DGAP-HV: PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.08.2012 in Bellheim mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.07.2012 / 15:14
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PARK & Bellheimer AG
Pirmasens
WKN: 690200
ISIN: DE0006902000
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag,
den 21. August 2012, um 10.00 Uhr, in der Dr.
Friedrich-Schneider-Halle, Schulstraße in 76756 Bellheim, herzlich
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2011, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik
'Hauptversammlung' vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie
liegen darüber hinaus am Sitz der Gesellschaft in Pirmasens
(Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens) sowie in der
Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim
(Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim) zur Einsicht der
Aktionäre aus und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein. Da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und damit
den Jahresabschluss festgestellt hat, ist zu diesem
Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine
Beschlussfassung erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in 5.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
5.000.000.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den
Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut
ausreichend. Der Nachweis von nicht in Girosammelverwahrung
befindlichen Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem anderen
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung, mithin auf Dienstag, 31. Juli 2012, 0.00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweisstichtag').
Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur
Hauptversammlung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, also spätestens Dienstag, 14. August 2012, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse oder Telefax-Nummer (die Nutzung einer der
genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zugehen:
PARK & Bellheimer AG
DZ BANK AG
c/o dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax-Nummer: +49(0)69 5099 1110
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
in englischer Sprache erfolgen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im
eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag
nachgewiesen haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten - z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl - ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Sie kann sowohl gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft vorgenommen
werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs.
(10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellte
Institute und Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen oder andere
gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellte Personen erteilt werden,
gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der
Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung erbracht oder der Gesellschaft zuvor übermittelt
werden. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des
Widerrufs einer Vollmacht können der Gesellschaft an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden (die Nutzung
einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
PARK & Bellheimer AG
Karl-Silbernagel-Straße 20-22
76756 Bellheim
Telefax-Nummer: +49(0)7272 701342
E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs.
(10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellten
Instituten und Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen oder
anderen gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellten Personen sowie für
den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder
ihres Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §
135 AktG. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form
der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. Ein Formular, das für
die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter der Unterrubrik 'Vollmachten'
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall der
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedarf es
der ordnungsgemäßen Anmeldung; ferner ist auch in diesen Fällen der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit ausdrückliche Weisungen vorliegen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
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July 11, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)


