Die Einlagensicherung soll Kunden im Falle einer Bankpleite davor schützen, ihre Ersparnisse zu verlieren. Deshalb muss jede Bank mit Kundeneinlagen faktisch einer der bestehenden Sicherungseinrichtungen der Bankenbranche angehören. In der Sparkassengruppe war die Forderung aufgekommen, Portigon nicht länger mit abzusichern, da die Sparkassen an diesem Institut nicht mehr beteiligt sind - ihr Geschäft mit der WestLB wandert in eine separate "Verbundbank" bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Die Haftungserklärung des Landes habe nun einen Kompromiss in dieser Frage ermöglicht, hieß es. Der Verbleib von Portigon in der Sicherungseinrichtung ist zunächst bis 2017 befristet. Der DSGV und Portigon wollten sich zu den Informationen auf Anfrage der "Welt" nicht äußern.