DJ DGAP-HV: Enerxy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Enerxy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Enerxy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
12.06.2012 / 15:13
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Enerxy AG
Stuttgart
ISIN: DE000A1E89S5
EINLADUNG
ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 23. Juli 2012
um 10:30 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Colorado-Turm, SKYLounge, 14. Stockwerk
Industriestraße 4, 70565 Stuttgart
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2011 sowie des Lageberichts der Enerxy AG mit dem
Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4 für das
Geschäftsjahr 2011.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung,
da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom
Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit
festgestellt worden ist.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
* * * * *
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der
Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform bei der
Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz
(Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss
sich auf den Beginn des 2. Juli 2012 (0:00 Uhr) beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des 16. Juli 2012 (24:00 Uhr), unter
folgender Adresse zugehen:
Enerxy AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: 0711/ 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein
Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen
gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
auch durch die weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
Diejenigen Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung durch die
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen möchten,
müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen mit
dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin', das
unter www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations' abgerufen werden
kann, im Original, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse
übersenden:
Enerxy AG
Colorado-Turm
Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 49047 - 865
E-Mail: hv@enerxy.com
Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht & Weisung für die
Stimmrechtsvertreterin' müssen spätestens am Donnerstag, den 19. Juli
2012, 24:00 Uhr bei der vorbezeichneten Adresse eingehen, damit eine
rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Zu beachten ist, dass das
Formular 'Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin'
vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der
Stimmrechtsvertreterin Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich
uneingeschränkt möglich.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen
(vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl.
§ 127 AktG). Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax
oder E-Mail ausschließlich zu richten an:
Enerxy AG
Colorado-Turm
Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 49047 - 865
E-Mail: hv@enerxy.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung dazu werden den anderen Aktionären im Internet unter
www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations' unverzüglich zugänglich
gemacht, wenn sie bis zum Ablauf des 08. Juli 2012, 24:00 Uhr unter
dieser Adresse zugegangen sind. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines
Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa
weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Darüber hinaus braucht ein
Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und
Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw.
Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthält.
Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsvorschlägen von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise wie
gem. § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der
Enerxy AG unter der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012, 24:00 Uhr in
schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverfahren halten.
Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Enerxy AG kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann der
Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die
Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.enerxy.com im Bereich
'Investor Relations' zugänglich.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach den §§ 124a, 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 12, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente,
darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, Anträge von
Aktionären, ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach der
Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse werden unter der
Internetadresse www.enerxy.com im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 2.000.000
nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 2.000.000 Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Stuttgart, 8. Juni 2012
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
AEB AG, z. Hd. Frau Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/
715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de
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12.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Enerxy AG
Industriestr. 4
70565 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 49047860
Fax: +49 711 49047865
E-Mail: hv@enerxy.com
Internet: http://www.enerxy.com
ISIN: DE000A1E89S5
WKN: A1E89S
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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173618 12.06.2012
(END) Dow Jones Newswires
June 12, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)


