterschiedliche Bewertungssysteme.Kontaktinformation:
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
mailto:redaktion@baufi24.de
Tel. 0800808 4000
http://www.baufi24.de
Baufi24.de ist eines der bekanntesten Webportale für private
Baufinanzierungen. Mehr als 2 Millionen Besucher pro Jahr informieren sich
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Partnernetzwerk mit mehr als 1.000 zertifizierten Beratern ermöglicht den
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May 23, 2012 08:40 ET (12:40 GMT)