Köln - In seiner Sitzung vom 29. Juni 2012 hat der Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG (ISIN DE0005863534/ WKN 586353, ISIN DE0005863500/ WKN 586350) entschieden, keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31. Mai 2012 einzulegen. Das wurde nach eingehender Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte beschlossen. In dem Urteil wurde die zivilrechtliche Klage des Unternehmens gegen das frühere Vorstandsmitglied Günter Ott abgewiesen. Nach Meinung der Rechtsexperten seien die Erfolgsaussichten einer Berufung als äußerst gering einzuschätzen.Den vollständigen Artikel lesen ...
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