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DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.06.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   China Specialty Glass AG 
 
   Grünwald 
 
   ISIN: DE000A1EL8Y8 
   WKN: A1EL8Y 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der 
   am 20. Juli 2012 um 10.00 Uhr, 
   in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, 
   Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 
   2011 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
           http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur 
           Verfügung. 
 
 
           Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, 
           unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hätte, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den 
           Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2012 bestellt. 
 
 
     5.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats Hao Chun Chang und Andreas 
           Grosjean sind auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft gemäß 
           § 104 AktG durch Beschluss des Registergerichts München zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestellung 
           dieser Mitglieder soll durch die Hauptversammlung bestätigt 
           bzw. erneuert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in 
           Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 
           AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern. 
 
 
           Der Aufsichtrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Herr Hao Chun Chang, Chief Financial Officer der 
             Quanzhou Jianjiang Automobile Fitting Co., Ltd., 
             Xiamen/China; 
 
 
       b)    Herr Andreas Grosjean, Vorstand der VEM 
             Aktienbank AG, München; 
 
 
 
           werden zu Mitgliedern des Aufsichtrats der Gesellschaft bis 
           zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über 
           die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
           wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrats für 
           das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 beschließt. Die 
           Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
           Herr Hao Chun Chang bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       a)    Aufsichtsratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
       b)    Beiratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
 
           Herr Andreas Grosjean bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       a)    Aufsichtsratsmandate: 
 
 
         -     Madison Property AG, Berlin (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats); 
 
 
         -     Accelero AG, München; 
 
 
         -     Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
       b)    Beiratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Sitzverlegung der 
           Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der Sitz der Gesellschaft soll von Grünwald nach München 
           verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 1 Abs. 2 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird 
           aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine weitere 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 3 Abs. 1 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird 
           aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes 
           vorschreibt.' 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer 
   Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr in Textform 
   (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der 
   Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder 
   englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor 
   der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr bei der 
   o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der 
   Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag 
   des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung 
   mitzurechnen. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung 
   (Nachweisstichtag), d.h. den 29. Juni 2012, 0.00 Uhr zu beziehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an 
   die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch 
   an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 655 
   E-Mail: csg-ag@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr 
   Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten 
   Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte 
   Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
   Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, 
   nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit 
   Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere 
   Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen. 
   Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur 
   Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und 
   Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte 
   Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden 
   Bedingungen erforderlich. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am 
   Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Zur Antragstellung sind nur Aktionäre berechtigt, die nachweisen, dass 
   sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, 
   also seit dem 20. April 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei 
   der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der 
   nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   spätestens bis 19. Juni 2012, 24:00 Uhr zugehen. 
 
   China Specialty Glass AG 
   Vorstand 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in 
   gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem 
   Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten 
   Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder 
   per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Anschrift bzw. 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 666 
   E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, 
   die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, d.h. bis zum 5. Juli 2012, 24.00 Uhr an die 
   vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich 
   nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung 
   veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge 
   werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
   Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies 
   nicht. 
 
   Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung 
   beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn 
   einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa 
   weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die 
   Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
   irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus 
   auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht 
   den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
   Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
   beträgt. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch 
   wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, 
   in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort 
   mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gem. § 131 Abs. 1 AktG vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des China 
   Specialty Glass-Konzerns und der in den Konzernabschluss der China 
   Specialty Glass AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind 
   in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
   einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der 
   Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
   zeitlich zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der 
   Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich 
   angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die 
   Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Frage- 
   und Redebeiträge festzulegen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung). 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der 
   Gesellschaft auf EUR 17.700.000,00 und ist eingeteilt in 17.700.000 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   somit 17.700.000. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur 
   Hauptversammlung 
 
   Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu 
   machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.csg-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung ab dem Tag 
   der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen 
   Bundesanzeiger zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen werden zudem in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen. 
 
   Grünwald, im Juni 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    China Specialty Glass AG 
                An den Römerhügeln 1 
                82031 Grünwald 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 60 91 86 0 
E-Mail:         ir@www.csg-ag.de 
Internet:       http://www.csg-ag.de 
ISIN:           DE000A1EL8Y8 
WKN:            A1EL8Y 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, Berlin, 
                Düsseldorf 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
173620 12.06.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.