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DGAP-HV: Enerxy AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Enerxy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Enerxy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Enerxy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.06.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Enerxy AG 
 
   Stuttgart 
 
   ISIN: DE000A1E89S5 
 
 
   EINLADUNG 
   ZUR 
   HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Montag, den 23. Juli 2012 
   um 10:30 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
   im Colorado-Turm, SKYLounge, 14. Stockwerk 
   Industriestraße 4, 70565 Stuttgart 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011 sowie des Lageberichts der Enerxy AG mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4 für das 
           Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, 
           da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom 
           Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt worden ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
          * * * * * 
 
 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der 
   Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform bei der 
   Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung 
   dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform 
   und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz 
   (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss 
   sich auf den Beginn des 2. Juli 2012 (0:00 Uhr) beziehen. 
 
   Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens zum Ablauf des 16. Juli 2012 (24:00 Uhr), unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Enerxy AG 
   c/o AEB AG 
   Sautterweg 5 
   70565 Stuttgart 
   Fax: 0711/ 715 90 99 
   E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Hinweise zur Stimmrechtsausübung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
   Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen 
   gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung 
   eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit 
   diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen 
   gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich 
   auch durch die weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin der 
   Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. 
   Diejenigen Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung durch die 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen möchten, 
   müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen mit 
   dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin', das 
   unter www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations' abgerufen werden 
   kann, im Original, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse 
   übersenden: 
 
   Enerxy AG 
   Colorado-Turm 
   Industriestraße 4 
   70565 Stuttgart 
   Fax: +49 (0) 711 49047 - 865 
   E-Mail: hv@enerxy.com 
 
   Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht & Weisung für die 
   Stimmrechtsvertreterin' müssen spätestens am Donnerstag, den 19. Juli 
   2012, 24:00 Uhr bei der vorbezeichneten Adresse eingehen, damit eine 
   rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Zu beachten ist, dass das 
   Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' 
   vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der 
   Stimmrechtsvertreterin Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich 
   uneingeschränkt möglich. 
 
   Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen 
   (vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. 
   § 127 AktG). Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax 
   oder E-Mail ausschließlich zu richten an: 
 
   Enerxy AG 
   Colorado-Turm 
   Industriestraße 4 
   70565 Stuttgart 
   Fax: +49 (0) 711 49047 - 865 
   E-Mail: hv@enerxy.com 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung dazu werden den anderen Aktionären im Internet unter 
   www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations' unverzüglich zugänglich 
   gemacht, wenn sie bis zum Ablauf des 08. Juli 2012, 24:00 Uhr unter 
   dieser Adresse zugegangen sind. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines 
   Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
   einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa 
   weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
   Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines 
   Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Darüber hinaus braucht ein 
   Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. 
   Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthält. 
 
   Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsvorschlägen von Aktionären 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise wie 
   gem. § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der 
   Enerxy AG unter der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der 
   Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012, 24:00 Uhr in 
   schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Die Antragsteller 
   haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag 
   der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverfahren halten. 
 
   Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Enerxy AG kann der 
   Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann der 
   Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die 
   Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.enerxy.com im Bereich 
   'Investor Relations' zugänglich. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die nach den §§ 124a, 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, 
   darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, Anträge von 
   Aktionären, ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach 
   § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach der 
   Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse werden unter der 
   Internetadresse www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations' 
   veröffentlicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 2.000.000 
   nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 2.000.000 Stimmrechten. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Stuttgart, 8. Juni 2012 
 
   Der Vorstand 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte 
   AEB AG, z. Hd. Frau Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 
   715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Enerxy AG 
                Industriestr. 4 
                70565 Stuttgart 
                Deutschland 
Telefon:        +49 711 49047860 
Fax:            +49 711 49047865 
E-Mail:         hv@enerxy.com 
Internet:       http://www.enerxy.com 
ISIN:           DE000A1E89S5 
WKN:            A1E89S 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
173618 12.06.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.