Anzeige
Mehr »
Mittwoch, 10.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
62 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für -2-

DJ DGAP-HV: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Hamburg mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.07.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN 
 
   Hamburg 
 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 765 800 - 
   - International Securities Identification Number (ISIN) DE0007658007 - 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Freitag, dem 24. August 2012, 12:00 Uhr, 
   im Gebäude der Deutsche Bank AG, Alter Wall 37, 20457 Hamburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
           Beschlussfassung vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012/2013. 
           Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg vor. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
   Gesellschaft insgesamt 693.000 Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten ausgegeben. 
 
   Gegenwärtig hält die Gesellschaft 33 eigene Aktien treuhänderisch. Aus 
   diesen 33 eigenen Aktien kann die Gesellschaft keine Stimmrechte 
   ausüben. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung beträgt daher 692.967 unter Abzug dieser eigenen 
   Aktien und 693.000 ohne Abzug dieser eigenen Aktien. 
 
   Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung an 
   im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik 'Investor 
   Relations / Hauptversammlungen' veröffentlicht. 
 
   Die Unterlagen werden außerdem in der ordentlichen Hauptversammlung 
   zur Einsicht ausgelegt. Sie können von der Einberufung an auch zu den 
   üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der C. J. VOGEL 
   AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Wandsbeker Str. 3-7, 22179 
   Hamburg, eingesehen werden. Als zusätzlicher Service werden 
   vorstehende Unterlagen den Aktionären auf deren Verlangen auch 
   kostenfrei zugesendet. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 S. 3 
   AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie muss der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
   17. August 2012 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
   Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
   Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut, der sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des 3. 
   August 2012 (sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
   17. August 2012 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der 
   Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellt sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für 
   die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt; etwas anderes gilt nur dann, soweit sie sich vom 
   Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten 
   hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende 
   Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
   C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN 
   c/o Deutsche Bank AG 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Per Telefax: 069 / 12012-86045 
   Per E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für 
   die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, 
   sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu 
   setzen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall 
   einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des 
   betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem 
   Aktiengesetz der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Erteilung 
   der Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber 
   der Gesellschaft erfolgen. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse: 
 
   C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN 
   Wandsbeker Str. 3-7 
   22179 Hamburg 
   Telefax: 040 / 6461 2960 
 
   Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
   WP.HV@Xchanging.com zu übersenden. 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 
   Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand (C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für 
   BETEILIGUNGEN, Vorstand, Wandsbeker Str. 3-7, 22179 Hamburg) zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2012 
   (24.00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
   Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (also mindestens seit dem 24. Mai 2012) Inhaber der 
   Aktien sind. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei 
   der Gesellschaft über die Internetadresse der Gesellschaft 
   www.cjvogelag.de unter der Rubrik 'Investor Relations / 
   Hauptversammlungen' zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag 
   von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
   und § 127 AktG sind ausschließlich an die 
 
   C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN 
   Wandsbeker Str. 3-7 
   22179 Hamburg 
   Telefax: 040 / 6461 2960 
   E-Mail: info@cjvogelag.de 
 
   zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden 
   nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären 
   zur Tagesordnung und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens 
   des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem 
   Eingang im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlungen veröffentlicht, sofern die Anträge mit 
   Begründung bzw. die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung, also bis spätestens zum 9. August 2012 (24:00 Uhr) bei 
   der Gesellschaft eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 
   Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der 
   Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine 
   Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie 
   während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
   erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von 
   Geschäftsgeheimnissen). 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft www.cjvogelag.de unter der 
   Rubrik 'Investor Relations / Hauptversammlungen'. 
 
   Hamburg, im Juli 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN 
                Wandsbeker Str. 3-7 
                22179 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         info@cjvogelag.de 
Internet:       http://www.cjvogelag.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
177691 12.07.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.