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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.08.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
02.07.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   artnet AG 
 
   Berlin 
 
   ISIN: 
   DE000A1K0375 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
   08. August 2012 um 11.00 Uhr 
   im Ludwig-Erhard-Haus, Großer Vortragssaal U1 (Untergeschoss), 
   Fasanenstraße 85, 10623 Berlin 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   Tagesordnung: 
 
     TOP 1:Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
           'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und 
           zum Download zur Verfügung sowie in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme. Diese Unterlagen werden auch 
           in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     TOP 2:Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     TOP 3:Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     TOP 4:Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
       4.1   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
             Satzung in § 11 Abs. 3 wie folgt zu ändern: 
 
 
               '§ 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.' 
 
 
 
       4.2   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
             Satzung in § 11 Abs. 4 um folgenden S. 2 zu ergänzen: 
 
 
               'Aufsichtsratsmitglieder, die von der 
               Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag 
               gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der 
               Amtszeit abberufen werden; der Beschluss bedarf einer 
               Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen 
               Stimmen umfasst.' 
 
 
 
       4.3   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
             Satzung in § 22 Abs. 4 um folgenden Satz 3 zu ergänzen: 
 
 
               'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im 
               Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung 
               teilnehmen.' 
 
 
 
       4.4   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 23 Abs. 
             4 S. 1 der Satzung am Ende um folgenden Halbsatz zu 
             ergänzen, und zwar mit der Maßgabe, dass diese 
             Satzungsänderung nur für künftige, nach dem Wirksamwerden 
             der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen gilt: 
 
 
               '; der Beschluss der Hauptversammlung über eine 
               Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die mindestens 
               drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen 
               Grundkapitals umfasst.' 
 
 
 
 
     TOP 5:Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 haben die damaligen 
           Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. Dohm und Herr von 
           Goesseln, ihr Amt niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts 
           Charlottenburg vom 27. Dezember 2011 wurden Herr Dr. Jochen 
           Gutbrod, Potsdam, und Herr Prof. Dr. Walter Rust, Berlin, 
           gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. 
 
 
           Gemäß §§ 96 Abs. 1 sechster Fall, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11 
           Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Eintragung der 
           Satzungsänderung zu § 11 Abs. 3 gem. TOP 4.1 in das 
           Handelsregister folgende Herren zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       1.    Prof. Dr. Walter Rust, Berlin, Rechtsanwalt und 
             Notar, 
             Partner der Sozietät Mock - Rechtsanwälte, Berlin. 
 
 
             Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     TELES AG Informationstechnologien, Berlin, 
               Vorsitzender des Aufsichtsrats; 
 
 
         -     SHF Communication Technologies AG, Berlin, 
               Vorsitzender des Aufsichtsrats. 
 
 
 
       2.    Dr. Jochen Gutbrod, Potsdam Kaufmann, 
             Vorsitzender der Geschäftsführung der Raffay GmbH & Co. KG, 
             Hamburg. 
 
 
             Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     MyHammer Holding AG, Berlin, 
               Aufsichtsratsvorsitzender; 
 
 
         -     Macmillian Ltd., London, 
               Mitglied des Board of Directors; 
 
 
         -     Bisnode AB, Stockholm, 
               Mitglied des Aufsichtsrats; 
 
 
         -     fundinfo AG, Zürich, 
               Präsident des Verwaltungsrates; 
 
 
         -     ifund services AG, Zürich, 
               Präsident des Verwaltungsrates. 
 
 
 
 
           Die Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet 
           mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
           für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
     TOP 6:Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahres- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Teilnahmebestimmungen 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das 
           Grundkapital der Gesellschaft in 5.631.067 Namens-Stückaktien 
           mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Jede Stückaktie 
           gewährt in der Hauptversammlung satzungsgemäß eine Stimme. Aus 
           den von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung gehaltenen 78.081 eigenen Aktien können 
           Stimmrechte nicht ausgeübt werden. Deshalb bestehen im 
           Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 5.552.986 
           Stimmrechte. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im 
           Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig 
           angemeldet sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage 
           vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 1. August 
           2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift, Faxnummer 
           bzw. E-Mail-Adresse zugehen. 
 
 
             artnet AG 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Deutschland 
             per Fax: +49 89 889690633; oder 
             per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
 
 
           Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 
           AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
           eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl 
           der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
           zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des 
           Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
 
           Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 
           Ablauf des 1. August 2012 bis zum Schluss der Hauptversammlung 
           keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. 
           Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
           Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende 
           des Anmeldeschlusstages, 1. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ). Der 
           Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
           nach dem 1. August 2012 bei der Gesellschaft eingehen, können 
           allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien 
           nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
           bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In 
           solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
           Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen 
           Aktionär. 
 
 
           Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht 
           im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
           Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
 
           Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß 
           § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellte Institutionen oder 
           Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht 
           gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
           eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
           Näheres hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes. 
 
 
           Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
           Versammlungsort hinterlegt. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
           Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
           Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem 
           vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
 
 
           Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). 
 
 
           Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 
           Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
           Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 
           8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 
           bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
           Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
           darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 
           Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
           Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie 
           bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
           abstimmen. 
 
 
           Sonstige Bevollmächtigte 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, 
           noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
           wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder 
           gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
           erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
 
 
           Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, 
           ist diese bis Dienstag, den 7. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), 
           an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu 
           übermitteln: 
 
 
             artnet AG 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Deutschland 
             per Fax: +49 89 889690633; oder 
             per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
 
 
           Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den 
           Aktionären, die spätestens am 25. Juli 2012, 00:00 Uhr (MESZ), 
           im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen 
           mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird 
           Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
 
           Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so 
           bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der 
           Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht 
           werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an 
           vorstehende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
           werden. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
           verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein 
           Vollmachtsformular steht auch im Internet auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
           'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur 
           Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos 
           zugesandt. 
 
 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte 
           nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung in der 
           Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall 
           ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden 
           Abschnitt erforderlich. 
 
 
           Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und 
           Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           wird den Aktionären, die spätestens am 25. Juli 2012, 00:00 
           Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
           sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. 
           Es steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
           unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und 
           wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
 
           Die Anmeldung mit einer gleichzeitigen Vollmachtserteilung an 
           die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur bis 
           Mittwoch, den 1. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im 
           vorangehenden Abschnitt 'Sonstige Bevollmächtigte' genannten 
           Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse möglich. Die 
           Erteilung oder Änderung von Vollmacht und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird berücksichtigt, 
           wenn sie der Gesellschaft bis Dienstag, den 7. August 2012, 
           24:00 Uhr (MESZ), (der Zeitpunkt des Eingangs ist maßgebend) 
           in Textform (§ 126b BGB) an die oben genannte Anschrift, 
           Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugeht. Darüber hinaus bieten 
           wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
           Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern 
           bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum 
           Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung 
           des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu 
           ändern. 
 
 
           Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen 
           für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
           weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das 
           Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der 
           Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei 
           Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden 
           sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht 
           an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
           Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne 
           ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von 
           Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist 
           nicht möglich. 
 
 
 
 
     4.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (dies entspricht derzeit 281.554 Aktien) oder 
           den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital 
           erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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