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DGAP-HV: MW Biomasse AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: MW Biomasse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Kirchdorf am Haunpold mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MW Biomasse AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MW Biomasse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2012 in Kirchdorf am Haunpold mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.05.2012 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ordentliche Hauptversammlung am 27.06.2012 
 
   Sehr geehrte(r) , 
 
   wir laden Sie als unseren Aktionär zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
   der MW Biomasse AG ein, die am 
 
   27.06.2012, um 14:00 Uhr in Kirchdorf im Gasthof Großer Wirt 
 
   stattfindet. Die Tagesordnung entnehmen Sie dem folgenden Text. 
 
   Tagesordnung: 
 
   Tagesordnungspunkt 1: 
   Eröffnung und Begrüßung 
 
   Tagesordnungspunkt 2: 
   Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2011 und Vorlage des 
   Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 
 
   Tagesordnungspunkt 3: 
   Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
 
   Tagesordnungspunkt 4: 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MW Biomasse 
   AG für das Geschäftsjahr 2011. 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den vorgelegten Bilanzverlust 
   der MW Biomasse AG zum 31.12.2011 festzustellen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5: 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der MW 
   Biomasse AG für das Geschäftsjahr 2011. 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn einen 
   Teilbetrag von 4.000,00 EUR zur Zahlung einer Dividende von 0,20 EUR 
   je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf 
   neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende ist zahlbar bis zum 
   30.08.2012. 
 
   Tagesordnungspunkt 6: 
   Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Jahr 2011 die Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 7: 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2011 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 8: 
   Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter 
   Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     1.    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 
           400.000,00 um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00 erhöht durch 
           Ausgabe 2000 neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten: 
           rechnerisch (anteiliger Betrag des Grundkapitals) entfällt auf 
           jede neue Stückaktie ein Anteil von EUR 10,00. Die neuen 
           Aktien sind Stammaktien mit Stimmrecht. 
 
 
     2.    Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die 
           neuen Aktien sind vom Beginn des bei der Eintragung der 
           Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden 
           Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der 
           neuen Aktien beträgt EUR 10,00 je Stückaktie, die Aktien 
           werden mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 20.000,00 
           ausgegeben. 
 
 
     3.    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird 
           ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2000 neuen Stammaktien wird 
           zugelassen: 
           Die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem Sitz in 
           Traunstein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts 
           Traunstein unter VR 138. 
 
 
     4.    Der Gesamtausgabebetrag von EUR 20.000,00 ist in 
           voller Höhe in bar auf ein Konto der Gesellschaft 
           einzubezahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere 
           Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
           festzusetzen. 
 
 
     5.    § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, 
           Aktienurkunden) wird wie folgt geändert: 
 
 
           '§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             420.000,00. Es ist eingeteilt in 42000 Stückaktien, und zwar 
             in 22000 Stammaktien und 20000 Vorzugsaktien ohne 
             Stimmrecht.' 
 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.05.2012 einen 
           schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten 
           Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen 
           Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt 
           in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 83620 
           Feldkirchen-Westerham, Dorfplatz 2, zur Einsicht der Aktionäre 
           aus. Eine Kopie dieses Berichts ist diesem Einladungsschreiben 
           beigefügt. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 9: 
   Neuwahl des Aufsichtsrats und von Ersatzmitgliedern. 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtsdauer 
   sämtlicher derzeitiger Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   sowie den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
   Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende sechs Personen 
   als Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat zu wählen. 
 
     a)    Herrn Michael Lechner, geboren am 17.05.1954, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 83714 Miesbach, Schweinthal 14 
 
 
     b)    Herrn Klaus Schiller, geboren am 12.10.1960, 
           Agraringenieur, 
           wohnhaft in 83714 Miesbach, Am Geiger 32 
 
 
     c)    Herrn Georg Höhensteiger, geboren am 02.11.1957, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 83101 Rohrdorf, Thalmann 10 
 
 
     d)    Herrn Carsten Guggenmos, geboren am 03.04.1969, 
           Geschäftsführer, 
           wohnhaft in 83533 Edling, Samerstr. 5 
 
 
     e)    Herrn Bernhard Ertl, geboren am 30.11.1979, 
           Agraringenieur, 
           wohnhaft in 83547 Babensham, Weikertsham 1a 
 
 
     f)    Herrn Bernhard Kurz, geboren am 29.05.1968, 
           Dipl.-Forstwirt, 
           wohnhaft 83317 Teisendorf, Arnolding 1 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
     a)    Herrn Gerhard Penninger, geboren am 07.06.1964, 
           Geschäftsführer, 
           wohnhaft 83024 Rosenheim, Bromberger Str. 1 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Michael Lechner, geboren am 17.05.1954, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 83714 Miesbach, Schweinthal 14 
 
 
     b)    Herrn Josef Huber, geboren 29.06.1949, Landwirt, 
           wohnhaft in 83052 Bruckmühl, Haunpoldstr. 22 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Klaus Schiller, geboren am 12.10.1960, 
           Agraringenieur, 
           wohnhaft in 83714 Miesbach, Am Geiger 32 
 
 
     c)    Herrn Hans Bürger-Schuster, geboren am 11.09.1970, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 83569 Vogtareuth, Am Kapellenweg 3 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Georg Höhensteiger, geboren am 02.11.1957, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 83101 Rohrdorf, Thalmann 10 
           zu wählen. 
 
 
     d)    Herrn Max Ostermaier, geboren am 30.09.1954, 
           Landwirt, 
           wohnhaft in 85560 Ebersberg, Prinzregen, Oberlaufing Nr. 1 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Carsten Guggenmos, geboren am 03.04.1969, 
           Geschäftsführer, 
           wohnhaft in 83533 Edling, Samerstr. 5 
           zu wählen. 
 
 
     e)    Herrn Josef Moser, geboren am 08.02.1958, Landwirt, 
           wohnhaft in 83083 Riedering, Tinning 8 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Bernhard Ertl, geboren am 30.11.1979, 
           Agraringenieur, 
           wohnhaft in 83547 Babensham, Weikertsham 1a 
           zu wählen. 
 
 
     f)    Herrn Werner Schindler, geboren am 26.06.1953, 
           Zahntechniker, 
           wohnhaft 83342 Tacherting, Bahnhofstr. 3a 
 
 
   oder 
 
           Herrn Josef Pöschl, geboren am 02.09.1974, 
           Landwirt, 
           wohnhaft 83365 Nussdorf, Dorfstr. 8 
 
 
   als Ersatzmitglied für 
 
           Herrn Bernhard Kurz, geboren am 29.05.1968, Dipl. 
           Forstwirt, 
           wohnhaft 83317 Teisendorf, Arnolding 1 
           zu wählen. 
 
 
   und zwar jeweils mit der Maßgabe, dass das jeweilige Ersatzmitglied 
   Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied, für 
   das die Person Ersatzmitglied ist, vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt 
   niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet. 
 
   Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Tagesordnungspunkt 10: 
 
   Beschlussfassung über Barkapitalerhöhung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     1.    Aufschiebend bedingt auf die Eintragung der 
           Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 8, 
           also der Erhöhung des Grundkapitals von EUR 400.000,00 um EUR 
           20.000,00 auf EUR 420.000,00, wird das Grundkapital der 
           Gesellschaft von EUR 420.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis 
           zu 2000 neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten. 
           Rechnerisch anteiliger Betrag des Grundkapitals entfällt auf 
           jede neue Stückaktie ein Anteil von EUR 10,00. Die neuen 
           Aktien sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)

2.    Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die 
           neuen Aktien sind ab dem 01.01.2012 gewinnberechtigt. Der 
           Ausgabepreis der neuen Aktien beträgt EUR 10,00 je Stückaktie. 
 
 
     3.    Den Aktionären steht ein Bezugsrecht im Verhältnis 
           ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zu. Die Bezugsfrist 
           endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
           Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung ist der Anspruch des 
           Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen. Die 
           neuen Aktien sind provisionsfrei. 
 
 
     4.    Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Einzelheiten 
           der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, dazu 
           gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach 
           Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre 
           über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte, die nicht gezeichneten 
           neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag 
           zeichnen und beziehen können. 
 
 
     5.    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.10.2012 bei 
           der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 200 neue 
           Aktien eingegangen sind. Über diesen Zeitraum hinaus können 
           Zeichnungen nur bis zum 31.12.2012 (= Zugang der 
           Zeichnungsscheine bei der Gesellschaft) erfolgen. 
 
 
     6.    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung 
           entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung neu zu 
           fassen. 
 
 
     7.    Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und 
           Einteilung des Grundkapitals) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           folgendes zu beschließen: Die Hauptversammlung beschließt, § 4 
           Abs. 1 der Satzung aufschiebend bedingt auf die Eintragung der 
           Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 8 (= 
           Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 400.000,00 
           um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00) wie folgt zu fassen: 
 
 
           '§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             (Höhe gemäß Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß 
             Tagesordnungspunkt 11. 
             Es ist eingeteilt in 42000 Stückaktien, und zwar in 22000 
             Stammaktien und 20000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die 
             weiteren Abschnitte von § 4 der Satzung bleiben unverändert. 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt die Satzung in § 4 Abs. 1 
             entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung neu zu 
             fassen.' 
 
 
 
   Tagesordnungspunkt 11: 
   Verschiedenes 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft alle am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der 
   Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter 
   berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht 
   Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Jede Stammaktie 
   gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit vollständiger Leistung 
   der Einlage. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht. 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut, oder eine Aktionärsvereinigung ausüben 
   lassen. Die Vollmacht für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen 
   muss gemäß der Sonderregelung des § 135 AktG nicht mehr schriftlich 
   sein, sondern nur noch nachprüfbar festgehalten werden. 
 
   Feldkirchen-Westerham, 23.05.2012 
 
   MW Biomasse AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Anlage: 
 
   Bericht des Vorstands der MW Biomasse AG 
   mit dem Sitz in Feldkirchen-Westerham, eingetragen im Handelsregister 
   des Amtsgerichts Traunstein 
   unter HRB 17354 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts 
 
   I. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MW Biomasse AG mit dem Sitz in 
   Feldkirchen-Westerham schlagen der Hauptversammlung der Gesellschaft 
   vor, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des 
   gesetzlichen Bezugsrechts zu beschließen. Der Beschlussvorschlag 
   hierfür lautet im Einzelnen wie folgt: 
 
     1.    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 
           400.000,00 um EUR 20.000,00 auf EUR 420.000,00 erhöht durch 
           Ausgabe von 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien 
           (Stammaktien mit Stimmrecht) gegen Bareinlagen. Die neuen 
           Aktien sind vom Beginn des bei der Eintragung der 
           Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden 
           Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von 
           je EUR 10,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag 
           von EUR 20.000,00 ausgegeben. 
 
 
     2.    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird 
           ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000 neuen Aktien wird 
           zugelassen: Die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem Sitz 
           in Traunstein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts 
           Traunstein unter HRB. 
 
 
     3.    Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in bar 
           auf ein Konto der Gesellschaft einzubezahlen. 
 
 
     4.    § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
           '§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             420.000,00. Es ist eingeteilt in 42.000 Stückaktien, und 
             zwar in 22.000 Stammaktien und 20.000 Vorzugsaktien ohne 
             Stimmrecht.' 
 
 
 
   II. 
 
   Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 
   Satz 2 AktG folgenden Bericht über den Grund für den beabsichtigten 
   Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung. 
 
   Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss 
   ist die Kooperation mit der Gesellschaft WBV Traunstein w.V. mit dem 
   Sitz in Traunstein. Dieses Zusammenwirken dient dem Interesse der 
   Gesellschaft und die Gesellschaft WBV Traunstein w.V. macht dieses 
   Zusammenwirken von der Beteiligung an der MW Biomasse AG abhängig. 
 
   Die Mitglieder der WBV Traunstein w.V. halten zusammen etwa 30.000 ha 
   Wald. Mit der Integration der WBV Traunstein w.V. hat die MW Biomasse 
   AG Zugriff auf diese Flächen und kann damit Ihre Versorgung mit 
   Ausgangsmaterial deutlich verbessern. In Zahlen: Pro Jahr liegt das 
   Energieholzaufkommen der aufzunehmenden Gebiete bei mindestens 90.000 
   srm. Die bisherigen Verhältnisse: ca. 120.000 ha, auf die die MW 
   Biomasse AG Zugriff hat, damit 360.000 srm Energieholz pro Jahr. Davon 
   könnten in den nächsten Jahren über 50 % über die MW Biomasse AG 
   vermarktet werden. Allein aus Gesichtspunkten der 
   Versorgungssicherheit ist diese Aufnahme damit aus Sicht des 
   Vorstandes und Aufsichtsrates dringend erforderlich. 
 
   Die bisherige Fläche auf die die MW Biomasse AG Zugriff hat liegt zu 
   etwa 25 % in schwierig erschließbarem Gebiet (Bergwald). Dieses 
   Hindernis entfällt zu großen Teilen bei den Gebieten, die nach der 
   Aufnahme der WBV Traunstein w.V. genutzt werden können. Die WBV 
   Traunstein w.V. stellt daher einen überaus geeigneten Partner für die 
   MW Biomasse AG dar. 
 
   Aktuell sind zwei Biomasse-Feuerungsprojekte im Landkreis Traunstein 
   geplant. Hier könnte die MW Biomasse AG bei einem Zusammenschluss mit 
   der WBV Traunstein w.V. als regionaler Anbieter auftreten, was bei 
   eventuellen Ausschreibungen einen entscheidenden Vorteil bringen kann. 
   Somit könnte der Absatz der Biomassefeuerungsanlagen der MW Biomasse 
   AG in kürzester Zeit weiter gesteigert werden (ca. 200.000 EUR 
   Umsatz/a durch Materiallieferung aus den Traunsteiner Gebieten, ca. 
   3.000.000 EUR Auftragsvolumen beim Vollcontracting einer Anlage und 
   ca. 100.000 EUR Betreiberumsatz). Bei diesen Projekten würde die WBV 
   Traunstein w.V. evtl. als Gegenanbieter auftreten. Durch die Aufnahme 
   der WBV Traunstein w.V. würden hier die Chancen der MW Biomasse AG 
   deutlich steigen. Im Vergleich zu einem für die MW Biomasse AG 
   geringen oder sogar nicht vorhandenen Nutzen bei der Ausgabe der 
   Stimmaktien an Einzelpersonen, vertreten Aufsichtsrat und Vorstand die 
   Meinung, dass der Bezugsausschluss vertretbar und unbedingt 
   verhältnismäßig ist. 
 
   Die Möglichkeit zur Erweiterung der MW Biomasse AG um weitere 
   Maschinenringe oder Waldbesitzervereinigungen oder deren gewerbliche 
   Töchter stellte bei der Gründung der AG ein wesentliches Ziel dar. Der 
   gemeinsame starke Verbund soll den Land- und Forstwirten den 
   gewünschten Erfolg auf dem Energiesektor bringen. Zukunftsvision der 
   MW Biomasse AG ist, jeweils vor Ort der regionale Versorger mit 
   Energie aus heimischen, regionalen, CO2-neutralen Holzbrennstoffen im 
   überregionalen Verbund zu werden. 
 
   Aus den vorstehenden Gründen ist das Gesellschaftsinteresse an dem 
   beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das 
   Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte. 
 
   III. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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