DJ DGAP-HV: CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2012 in München mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.06.2012 / 15:17
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CineMedia Film
Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Grünwald
ISIN: DE0005433007
und DE000A0A8F63
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am
17.07.2012, 10:30 Uhr,
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011,
des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
(Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald) sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cinemedia.de >Investor Relations >Publikationen
>Hauptversammlung: 2012 eingesehen werden.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen
und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die kleeberg audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
***
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3
AktG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags-
und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut
in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder
englischer Sprache in Textform anmelden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26.06.2012 (0.00 Uhr MESZ)
('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
10.07.2012 (24.00 Uhr MESZ) unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten zugehen:
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Deutschland
oder
Telefax: +49 (0) 89-5400-2519
oder
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs.
10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa
Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt
werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das
Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de >Investor
Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012 zum Download bereit
und kann auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der
Gesellschaft angefordert werden:
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
oder
Telefax: + 49 (0) 89-20 607-333
oder
E-Mail: hauptversammlung-2012@cinemedia.de
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder
gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden; bei
Erklärung bzw. Nachweis gegenüber der Gesellschaft bitten wir um
rechtzeitige Übermittlung an eine der vorgenannten
Kontaktmöglichkeiten.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen
der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in
Textform bevollmächtigt und angewiesen werden; Gleiches gilt für den
Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Unterlagen hierzu mit dem
Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den
Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de
>Investor Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012 zum
Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten
bei der Gesellschaft angefordert werden:
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
oder
Telefax: + 49 (0) 89-20 607-333
oder
E-Mail: hauptversammlung-2012@cinemedia.de
Wir bitten um rechtzeitige Übermittlung der Vollmachtserteilung mit
den Weisungen zur Abstimmung an eine der vorgenannten
Kontaktmöglichkeiten.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter
anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127
und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden
sich im Internet unter www.cinemedia.de >Investor Relations
>Publikationen >Hauptversammlung: 2012.
- Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 01, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf
des 16.06.2012 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
- Der Vorstand -
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de
>Investor Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012
zugänglich gemacht.
- Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG
sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine
der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Investor Relations
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
oder
Telefax: + 49 (0) 89-20 607-333
oder
E-Mail: hauptversammlung-2012@cinemedia.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 02.07.2012 (24.00 Uhr
MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten
eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cinemedia.de
>Investor Relations >Publikationen >Hauptversammlung: 2012
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse
veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt
bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
- Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von
Geschäftsgeheimnissen).
Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.cinemedia.de >Investor Relations >Publikationen
>Hauptversammlung: 2012 zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung;
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll (in der
Einberufung enthalten);
- etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende
Unterlagen;
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung;
- die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
- weitergehende Erläuterungen zu den oben
dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt
11.352.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der CineMedia Film
Aktiengesellschaft Geyer-Werke ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien. Die 11.352.000 Stückaktien gewähren damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 11.352.000 Stimmen.
Grünwald, im Juni 2012
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Der Vorstand
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01.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 89 20607-0
Fax: +49 89 20607-333
E-Mail: simone.kopf@cinemedia.de
Internet: http://www.cinemedia.de
ISIN: DE0005433007, DE000A0A8F63
WKN: 543 300, A0A8F6
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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172564 01.06.2012
(END) Dow Jones Newswires
June 01, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)


