DGAP-HV: VITA 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VITA 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.07.2012 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
08.06.2012 / 15:38
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VITA 34 AG
Leipzig
(ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 19. Juli 2012, um 10:00 Uhr MESZ,
findet in der Bio City Leipzig,
Deutscher Platz 5a, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der VITA 34 AG mit Sitz in Leipzig
statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
I. TAGESORDNUNG
Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VITA 34 AG zum 31.
Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2011, des für die VITA 34 AG und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit den erläuternden
Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2
Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter
http://ir.vita34.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.
Punkt 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
(Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer
für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
Punkt 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. §
12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen
Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, also mit
dieser Hauptversammlung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind
daher neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis
zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herrn Dr. Holger Födisch, Vorstand der Dr. Födisch
Umweltmesstechnik AG, wohnhaft in Leipzig, Deutschland
Herr Dr. Födisch ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
2. Herrn Dr. Uwe Marx, Arzt, Projektleiter im Fachgebiet
Medizinische Biotechnologie an der Technischen Universität Berlin,
wohnhaft in Spreenhagen, Deutschland
Herr Dr. Marx ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
3. Herrn Alexander Starke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankund
Kapitalmarktrecht in der Sozietät FSR.Recht GbR, Erlangen, wohnhaft
in Baiersdorf, Deutschland
Herr Starke ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft Euro 2.646.500,00. Das
Grundkapital ist eingeteilt in 2.646.500 auf den Namen
lautende nennwertlose Stammaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entfallen darauf 80.000 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die
Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien
am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen
sind und die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die
Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 12. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ
('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse
('Anmeldeadresse') zugehen:
VITA 34 AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288
E-Mail: hv@vita34.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von
ihnen benannten Bevollmächtigten zur Ausübung des Stimmrechts
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im
Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (12.
Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ) bis einschließlich 19. Juli 2012
nicht vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (12. Juli
2012, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können
allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht
ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten
oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige,
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs.
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder
Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die
ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung
finden sich in § 135 AktG.
2. Stimmrechtsvertretung - Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die nicht persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch
durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist
eine fristgerechte Anmeldung gemäß oben stehenden Bestimmungen
erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können
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June 08, 2012 09:38 ET (13:38 GMT)


