Hans-Peter Rohner, CEO und VRP Publigroupe. Lausanne - Die Werbevermarkterin PubliGroupe muss für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz definitiv 2,5 Mio CHF Busse zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen und den Entscheid der Wettbewerbskommission bestätigt. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte 2007 festgestellt, dass die PubliGroupe SA auf dem Markt für die Vermittlung und den Verkauf von Inseraten und Werberaum in Schweizer Printmedien eine marktbeherrschende Stellung einnehme und diese missbraucht habe. Verschiedenen kleinen Unternehmen sei zu Unrecht eine Entschädigung für vermittelte Inserate verweigert worden. Als Sanktion verhängte die Weko 2,5 Mio CHF Busse. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun ...Den vollständigen Artikel lesen ...


