DJ DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.06.2012 / 15:08
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China Specialty Glass AG
Grünwald
ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am 20. Juli 2012 um 10.00 Uhr,
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main,
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2011
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur
Verfügung.
Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hätte, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den
Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2012 bestellt.
5. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Hao Chun Chang und Andreas
Grosjean sind auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft gemäß
§ 104 AktG durch Beschluss des Registergerichts München zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestellung
dieser Mitglieder soll durch die Hauptversammlung bestätigt
bzw. erneuert werden.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in
Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1
AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Der Aufsichtrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Herr Hao Chun Chang, Chief Financial Officer der
Quanzhou Jianjiang Automobile Fitting Co., Ltd.,
Xiamen/China;
b) Herr Andreas Grosjean, Vorstand der VEM
Aktienbank AG, München;
werden zu Mitgliedern des Aufsichtrats der Gesellschaft bis
zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrats für
das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 beschließt. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden.
Herr Hao Chun Chang bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
a) Aufsichtsratsmandate:
keine
b) Beiratsmandate:
keine
Herr Andreas Grosjean bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
a) Aufsichtsratsmandate:
- Madison Property AG, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats);
- Accelero AG, München;
- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
b) Beiratsmandate:
keine
6. Beschlussfassung über die Sitzverlegung der
Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung
Der Sitz der Gesellschaft soll von Grünwald nach München
verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 1 Abs. 2 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.'
7. Beschlussfassung über eine weitere
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 3 Abs. 1 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes
vorschreibt.'
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer
Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der
Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr bei der
o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der
Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag
des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung
mitzurechnen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung
(Nachweisstichtag), d.h. den 29. Juni 2012, 0.00 Uhr zu beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an
die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch
an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: csg-ag@better-orange.de
Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr
Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten
Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte
Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind,
nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit
Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur
Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und
Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte
Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden
Bedingungen erforderlich.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Zur Antragstellung sind nur Aktionäre berechtigt, die nachweisen, dass
sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
also seit dem 20. April 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei
der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der
nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
spätestens bis 19. Juni 2012, 24:00 Uhr zugehen.
China Specialty Glass AG
Vorstand
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in
gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem
Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder
per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Anschrift bzw.
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären,
die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. bis zum 5. Juli 2012, 24.00 Uhr an die
vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich
nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge
werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies
nicht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung
beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa
weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder
irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gem. § 131 Abs. 1 AktG vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des China
Specialty Glass-Konzerns und der in den Konzernabschluss der China
Specialty Glass AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der
Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die
Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Frage-
und Redebeiträge festzulegen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 17.700.000,00 und ist eingeteilt in 17.700.000
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
somit 17.700.000.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur
Hauptversammlung
Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu
machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.csg-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung ab dem Tag
der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen
Bundesanzeiger zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen werden zudem in der
Hauptversammlung ausliegen.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Grünwald, im Juni 2012
Der Vorstand
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12.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: China Specialty Glass AG
An den Römerhügeln 1
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 40 60 91 86 0
E-Mail: ir@www.csg-ag.de
Internet: http://www.csg-ag.de
ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, Berlin,
Düsseldorf
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173620 12.06.2012
(END) Dow Jones Newswires
June 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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