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DGAP-HV: PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2012 in Bellheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.08.2012 in Bellheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.07.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PARK & Bellheimer AG 
 
   Pirmasens 
 
   WKN: 690200 
   ISIN: DE0006902000 
 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärin, 
 
   sehr geehrter Aktionär, 
 
   wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 
   den 21. August 2012, um 10.00 Uhr, in der Dr. 
   Friedrich-Schneider-Halle, Schulstraße in 76756 Bellheim, herzlich 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
           2011, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
           Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 
           'Hauptversammlung' vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie 
           liegen darüber hinaus am Sitz der Gesellschaft in Pirmasens 
           (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens) sowie in der 
           Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim 
           (Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim) zur Einsicht der 
           Aktionäre aus und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein. Da der Aufsichtsrat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und damit 
           den Jahresabschluss festgestellt hat, ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine 
           Beschlussfassung erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan 
           GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in 5.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   5.000.000. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den 
   Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
   ausreichend. Der Nachweis von nicht in Girosammelverwahrung 
   befindlichen Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem anderen 
   Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Versammlung, mithin auf Dienstag, 31. Juli 2012, 0.00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
   Versammlung, also spätestens Dienstag, 14. August 2012, 24.00 Uhr, 
   unter folgender Adresse oder Telefax-Nummer (die Nutzung einer der 
   genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zugehen: 
 
   PARK & Bellheimer AG 
   DZ BANK AG 
   c/o dwpbank 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   Telefax-Nummer: +49(0)69 5099 1110 
 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder 
   in englischer Sprache erfolgen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im 
   eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag 
   nachgewiesen haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten - z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl - ausüben lassen. Die 
   Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Sie kann sowohl gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft vorgenommen 
   werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. 
   (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellte 
   Institute und Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen oder andere 
   gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellte Personen erteilt werden, 
   gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der 
   Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung erbracht oder der Gesellschaft zuvor übermittelt 
   werden. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des 
   Widerrufs einer Vollmacht können der Gesellschaft an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden (die Nutzung 
   einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
           PARK & Bellheimer AG 
           Karl-Silbernagel-Straße 20-22 
           76756 Bellheim 
           Telefax-Nummer: +49(0)7272 701342 
           E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de 
 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. 
   (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellten 
   Instituten und Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen oder 
   anderen gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellten Personen sowie für 
   den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder 
   ihres Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 
   135 AktG. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form 
   der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. Ein Formular, das für 
   die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der 
   Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter der Unterrubrik 'Vollmachten' 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur 
   Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall der 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedarf es 
   der ordnungsgemäßen Anmeldung; ferner ist auch in diesen Fällen der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung 
   befugt, soweit ausdrückliche Weisungen vorliegen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen 
   erteilten Weisungen abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 11, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. Ein Formular für die Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von 
   Weisungen kann auf der Internetseite der Gesellschaft 
   (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort 
   unter der Unterrubrik 'Vollmachten' heruntergeladen oder unter 
   folgender Adresse angefordert werden: PARK & Bellheimer AG, z.Hd. Frau 
   Kirsten Mäurer, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim oder per 
   Telefax (+49(0)7272 701342) oder per E-Mail 
   (Hauptversammlung@park-bellheimer.de). 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sowie die Erteilung von 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   deren Widerruf und die Änderung der Weisungen bedürfen der Textform. 
   Die Vollmacht mit den darin enthaltenen Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollte unter Beifügung der 
   Eintrittskarte oder Nennung der Eintrittskartennummer möglichst bis 
   Freitag, 17. August 2012, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung 
   einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) eingehen: 
 
           PARK & Bellheimer AG 
           Karl-Silbernagel-Straße 20-22 
           76756 Bellheim 
           Telefax-Nummer: +49(0)7272 701342 
           E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de 
 
 
   Aus organisatorischen Gründen kann die PARK & Bellheimer AG nicht 
   garantieren, dass nach dem 17. August 2012 unter der vorgenannten 
   Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, 
   Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen 
   noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, 
   die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, den 
   Widerruf einer den Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht sowie die 
   Erteilung von Weisungen und Änderungen von Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung bis 
   kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Auslasskontrolle 
   vorzunehmen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre 
   nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der PARK & Bellheimer AG, Karl-Silbernagel-Straße 20-22, 
   76756 Bellheim, zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens Samstag, 21. Juli 2012, 
   24.00 Uhr, zugehen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten 
   unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der 
   Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der 
   Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Ein 
   Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. 
 
   Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG 
   sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der 
   Vorstand braucht einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu 
   machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
   des Vorgeschlagenen enthält. Ein Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern braucht ferner nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn ihm keine Angaben zu den Mitgliedschaften der 
   Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   beigefügt sind. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anfragen von Aktionären 
   zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten 
   Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu richten: 
 
           PARK & Bellheimer AG 
           Karl-Silbernagel-Straße 20-22 
           76756 Bellheim 
           Telefax-Nummer: +49(0)7272 701342 
           E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des 
   Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, nach 
   ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft 
   (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
   veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Montag, 6. August 
   2012, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
   Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen von 
   Vorstand und Aufsichtsrat werden ebenfalls auf der genannten 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
   veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn 
   sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in 
   der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. 
 
   Ferner weisen wir darauf hin, dass jeder Aktionär das Recht hat, in 
   der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
   Tagesordnung sowie Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen, ohne dass 
   es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
   Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Organisatorische Hinweise 
 
   Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden 
   gebeten, die Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu 
   senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu 
   erleichtern. Zur Übersendung stehen die vorstehend im Abschnitt 
   'Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG' 
   genannten Telefax-Nummer, Post- und E-Mail-Adressen zur Verfügung. 
 
   Zugänglich gemachte Unterlagen 
 
   Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren 
   Beendigung sind in den Geschäftsräumen der PARK & Bellheimer AG am 
   Sitz der Gesellschaft in Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 
   Pirmasens) sowie in der Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim 
   (Karl-Silbernagel-Straße 20-22, 76756 Bellheim) folgende Unterlagen 
   für die Aktionäre zur Einsicht ausgelegt: 
 
     -     der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss für 
           das Geschäftsjahr 2011; 
 
 
     -     der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2011; 
 
 
     -     der Bericht des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2011; 
 
 
     -     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB/§ 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
   Die genannten Dokumente werden von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung auch über die 
   Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich sein. 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der Unterlagen erteilt. Sämtliche der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 11, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.