DJ DGAP-HV: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.07.2012 / 15:08
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C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
Hamburg
- Wertpapier-Kenn-Nummer 765 800 -
- International Securities Identification Number (ISIN) DE0007658007 -
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
Ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 24. August 2012, 12:00 Uhr,
im Gebäude der Deutsche Bank AG, Alter Wall 37, 20457 Hamburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012/2013.
Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg vor.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft insgesamt 693.000 Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben.
Gegenwärtig hält die Gesellschaft 33 eigene Aktien treuhänderisch. Aus
diesen 33 eigenen Aktien kann die Gesellschaft keine Stimmrechte
ausüben. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt daher 692.967 unter Abzug dieser eigenen
Aktien und 693.000 ohne Abzug dieser eigenen Aktien.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung an
im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik 'Investor
Relations / Hauptversammlungen' veröffentlicht.
Die Unterlagen werden außerdem in der ordentlichen Hauptversammlung
zur Einsicht ausgelegt. Sie können von der Einberufung an auch zu den
üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der C. J. VOGEL
AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Wandsbeker Str. 3-7, 22179
Hamburg, eingesehen werden. Als zusätzlicher Service werden
vorstehende Unterlagen den Aktionären auf deren Verlangen auch
kostenfrei zugesendet.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 S. 3
AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie muss der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des
17. August 2012 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut, der sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des 3.
August 2012 (sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des
17. August 2012 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache
erstellt sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für
die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und
stimmberechtigt; etwas anderes gilt nur dann, soweit sie sich vom
Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten
hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende
Anmeldeadresse zu übermitteln:
C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Per Telefax: 069 / 12012-86045
Per E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für
die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären,
sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu
setzen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der
Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des
betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse:
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
Wandsbeker Str. 3-7
22179 Hamburg
Telefax: 040 / 6461 2960
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
WP.HV@Xchanging.com zu übersenden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand (C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für
BETEILIGUNGEN, Vorstand, Wandsbeker Str. 3-7, 22179 Hamburg) zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2012
(24.00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung (also mindestens seit dem 24. Mai 2012) Inhaber der
Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei
der Gesellschaft über die Internetadresse der Gesellschaft
www.cjvogelag.de unter der Rubrik 'Investor Relations /
Hauptversammlungen' zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, §
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
und § 127 AktG sind ausschließlich an die
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
Wandsbeker Str. 3-7
22179 Hamburg
Telefax: 040 / 6461 2960
E-Mail: info@cjvogelag.de
zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären
zur Tagesordnung und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens
des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem
Eingang im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlungen veröffentlicht, sofern die Anträge mit
Begründung bzw. die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, also bis spätestens zum 9. August 2012 (24:00 Uhr) bei
der Gesellschaft eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der
Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von
Geschäftsgeheimnissen).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft www.cjvogelag.de unter der
Rubrik 'Investor Relations / Hauptversammlungen'.
Hamburg, im Juli 2012
Der Vorstand
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12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
Wandsbeker Str. 3-7
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Deutschland
E-Mail: info@cjvogelag.de
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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177691 12.07.2012
(END) Dow Jones Newswires
July 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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