Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco. Bern - Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU ist seit zehn Jahren in Kraft. Die Unternehmen haben stark davon profitiert, Fachkräfte aus dem EU/EFTA-Raum rekrutieren zu können. Dies schreibt das Seco im neusten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen. Im Bericht zieht es Bilanz über die Erfahrungen aus den ersten zehn Jahren Personenfreizügigkeit. Demnach trug die Öffnung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren massgeblich zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in der Schweiz bei. Negative Auswirkungen auf die ansässigen Arbeitnehmenden blieben eng begrenzt. Die Öffnung könnte die Lohnentwicklung leicht gebremst haben, eine Erosion tiefer Löhne hat aber nicht stattgefunden. Zuwanderung in direktem Zusammenhang zur Nachfrage der Unternehmen Im Jahr 2011 wanderten netto 78'500 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz ein (Wanderungssaldo). 53'200 oder zwei Drittel davon waren Bürgerinnen und Bürger der EU27/EFTA-Staaten. Die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum hat mit der Personenfreizügigkeit an Bedeutung gewonnen, sie stand aber auch stets in direktem Zusammenhang zur Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Am höchsten fiel der Wanderungssaldo mit 90'200 im Jahr 2008 aus, nachdem die Schweizer Wirtschaft über mehrere Jahre stark gewachsen war. Mit der Rezession 2009 verringerte sich die Netto-Zuwanderung deutlich. Die rasche wirtschaftliche Erholung 2010 stoppte allerdings den rückläufigen Trend und der Wanderungssaldo stieg 2011 bereits wieder an. Während die Zuwanderung aus den EU-Staaten stark auf die wirtschaftliche Entwicklung reagierte, blieb die Zuwanderung aus Drittstaaten nach Einführung der Personenfreizügigkeit etwa auf konstanter Höhe. Auswirkungen auf das Bevölkerungswachstum In den zehn Jahren vor Inkrafttreten der bilateralen Abkommen trugen die Zuwanderung aus Drittstaaten und das natürliche Bevölkerungswachstum ...Den vollständigen Artikel lesen ...