Zürich (ots) - Deutsche Banken bekunden keinerlei
Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von
Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche
Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
Während die deutschen Behörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung
mittlerweile alle Register ziehen und von der Schweiz zusätzliche
Konzessionen einfordern, herrscht in Deutschland selber ein geradezu
leichtsinniger Umgang mit unversteuerten Geldern. Egal ob
Commerzbank, Hypovereinsbank, Sparkasse oder Volksbank, in allen
besuchten Filialen war das Schwarzgeld der Testperson hochwillkommen.
Selbst die BW Bank, eine Tochter der staatlichen Landesbank
Baden-Württemberg, äusserte keinerlei Vorbehalte. Weder das deutsche
Finanzamt noch die Schweizer Behörden würden sich für dieses Geld
interessieren, erklärten die BW-Mitarbeiter. Ausserdem sei es nicht
Sache der Bank, nach der Steuersituation der Kunden zu fragen.
Dieser Fall erstaunt insofern, als sich das grün-rot regierte
Bundesland Baden-Württemberg die Bekämpfung der Steuerflucht gross
auf die Fahne geschrieben hat und im Rahmen des nach wie vor
pendenten Abgeltungssteuerabkommens noch mehr Zugeständnisse von der
Schweiz einfordert.
Offiziell bestreiten alle angefragten Finanzinstitute, mit
undeklarierten Vermögen etwas am Hut zu haben. «Unversteuerte Gelder
werden nicht angenommen», heisst es bei der Sparkasse Hochrhein. «Wir
führen keine Konten für Kunden, die uns nicht versteuerte Einlagen
andienen», erklärt die Commerzbank.
«Das deutsche Recht steht im Einklang mit den europäischen
Richtlinien und sieht Mindeststandards vor, die bei einer
Kontoeröffnung einzuhalten sind. Dazu
gehört die ordnungsgemässe Identifizierung des Vertragspartners und
die
Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz bei bestimmten
Steuerhinterziehungshandlungen», so ein Sprecher der Volksbanken.
Bei der BW Bank gebe es interne Anweisungen, die sich nicht nur
mit der Schwarzgeld-, sondern auch mit der Kundenidentifikations-,
Geldtransfer-, Geldwäschethematik und vielen anderen Fragen
befassten, präzisiert ein Sprecher, und bei der Hypovereinsbank
heisst es: «Unser Haus identifiziert neue Kunden sowie den
wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Wir hinterfragen auch den Hintergrund der Kontoeröffnung und
plausibilisieren die Mittelherkunft und die -verwendung.»
Wie der Test der «Handelszeitung» jedoch zeigt, ist die Realität
eine andere. Der Schweiz, die demnächst im Parlament über die
Steuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien
befinden wird, fehlen allerdings die nötigen Vorkehrungen, um
Schweizer Steuersünder im Ausland zu jagen. Denn solange die
Steuerhinterziehung in der Schweiz als verwaltungsrechtliches
Vergehen gilt, darf das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden. Unter
diesen Prämissen ist es auch nicht möglich, entsprechende
Amtshilfegesuche ans Ausland zu richten.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es kaum, wenn die Zahl der
Schweizer Geldtouristen jenseits der 316 Kilometer langen
Landesgrenze zu Süddeutschland munter anschwillt. Addiert man das
Schweizer Geld in den Depots der grenznahen Filialen deutscher
Geldinstitute, kommt man schnell einmal auf mindestens eine halbe
Milliarde Euro. Der grösste Teil davon dürfte unversteuert sein. Seit
der Einführung der Franken-Euro-Untergrenze im Sommer 2011 ist für
Schweizer Bankkunden im EU-Raum auch das Währungsrisiko verschwunden.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100009535
Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Mehr Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nummer: 043 444 59 00
Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von
Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche
Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
Während die deutschen Behörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung
mittlerweile alle Register ziehen und von der Schweiz zusätzliche
Konzessionen einfordern, herrscht in Deutschland selber ein geradezu
leichtsinniger Umgang mit unversteuerten Geldern. Egal ob
Commerzbank, Hypovereinsbank, Sparkasse oder Volksbank, in allen
besuchten Filialen war das Schwarzgeld der Testperson hochwillkommen.
Selbst die BW Bank, eine Tochter der staatlichen Landesbank
Baden-Württemberg, äusserte keinerlei Vorbehalte. Weder das deutsche
Finanzamt noch die Schweizer Behörden würden sich für dieses Geld
interessieren, erklärten die BW-Mitarbeiter. Ausserdem sei es nicht
Sache der Bank, nach der Steuersituation der Kunden zu fragen.
Dieser Fall erstaunt insofern, als sich das grün-rot regierte
Bundesland Baden-Württemberg die Bekämpfung der Steuerflucht gross
auf die Fahne geschrieben hat und im Rahmen des nach wie vor
pendenten Abgeltungssteuerabkommens noch mehr Zugeständnisse von der
Schweiz einfordert.
Offiziell bestreiten alle angefragten Finanzinstitute, mit
undeklarierten Vermögen etwas am Hut zu haben. «Unversteuerte Gelder
werden nicht angenommen», heisst es bei der Sparkasse Hochrhein. «Wir
führen keine Konten für Kunden, die uns nicht versteuerte Einlagen
andienen», erklärt die Commerzbank.
«Das deutsche Recht steht im Einklang mit den europäischen
Richtlinien und sieht Mindeststandards vor, die bei einer
Kontoeröffnung einzuhalten sind. Dazu
gehört die ordnungsgemässe Identifizierung des Vertragspartners und
die
Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz bei bestimmten
Steuerhinterziehungshandlungen», so ein Sprecher der Volksbanken.
Bei der BW Bank gebe es interne Anweisungen, die sich nicht nur
mit der Schwarzgeld-, sondern auch mit der Kundenidentifikations-,
Geldtransfer-, Geldwäschethematik und vielen anderen Fragen
befassten, präzisiert ein Sprecher, und bei der Hypovereinsbank
heisst es: «Unser Haus identifiziert neue Kunden sowie den
wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Wir hinterfragen auch den Hintergrund der Kontoeröffnung und
plausibilisieren die Mittelherkunft und die -verwendung.»
Wie der Test der «Handelszeitung» jedoch zeigt, ist die Realität
eine andere. Der Schweiz, die demnächst im Parlament über die
Steuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien
befinden wird, fehlen allerdings die nötigen Vorkehrungen, um
Schweizer Steuersünder im Ausland zu jagen. Denn solange die
Steuerhinterziehung in der Schweiz als verwaltungsrechtliches
Vergehen gilt, darf das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden. Unter
diesen Prämissen ist es auch nicht möglich, entsprechende
Amtshilfegesuche ans Ausland zu richten.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es kaum, wenn die Zahl der
Schweizer Geldtouristen jenseits der 316 Kilometer langen
Landesgrenze zu Süddeutschland munter anschwillt. Addiert man das
Schweizer Geld in den Depots der grenznahen Filialen deutscher
Geldinstitute, kommt man schnell einmal auf mindestens eine halbe
Milliarde Euro. Der grösste Teil davon dürfte unversteuert sein. Seit
der Einführung der Franken-Euro-Untergrenze im Sommer 2011 ist für
Schweizer Bankkunden im EU-Raum auch das Währungsrisiko verschwunden.
Originaltext: Handelszeitung
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