Currywurst, Pommes mit Ketchup und Schnitzel Hawaii: Lange hatte Gerhard Kaltscheuer von einem eigenen Imbiss geträumt. Direkt nach der Wende ging sein Traum dann endlich in Erfüllung: Zusammen mit seiner Lebensgefährtin eröffnete er in dem Örtchen Hammerbrücke in der Nähe von Chemnitz die "Futterstube": rustikale Einrichtung, rustikale Karte, rustikale Gäste – meist Bauarbeiter oder Handwerker, die nach Aussage von Kaltscheuer meist ordentlich Kohldampf hatten. "Im Schnitt 200 Gramm" brächten seine Schnitzel auf die Waage, so der Wirt; mit Panade, Ananas oder Käsescheiben könnten es auch schon mal 230 Gramm sein.
Eine unwichtige Kleinigkeit? Mitnichten. Denn genau wegen dieses Unterschieds hat Kaltscheuer nun Ärger mit dem Finanzamt: 38.000 Euro Steuern soll er nachzahlen. Der Vorwurf: Der Imbissbudenbesitzer habe etliche Schnitzel schwarz verkauft und das Geld am Finanzamt vorbei kassiert. Das Amt ging nämlich nicht von einem Durchschnittsgewicht von 200 Gramm pro Schnitzel aus, sondern lediglich von 165 Gramm. Damit ergäben sich bei der von Kaltscheuer laut eigener Buchführung eingekauften Fleischmenge jedoch deutlich mehr verkaufte Portionen als vom Wirt der "Futterstube" offiziell angegeben.
Willkürliche Berechnungen, dachte sich Kaltscheuer – und entschloss sich deshalb dazu, seine Situation öffentlich zu machen. Mit erheblicher Resonanz. Damit schaffte er es kurz vor Weihnachten sogar bis in den ZDF-Jahresrückblick "Menschen 2011". Dort befragte ihn der Moderator Hape Kerkeling ausführlich zu seinem skurrilen Steuerstreit. Kaltscheuer steht mit seinem Zwist nicht allein: Zahlreiche Mittelständler haben ähnliche Erfahrungen gemacht wie der 50-Jährige. Immer wieder zweifeln Betriebsprüfer die Rechtmäßigkeit der Buchführung in kleinen Unternehmen an und berufen sich dabei auf eigene Kalkulationen. "Inzwischen haben sich bei mir Dutzende Selbstständige gemeldet", bestätigt Kaltscheuer.
Sich wehren zahlt sich aus
Das Problem ist: Oft basieren die Kalkulationen der Prüfer auf fragwürdigen Annahmen und umstrittenen Berechnungsmethoden. Sich wie Kaltscheuer öffentlich zur Wehr zu setzen wagt dennoch kaum ein Unternehmer – häufig aus Furcht vor langwierigen Repressalien durch die Finanzbeamten. Die Prüfer gehen mitunter forsch vor. Doch wer sich davon nicht einschüchtern lässt und sich gegen hohe Nachforderungen wehrt, der hat vor Gericht oft gute Chancen. Das beweisen zahlreiche aktuelle Fälle.
Die ersten Unstimmigkeiten zwischen Prüfern und Geprüften schleichen sich meist direkt am Anfang ein – wenn die Betriebsprüfer die Ausgangswerte festlegen. So kalkulieren sie – gerade in der Gastronomie – die Verkaufsmenge gerne anhand von Testkäufen. Das heißt: Der Prüfer begibt sich unauffällig in das Restaurant, den Imbiss oder die Kneipe und bestellt sich eine Portion zum Mitnehmen. Im Büro prüft er dann, wie viel Gramm Nudeln die Portion Spaghetti Bolognese enthält – oder eben, wie schwer ein Schnitzel ist.
Doch selbst wenn die Beamten, denen dabei meist niemand auf die Finger schaut, mit größter Akribie vorgehen, sind die Testkäufe vor Gericht oft wertlos. Schließlich könnten die Undercover-Tester vom Amt ausgerechnet eine besonders mickrige Portion erwischen und deshalb zu völlig falschen Werten kommen. "Die Gerichte fordern deshalb mehrere und vor allem zeitnahe Testkäufe", sagt Jesco Idler, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.
Diese Anforderungen sind in der Praxis kaum zu erfüllen. Denn Betriebsprüfungen finden in aller Regel frühestens zwei oder drei Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres statt. Im vergangenen Jahr scheiterte etwa ein Steuerprüfer aus Westfalen, der den Betreiber eines griechischen Imbisses der Steuerhinterziehung verdächtigte – mit ähnlichen Argumenten wie seine sächsischen Kollegen im Fall Kaltscheuer. Dass der Finanzbeamte zweimal Gyros mit Pita-Brot bestellt habe, reiche nicht, um die durchschnittliche Portionsgröße zuverlässig zu bestimmen, stellte das Finanzgericht Münster klar (4 K 1412/07).
Unternehmer müssen Schätzzuschlag nicht hinnehmen
Erstens müssten Beamte ihre Kalkulationen ...
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