DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 27.07.2012 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.06.2012 / 15:22
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 27. Juli 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und
Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine
Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung
von Dividenden regelt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.936.932,44
Gewinnvortrag: EUR
416.390,04
Bilanzgewinn: EUR
6.353.322,48'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
6. Beschlussfassung zur Reduzierung der Mitglieder
des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll
von sechs auf drei Personen reduziert werden. Dies erfordert
eine Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'
7. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Sofern die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß
vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf drei reduziert wird,
soll die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder angepasst
werden. Die derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder beläuft
sich auf EUR 317.000, so dass eine Reduzierung auf EUR 120.000
für angemessen erachtet wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Entsprechend der Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrats
gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 von sechs
auf drei Mitglieder wird § 13 Absatz 1 der Satzung aufgehoben
und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Gesamtvergütung in Höhe
von EUR 120.000. Über die Verteilung dieser Gesamtvergütung
auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats -
einschließlich unterjährig ausgeschiedener bzw. neu
gewählter Mitglieder - entscheidet der Aufsichtsrat, auch
unter der Berücksichtigung der Aufgaben der einzelnen
Mitglieder als Vorsitzender oder stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils durch Beschluss. Die
Satzungsänderung gilt für das erste Jahr anteilig ab dem Tag
ihrer Eintragung ins Handelsregister.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 13 Absatz 1
der Satzung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister
anzumelden, dass diese Satzungsänderung erst nach der
Eintragung der Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 10
Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird.
8. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Absatz 1 der
Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1
und 101 Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Verkleinerung des
Aufsichtsrats haben (i) die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard
Beinhauer und Silke Stenger ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai
2012 niedergelegt und (ii) die Aufsichtsratsmitglieder Luc
Antoine Baehni und Hubert Keusch die Niederlegung ihrer Ämter,
aufschiebend bedingt durch die Eintragung der unter Ziffer 6
dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung erklärt.
Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom
18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf seine gerichtliche
Bestellung folgenden ordentlichen Hauptversammlung zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Seine Bestellung
endet demgemäß mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Im Hinblick auf die unter dem Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagene Herabsetzung der Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats auf drei sollen daher nur zwei neue Mitglieder
des Aufsichtsrats gewählt werden.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Frau Eliza Yuen mitgeteilt
hat, dass sie ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied ab der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die im Jahr 2013
stattfinden wird, mit der Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der Laufzeitkongruenz zur
Deckung bringen will, soll die Wahl für die beiden nunmehr zu
besetzenden Positionen im Aufsichtsrat nur bis zum Ablauf der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, um dann in
der Hauptversammlung im Jahr 2013 eine Neuwahl aller
Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Michael John Smith, wohnhaft in Hong Kong, SAR,
China, Chief Executive Officer der MFC Industrial Ltd.,
Vancouver, Kanada.
b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of
Man, Director Business Development der MainExc
International OY, Helsinki, Finnland, und Director
Business Development der CleaRX OY, Helsinki, Finnland.
Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Mitgliedschaften von Michael John Smith in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten: Keine.
Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden
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