DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.07.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 27.07.2012 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.06.2012 / 15:22
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 27. Juli 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und
Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine
Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung
von Dividenden regelt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.936.932,44
Gewinnvortrag: EUR
416.390,04
Bilanzgewinn: EUR
6.353.322,48'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
6. Beschlussfassung zur Reduzierung der Mitglieder
des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll
von sechs auf drei Personen reduziert werden. Dies erfordert
eine Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'
7. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Sofern die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß
vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf drei reduziert wird,
soll die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder angepasst
werden. Die derzeitige Vergütung für sechs Mitglieder beläuft
sich auf EUR 317.000, so dass eine Reduzierung auf EUR 120.000
für angemessen erachtet wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Entsprechend der Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrats
gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 von sechs
auf drei Mitglieder wird § 13 Absatz 1 der Satzung aufgehoben
und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Gesamtvergütung in Höhe
von EUR 120.000. Über die Verteilung dieser Gesamtvergütung
auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats -
einschließlich unterjährig ausgeschiedener bzw. neu
gewählter Mitglieder - entscheidet der Aufsichtsrat, auch
unter der Berücksichtigung der Aufgaben der einzelnen
Mitglieder als Vorsitzender oder stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils durch Beschluss. Die
Satzungsänderung gilt für das erste Jahr anteilig ab dem Tag
ihrer Eintragung ins Handelsregister.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 13 Absatz 1
der Satzung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister
anzumelden, dass diese Satzungsänderung erst nach der
Eintragung der Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 10
Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird.
8. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Absatz 1 der
Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1
und 101 Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Verkleinerung des
Aufsichtsrats haben (i) die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard
Beinhauer und Silke Stenger ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai
2012 niedergelegt und (ii) die Aufsichtsratsmitglieder Luc
Antoine Baehni und Hubert Keusch die Niederlegung ihrer Ämter,
aufschiebend bedingt durch die Eintragung der unter Ziffer 6
dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung erklärt.
Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom
18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf seine gerichtliche
Bestellung folgenden ordentlichen Hauptversammlung zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Seine Bestellung
endet demgemäß mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Im Hinblick auf die unter dem Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagene Herabsetzung der Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats auf drei sollen daher nur zwei neue Mitglieder
des Aufsichtsrats gewählt werden.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Frau Eliza Yuen mitgeteilt
hat, dass sie ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied ab der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die im Jahr 2013
stattfinden wird, mit der Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der Laufzeitkongruenz zur
Deckung bringen will, soll die Wahl für die beiden nunmehr zu
besetzenden Positionen im Aufsichtsrat nur bis zum Ablauf der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, um dann in
der Hauptversammlung im Jahr 2013 eine Neuwahl aller
Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Michael John Smith, wohnhaft in Hong Kong, SAR,
China, Chief Executive Officer der MFC Industrial Ltd.,
Vancouver, Kanada.
b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of
Man, Director Business Development der MainExc
International OY, Helsinki, Finnland, und Director
Business Development der CleaRX OY, Helsinki, Finnland.
Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Mitgliedschaften von Michael John Smith in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten: Keine.
Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden
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June 19, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-
Aufsichtsräten: Keine.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Michael John Smith hat sich bereit erklärt, im Falle
seiner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur
Verfügung zu stehen.
9. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat möchten grundsätzlich auch die
rechtlichen Voraussetzungen für den Rückkauf eigener Aktien
schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu
beschließen:
'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung
erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der
Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat
und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des
Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wird mit Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 27. Juli
2012 wirksam und gilt bis zum 26. Juli 2017.
b) Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl der
Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen
Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der
Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten und auf andere Weise nach
Maßgabe von § 53a AktG erfolgen.
Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
Durchschnittskurs vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Der Durchschnittskurs ist der arithmetische Mittelwert der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten 5
Börsenhandelstagen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Börse, ist der Stichtag der Tag des Erwerbs oder der
Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb. Erfolgt der
Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder einer
an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, ist der
Stichtag der Tag der Entscheidung des Vorstands über das
öffentliche Kaufangebot bzw. die an die Aktionäre der
Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten. Bei dem Erwerb auf andere
Weise nach Maßgabe von § 53a AktG ist der Stichtag der Tag
der Entscheidung des Vorstands über den Erwerb der Aktien.
Wenn der Durchschnittskurs bei einem Erwerb mittels
öffentlichen Kaufangebots vor dem letzten Tag der
Annahmefrist bzw. bei einer an die Aktionäre der
Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten vor dem letzten Tag der Frist
zur Abgabe von Verkaufsangeboten (Frist) über dem
Durchschnittskurs vor dem Stichtag liegt, können die
Aktien auch zu einem Erwerbspreis erworben werden, der den
Durchschnittskurs vor dem letzten Tag der Frist um nicht
mehr als 10 % überschreitet. Wenn der Durchschnittskurs
vor dem letzten Tag der Frist unter dem Durchschnittskurs
vor dem Stichtag liegt, können die Aktien auch zu einem
Erwerbspreis erworben werden, der den Durchschnittskurs
vor dem letzten Tag der Frist um nicht mehr als 20 %
unterschreitet. Wenn infolge einer Änderung des Angebots
bzw. einer Änderung der an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten die Frist verlängert wird, wird die
Verlängerung bei der Ermittlung des zulässigen
Erwerbspreises nicht berücksichtigt.
Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen
Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der
Gesellschaft überschreiten, erfolgt die Annahme im
Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den
insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Bei einer
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
findet die Annahme nach Quoten nur bei gleichwertigen
Angeboten statt. Es kann aber vorgesehen werden, dass
geringe Stückzahlen bis zu 100 angebotene Aktien je
Aktionär bevorrechtigt angenommen werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund
dieser oder einer vorangehenden Ermächtigung nach § 71
Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise
einzuziehen. Die Einziehung führt zu einer Herabsetzung
des Grundkapitals. Der Vorstand kann abweichend bestimmen,
dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen
Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3 AktG) erhöht. Dem
Aufsichtsrat wird die Befugnis zur Änderung der Fassung
der Satzung entsprechend der Einziehung der Aktien und der
Herabsetzung des Grundkapitals übertragen. Wenn der
Vorstand bestimmt, dass sich durch die Einziehung der
Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3
AktG) erhöht, ist der Vorstand zur Anpassung der Angabe
der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
d) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal
oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder
gemeinsam, und die Ermächtigungen nach lit. b) auch durch
abhängige oder im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen der
Gesellschaft oder durch auf deren Rechnung oder auf
Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt
werden.'
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax:+49 (0)89/54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis
Freitag, den 20. Juli 2012, 24.00 Uhr. Bei der Berechnung der
Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag
der Hauptversammlung mitzurechnen.
Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB)
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, mithin Freitag, den 6. Juli 2012,
00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der
o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Freitag, 20. Juli 2012, 24.00 Uhr.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
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June 19, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine
Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§
126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende
Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49 (0)221-6504-1099
E-Mail: KHD.HV2012@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und
Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular
erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Der
bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind,
nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit
Enthaltung gestimmt werden wird. Wortmeldungen oder andere Anträge
werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573
auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in
der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 229.136
eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des
Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 26. Juni
2012, 24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an die nachfolgende Adresse:
KHD Humboldt Wedag International AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3, 51067 Köln.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden,
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der
Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse
der Gesellschaft zu richten:
KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2012
Colonia-Allee 3, 51067 Köln
Telefax: +49 (0)221-6504-1099
E-Mail: sabine.marzola@khd.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen
nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch
dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben
zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung
'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei
werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis
zum Donnerstag, den 12. Juli 2012, 24.00 Uhr, bei der im
ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen.
4. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse http://www.khd.com über den
Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch',
Rubrik 'Hauptversammlung'.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 19, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)


