Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft Ruhrallee 92 44139 Dortmund Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding Augustaanlage 66 68165 Mannheim Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37 ISIN DE0008428004 (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004 (WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und (ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund ('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die 'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012 mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13 %igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13 % der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141 Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die deutsche internet versicherung ag hat am 3. Juli 2012 gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 WpÜG mitgeteilt, dass sie gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding (nachfolgend das 'Pflichtangebot') veröffentlichen werde. Das Pflichtangebot werde im Wege eines Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtige, den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag werde mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der deutsche internet versicherung ag heute mitgeteilt, dass der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Mannheimer AG Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer AG Holding am 3. Juli 2012 EUR 3,70 beträgt. Die deutsche internet versicherung ag wird daher im Rahmen des Pflichtangebots als Gegenleistung für den Erwerb der Mannheimer AG Holding-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je Mannheimer AG Holding-Aktie anbieten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 12. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
ISIN DE0008428004
AXC0237 2012-07-12/17:43
