DJ DGAP-HV: MW Biomasse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Kirchdorf am Haunpold mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MW Biomasse AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MW Biomasse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2012 in Kirchdorf am Haunpold mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
25.05.2012 / 15:21
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Ordentliche Hauptversammlung am 27.06.2012
Sehr geehrte(r) ,
wir laden Sie als unseren Aktionär zur
Ordentlichen Hauptversammlung
der MW Biomasse AG ein, die am
27.06.2012, um 14:00 Uhr in Kirchdorf im Gasthof Großer Wirt
stattfindet. Die Tagesordnung entnehmen Sie dem folgenden Text.
Tagesordnung:
Tagesordnungspunkt 1:
Eröffnung und Begrüßung
Tagesordnungspunkt 2:
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2011 und Vorlage des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
Tagesordnungspunkt 3:
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MW Biomasse
AG für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den vorgelegten Bilanzverlust
der MW Biomasse AG zum 31.12.2011 festzustellen.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der MW
Biomasse AG für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn einen
Teilbetrag von 4.000,00 EUR zur Zahlung einer Dividende von 0,20 EUR
je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende ist zahlbar bis zum
30.08.2012.
Tagesordnungspunkt 6:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Jahr 2011 die Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 7:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR
400.000,00 um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00 erhöht durch
Ausgabe 2000 neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten:
rechnerisch (anteiliger Betrag des Grundkapitals) entfällt auf
jede neue Stückaktie ein Anteil von EUR 10,00. Die neuen
Aktien sind Stammaktien mit Stimmrecht.
2. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die
neuen Aktien sind vom Beginn des bei der Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der
neuen Aktien beträgt EUR 10,00 je Stückaktie, die Aktien
werden mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 20.000,00
ausgegeben.
3. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2000 neuen Stammaktien wird
zugelassen:
Die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem Sitz in
Traunstein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter VR 138.
4. Der Gesamtausgabebetrag von EUR 20.000,00 ist in
voller Höhe in bar auf ein Konto der Gesellschaft
einzubezahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen.
5. § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) wird wie folgt geändert:
'§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
420.000,00. Es ist eingeteilt in 42000 Stückaktien, und zwar
in 22000 Stammaktien und 20000 Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht.'
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.05.2012 einen
schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten
Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen
Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 83620
Feldkirchen-Westerham, Dorfplatz 2, zur Einsicht der Aktionäre
aus. Eine Kopie dieses Berichts ist diesem Einladungsschreiben
beigefügt.
Tagesordnungspunkt 9:
Neuwahl des Aufsichtsrats und von Ersatzmitgliedern.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtsdauer
sämtlicher derzeitiger Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
sowie den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der
Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende sechs Personen
als Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat zu wählen.
a) Herrn Michael Lechner, geboren am 17.05.1954,
Landwirt,
wohnhaft in 83714 Miesbach, Schweinthal 14
b) Herrn Klaus Schiller, geboren am 12.10.1960,
Agraringenieur,
wohnhaft in 83714 Miesbach, Am Geiger 32
c) Herrn Georg Höhensteiger, geboren am 02.11.1957,
Landwirt,
wohnhaft in 83101 Rohrdorf, Thalmann 10
d) Herrn Carsten Guggenmos, geboren am 03.04.1969,
Geschäftsführer,
wohnhaft in 83533 Edling, Samerstr. 5
e) Herrn Bernhard Ertl, geboren am 30.11.1979,
Agraringenieur,
wohnhaft in 83547 Babensham, Weikertsham 1a
f) Herrn Bernhard Kurz, geboren am 29.05.1968,
Dipl.-Forstwirt,
wohnhaft 83317 Teisendorf, Arnolding 1
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
a) Herrn Gerhard Penninger, geboren am 07.06.1964,
Geschäftsführer,
wohnhaft 83024 Rosenheim, Bromberger Str. 1
als Ersatzmitglied für
Herrn Michael Lechner, geboren am 17.05.1954,
Landwirt,
wohnhaft in 83714 Miesbach, Schweinthal 14
b) Herrn Josef Huber, geboren 29.06.1949, Landwirt,
wohnhaft in 83052 Bruckmühl, Haunpoldstr. 22
als Ersatzmitglied für
Herrn Klaus Schiller, geboren am 12.10.1960,
Agraringenieur,
wohnhaft in 83714 Miesbach, Am Geiger 32
c) Herrn Hans Bürger-Schuster, geboren am 11.09.1970,
Landwirt,
wohnhaft in 83569 Vogtareuth, Am Kapellenweg 3
als Ersatzmitglied für
Herrn Georg Höhensteiger, geboren am 02.11.1957,
Landwirt,
wohnhaft in 83101 Rohrdorf, Thalmann 10
zu wählen.
d) Herrn Max Ostermaier, geboren am 30.09.1954,
Landwirt,
wohnhaft in 85560 Ebersberg, Prinzregen, Oberlaufing Nr. 1
als Ersatzmitglied für
Herrn Carsten Guggenmos, geboren am 03.04.1969,
Geschäftsführer,
wohnhaft in 83533 Edling, Samerstr. 5
zu wählen.
e) Herrn Josef Moser, geboren am 08.02.1958, Landwirt,
wohnhaft in 83083 Riedering, Tinning 8
als Ersatzmitglied für
Herrn Bernhard Ertl, geboren am 30.11.1979,
Agraringenieur,
wohnhaft in 83547 Babensham, Weikertsham 1a
zu wählen.
f) Herrn Werner Schindler, geboren am 26.06.1953,
Zahntechniker,
wohnhaft 83342 Tacherting, Bahnhofstr. 3a
oder
Herrn Josef Pöschl, geboren am 02.09.1974,
Landwirt,
wohnhaft 83365 Nussdorf, Dorfstr. 8
als Ersatzmitglied für
Herrn Bernhard Kurz, geboren am 29.05.1968, Dipl.
Forstwirt,
wohnhaft 83317 Teisendorf, Arnolding 1
zu wählen.
und zwar jeweils mit der Maßgabe, dass das jeweilige Ersatzmitglied
Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied, für
das die Person Ersatzmitglied ist, vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt
niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet.
Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über Barkapitalerhöhung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1. Aufschiebend bedingt auf die Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 8,
also der Erhöhung des Grundkapitals von EUR 400.000,00 um EUR
20.000,00 auf EUR 420.000,00, wird das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 420.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis
zu 2000 neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten.
Rechnerisch anteiliger Betrag des Grundkapitals entfällt auf
jede neue Stückaktie ein Anteil von EUR 10,00. Die neuen
Aktien sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 25, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
2. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die
neuen Aktien sind ab dem 01.01.2012 gewinnberechtigt. Der
Ausgabepreis der neuen Aktien beträgt EUR 10,00 je Stückaktie.
3. Den Aktionären steht ein Bezugsrecht im Verhältnis
ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zu. Die Bezugsfrist
endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung ist der Anspruch des
Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen. Die
neuen Aktien sind provisionsfrei.
4. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Einzelheiten
der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, dazu
gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach
Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre
über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte, die nicht gezeichneten
neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag
zeichnen und beziehen können.
5. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals
wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.10.2012 bei
der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 200 neue
Aktien eingegangen sind. Über diesen Zeitraum hinaus können
Zeichnungen nur bis zum 31.12.2012 (= Zugang der
Zeichnungsscheine bei der Gesellschaft) erfolgen.
6. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung
entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung neu zu
fassen.
7. Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
folgendes zu beschließen: Die Hauptversammlung beschließt, § 4
Abs. 1 der Satzung aufschiebend bedingt auf die Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 8 (=
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 400.000,00
um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00) wie folgt zu fassen:
'§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
(Höhe gemäß Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß
Tagesordnungspunkt 11.
Es ist eingeteilt in 42000 Stückaktien, und zwar in 22000
Stammaktien und 20000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die
weiteren Abschnitte von § 4 der Satzung bleiben unverändert.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt die Satzung in § 4 Abs. 1
entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung neu zu
fassen.'
Tagesordnungspunkt 11:
Verschiedenes
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft alle am Tag der
Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der
Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter
berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht
Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Jede Stammaktie
gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit vollständiger Leistung
der Einlage. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel ein Kreditinstitut, oder eine Aktionärsvereinigung ausüben
lassen. Die Vollmacht für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen
muss gemäß der Sonderregelung des § 135 AktG nicht mehr schriftlich
sein, sondern nur noch nachprüfbar festgehalten werden.
Feldkirchen-Westerham, 23.05.2012
MW Biomasse AG
Der Vorstand
Anlage:
Bericht des Vorstands der MW Biomasse AG
mit dem Sitz in Feldkirchen-Westerham, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Traunstein
unter HRB 17354 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts
I.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MW Biomasse AG mit dem Sitz in
Feldkirchen-Westerham schlagen der Hauptversammlung der Gesellschaft
vor, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts zu beschließen. Der Beschlussvorschlag
hierfür lautet im Einzelnen wie folgt:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR
400.000,00 um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00 erhöht durch
Ausgabe von 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
(Stammaktien mit Stimmrecht) gegen Bareinlagen. Die neuen
Aktien sind vom Beginn des bei der Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von
je EUR 10,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag
von EUR 20.000,00 ausgegeben.
2. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000 neuen Aktien wird
zugelassen: Die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem Sitz
in Traunstein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter HRB.
3. Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in bar
auf ein Konto der Gesellschaft einzubezahlen.
4. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
'§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
420.000,00. Es ist eingeteilt in 42.000 Stückaktien, und
zwar in 22.000 Stammaktien und 20.000 Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht.'
II.
Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4
Satz 2 AktG folgenden Bericht über den Grund für den beabsichtigten
Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung.
Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss
ist die Kooperation mit der Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem
Sitz in Traunstein. Dieses Zusammenwirken dient dem Interesse der
Gesellschaft und die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. macht dieses
Zusammenwirken von der Beteiligung an der MW Biomasse AG abhängig.
Die Mitglieder der WBV Traunstein w.V. halten zusammen etwa 30.000 ha
Wald. Mit der Integration der WBV Traunstein w.V. hat die MW Biomasse
AG Zugriff auf diese Flächen und kann damit Ihre Versorgung mit
Ausgangsmaterial deutlich verbessern. In Zahlen: Pro Jahr liegt das
Energieholzaufkommen der aufzunehmenden Gebiete bei mindestens 90.000
srm. Die bisherigen Verhältnisse: ca. 120.000 ha, auf die die MW
Biomasse AG Zugriff hat, damit 360.000 srm Energieholz pro Jahr. Davon
könnten in den nächsten Jahren über 50 % über die MW Biomasse AG
vermarktet werden. Allein aus Gesichtspunkten der
Versorgungssicherheit ist diese Aufnahme damit aus Sicht des
Vorstandes und Aufsichtsrates dringend erforderlich.
Die bisherige Fläche auf die die MW Biomasse AG Zugriff hat liegt zu
etwa 25 % in schwierig erschließbarem Gebiet (Bergwald). Dieses
Hindernis entfällt zu großen Teilen bei den Gebieten, die nach der
Aufnahme der WBV Traunstein w.V. genutzt werden können. Die WBV
Traunstein w.V. stellt daher einen überaus geeigneten Partner für die
MW Biomasse AG dar.
Aktuell sind zwei Biomasse-Feuerungsprojekte im Landkreis Traunstein
geplant. Hier könnte die MW Biomasse AG bei einem Zusammenschluss mit
der WBV Traunstein w.V. als regionaler Anbieter auftreten, was bei
eventuellen Ausschreibungen einen entscheidenden Vorteil bringen kann.
Somit könnte der Absatz der Biomassefeuerungsanlagen der MW Biomasse
AG in kürzester Zeit weiter gesteigert werden (ca. 200.000 EUR
Umsatz/a durch Materiallieferung aus den Traunsteiner Gebieten, ca.
3.000.000 EUR Auftragsvolumen beim Vollcontracting einer Anlage und
ca. 100.000 EUR Betreiberumsatz). Bei diesen Projekten würde die WBV
Traunstein w.V. evtl. als Gegenanbieter auftreten. Durch die Aufnahme
der WBV Traunstein w.V. würden hier die Chancen der MW Biomasse AG
deutlich steigen. Im Vergleich zu einem für die MW Biomasse AG
geringen oder sogar nicht vorhandenen Nutzen bei der Ausgabe der
Stimmaktien an Einzelpersonen, vertreten Aufsichtsrat und Vorstand die
Meinung, dass der Bezugsausschluss vertretbar und unbedingt
verhältnismäßig ist.
Die Möglichkeit zur Erweiterung der MW Biomasse AG um weitere
Maschinenringe oder Waldbesitzervereinigungen oder deren gewerbliche
Töchter stellte bei der Gründung der AG ein wesentliches Ziel dar. Der
gemeinsame starke Verbund soll den Land- und Forstwirten den
gewünschten Erfolg auf dem Energiesektor bringen. Zukunftsvision der
MW Biomasse AG ist, jeweils vor Ort der regionale Versorger mit
Energie aus heimischen, regionalen, CO2-neutralen Holzbrennstoffen im
überregionalen Verbund zu werden.
Aus den vorstehenden Gründen ist das Gesellschaftsinteresse an dem
beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das
Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.
III.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 25, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
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