Der undurchsichtige "Grauen Kapitalmarkt" ist ab sofort stärker reguliert. Es muss einen geprüften Prospekt geben und eine verständliche Kurzinformation. Auch die Verjährungsfrist wurde verlängert.
Anleger sind künftig besser vor unseriösen Angeboten auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt geschützt. Mit dem heute in Kraft getretenen Vermögensanlagegesetz werden die Rechte der Verbraucher gegenüber Anbietern sogenannter Graumarktprodukte erheblich gestärkt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Anleger können einen von der Finanzaufsicht BaFin geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Dieser müsse alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Anbieters ...
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