Hamburg - Die Verschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft (ISIN DE0005122006/ WKN 512200), Hamburg, auf die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der MHG Media Holdings AG wirksam geworden. Die PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft ist damit erloschen; gleichzeitig ist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, am 22. Dezember 2011 gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin MHG Media Holdings AG gegen Gewährung einer von der MHG Media Holdings AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 1,82 je PRO-CON-Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG übergegangen.Den vollständigen Artikel lesen ...
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