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DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2012 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 10.07.2012 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Eifelhöhen-Klinik AG 
 
   Bonn 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360 
   ISIN DE0005653604 
 
 
   Unsere Aktionäre werden hiermit zu der 
 
   am Dienstag, dem 10. Juli 2012, um 11.00 Uhr in der 
   Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
           Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 
           und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 in seiner 
           Sitzung am 24.04.2012 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 832.268,82 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
           'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,15 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 11. Juli 2012 
           ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 370.809,42 EUR wird 
           in andere Gewinnrücklagen eingestellt.' 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
           nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der 
           Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med. 
           Markus-Michael Küthmann Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
       a)    Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue 
 
 
       b)    Frau Birgit Wöstemeyer 
 
 
       c)    Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch 
 
 
 
           Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines 
           Ersatzmitglieds 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2012 endet die 
           Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und 
           Sigurd Roch. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96, 
           101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung 
           der Eifelhöhen-Klinik AG aus zwei Vertretern der Anteilseigner 
           und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 entscheidet, 
 
 
       a)    Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der 
             AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock 
 
 
       b)    Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen, 
             Berlin 
 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Gesellschaft zu bestellen. 
 
 
           Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum 
           Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört 
           keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu 
           wählen: 
 
 
       c)    Dipl.-Volkswirt Henning von Borstell, Pressechef 
             der Stadt Köln a. D., Köln 
 
 
 
           Herr von Borstell gehört keinen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
     6.    Festlegung der Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung 
 
 
           Gemäß § 21 der Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG ist die 
           Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder durch die 
           Hauptversammlung festzulegen. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche 
           Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2012 wie folgt festzulegen: 
           'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer 
           Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste 
           Vergütung, die für den Vorsitzenden 48.000 EUR und für die 
           übrigen Mitglieder je 23.000 EUR beträgt. Die von einem 
           Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird 
           in jeweiliger gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Die 
           Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           des betreffenden Geschäftsjahres beschließt, zahlbar.' 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung 
           und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
           Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     II.   Unterlagen 
 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden 
   Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG 
   ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv zugänglich. 
 
     *     Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung 
 
 
       -     Festgestellter Jahresabschluss für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Gebilligter Konzernabschluss für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2011 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 289a sowie 315 Abs. 4 HGB für 
             das Geschäftsjahr 2011 
 
 
 
     *     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung 
 
 
     III.  Teilnahmebedingungen und weitere Angaben 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 19. Juni 
   2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind 
   und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
   zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten 
   Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 03. Juli 
   2012 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die 
   Textform. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur Hauptversammlung 
   angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können 
   deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien 
   verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
           Anmeldestelle: 
           Eifelhöhen-Klinik AG 
           c/o Commerzbank AG 
           GS-MO 4.1.1 General Meetings 
           D-60261 Frankfurt am Main 
           Fax: 069 136-26351 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   möglichst frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises 
   des maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, 
   und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in 
   Verbindung zu setzen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Eifelhöhen-Klinik AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer 
   Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, 
   die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugesandt wird. 
 
   Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
   Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen - möglichst unter Verwendung 
   des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer 
   Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post, 
   per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum 
   Ablauf des 09. Juli 2012 dort eingehend zu übermitteln: 
 
           Stimmrechtsvertreter der 
           Eifelhöhen-Klinik AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           D-80637 München 
           Fax: 089 21027-298 
           E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte 
   nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen wird das 
   Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten 
   sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene 
   Anträge. 
 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch 
   auf unserer Internetseite unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv zur Verfügung. 
 
   Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere 
   Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter 
   der Telefonnummer 089 21027-222. 
 
   Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht 
   persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
   Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem 
   Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform. Die 
   Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder 
   am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen 
   werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder 
   per Fax an die oben angegebene Adresse oder per E-Mail an die 
   E-Mail-Adresse meldedaten@haubrok-ce.de erfolgen. Aktionäre, die einen 
   Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der 
   Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu 
   verwenden. 
 
   Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen 
   auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet und kann auch von der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv heruntergeladen werden. Die 
   Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere formgerechte Weise 
   erfolgen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei 
   dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
     IV.   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
 
     1.    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
           126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
   Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Die Anträge 
   oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu 
   richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   werden nicht berücksichtigt. 
 
           Eifelhöhen-Klinik AG 
           Investor Relations 
           Graurheindorfer Str. 92 
           D-53117 Bonn 
           Fax: 0228 967782-49 
           E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag 
 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des 25. Juni 2012 bei vorstehender Adresse 
   mit Nachweis der Aktionärseigenschaft und Erfüllung der weiteren 
   Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur 
   Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG eingegangene Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv veröffentlicht. Zusätzlich 
   zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand 
   einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu 
   machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
   des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   beigefügt sind. 
 
     2.    Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 
           Abs. 2 AktG 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft unter der in Nr. IV, 1 angegebenen Adresse bis zum Ablauf 
   des 09. Juni 2012 zugegangen sein. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 10. April 2012 Inhaber der 
   Aktien sind. 
 
     3.    Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der 
   Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten 
   Gründen verweigern. Darüber hinaus ist der Versammlungsleiter gem. § 
   25 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zu verschiedenen Leitungs- und 
   Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört 
   auch die Beschränkung des Rede- und Fragerechts. 
 
     V.    Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
 
   Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung, etwa diese Einberufung 
   der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie 
   Formulare zur Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv. 
 
     VI.   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.