DJ DGAP-HV: eValue Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: eValue Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
eValue Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 23.08.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.07.2012 / 15:23
=--------------------------------------------------------------------
eValue Europe AG
Düsseldorf
ISIN: D000A0E96N3
ISIN: DE000A1PHCF4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 23. August 2012, um 10:00 Uhr
im Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den
Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der
eValue Europe AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses
und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung entfallen somit.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zugänglich und können in den Geschäftsräumen der eValue Europe
AG, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein
und näher erläutert.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
im Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HW Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Jörn Mika hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2011
niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom
24. Januar 2012 wurde Herr Thomas Falk anstelle von Herrn Mika
gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt
des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt,
sobald der Mangel der Besetzung des Aufsichtsrats behoben ist.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptversammlung
von ihrem Recht Gebrauch macht, Mitglieder des Aufsichtsrats
zu wählen und diese das Amt annehmen.
Des Weiteren hat Herr Martin Wulf sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats der eValue Europe AG mit Wirkung zum Zeitpunkt
der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August
2012 niedergelegt.
Es sollen daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1
der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a. Herrn Thomas Falk,
Unternehmer, Geschäftsführer der Falk Ventures GmbH mit Sitz
in Düsseldorf,
wohnhaft in Düsseldorf, und
b. Herrn Nikolaus Kappeler,
Chief Executive Officer der Goldbach Group AG mit Sitz in
Küsnacht, Schweiz,
wohnhaft in Aeugst am Albis (Schweiz),
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 23. August
2012 für die satzungsgemäße Amtszeit zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in Einzelwahl.
Herr Nikolaus Kappeler verfügt als Chief Executive Officer der
börsennotierten Goldbach Group AG über den gemäß § 100 Abs. 5
AktG geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat Herr Thomas Falk als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Herr Thomas Falk und Herr Nikolaus Kappeler sind zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Thomas Falk
* Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der
Voodoo Video AG, Düsseldorf
* Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der
Exactag International AG, Düsseldorf
* Mitglied des Board der Adconion Media Group Ltd.,
London, UK
* Mitglied des Board der Limelight Networks, Inc.,
Tempe, USA
* Mitglied des Board der StrikeAd, Inc., New York,
USA
* Mitglied des Board der own3D Entertainment GmbH,
Wien, Österreich
* Mitglied des Board der amaysim Australia Pty.
Ltd., Sydney, Australien
Nikolaus Kappeler
* Mitglied des Aufsichtsrats der Goldbach
Interactive (Germany) AG, Konstanz
* Verwaltungsratspräsident der Goldbach Audience
(Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz
* Verwaltungsratspräsident der Goldbach Management
AG, Küsnacht, Schweiz
* Verwaltungsratspräsident der Goldbach Mobile AG,
Zürich, Schweiz
* Verwaltungsratspräsident der Goldbach Interactive
(Switzerland) AG, Biel, Schweiz
* Delegierter des Verwaltungsrats der Goldbach
Media (Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz
* (Einziger) Verwaltungsrat der Goldbach Management
AG, Küsnacht, Schweiz
* Mitglied des Stiftungsrats der Mediapulse, Bern,
Schweiz
* Mitglied des Verwaltungsrats der Mediapulse AG,
Bern, Schweiz
* Mitglied des Verwaltungsrats der Publica Data AG,
Bern, Schweiz
6. Beschlussfassung über die Umwandlung der
Inhaberaktien in Namensaktien und die entsprechenden
Satzungsänderungen und Anpassungen von
Hauptversammlungsbeschlüssen
Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber.
Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien
sind international weit verbreitet und ermöglichen einen
besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren
Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die
Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich,
dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre
Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um
Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre
Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen
gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im
Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur
Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 5 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden.
Zudem sind die Bedingungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, die
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2009 zur
Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, das
Bedingte Kapitel 2009 sowie das Genehmigte Kapital 2010
anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
(1) Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der
Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen
Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und
Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien
zu veranlassen.
(2) § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt neu gefasst:
'(1) Die Aktien lauten auf den Namen.'
(3) § 20 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt
wie folgt neu gefasst:
'§ 20
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die
Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist
werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet.
(2) Das Stimmrecht kann durch einen
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung der
Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der
Gesellschaft werden mit der Einberufung der
Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine
Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt
unberührt.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass
Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an
deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise
im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können
(Online-Teilnahme). Der Vorstand kann den Umgang und das
Verfahren der Online-Teilnahme im Einzelnen regeln.
(4) Der Vorstand ist ferner ermächtigt vorzusehen,
dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).
Der Vorstand kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen
regeln.'
(4)
(a) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13.
August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1 über die
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des
Bezugsrechts werden die Worte 'auf den Inhaber lautende
Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den Namen
lautende Stückaktien' und die Worte 'auf den Inhaber
lautende Stückaktie' durch die Worte 'auf den Namen
lautende Stückaktie' ersetzt.
(b) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13.
August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 2 über das
Bedingte Kapital 2009 werden die Worte 'auf den Inhaber
lautende Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den
Namen lautende Stückaktien' und die Worte 'auf den Inhaber
lautenden Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen
lautenden Stückaktien' ersetzt.
(c) In § 4 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 und Satz 6 der
Satzung der Gesellschaft werden die Worte 'auf den Inhaber
lautenden Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den
Namen lautenden Stückaktien' und in § 4 Abs. 4 Satz 2 der
Satzung die Worte 'auf den Inhaber lautende Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautende Stückaktien'
ersetzt.
(5) In § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
werden die Worte 'auf den Inhaber lautenden Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautenden Stückaktien'
ersetzt.
7. Beschlussfassung über die Umfirmierung der
Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
(1) Die Firma der Gesellschaft wird in 'eValue
Digital Ventures AG' abgeändert.
(2) § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt neu gefasst:
'(1) Die Gesellschaft führt die Firma: eValue Digital
Ventures AG.'
8. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 und §
19 der Satzung
Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung
und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die
Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft
und der 'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger'
umbenannt. Der Wortlaut von § 3 und § 19 der Satzung sollen an
diese Gesetzesänderung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Satzungsänderungen zu beschließen:
(1) § 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.'
(2) § 19 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
'Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger mindestens dreißig (30)
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung.'
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.664.337,00 und ist in 1.664.337
Stückaktien eingeteilt; sämtliche 1.664.337 Stückaktien sind im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Hauptversammlung beträgt somit 1.664.337.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung
bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August
2012, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
eValue Europe AG
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax Nr.: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag'), also den 02.
August 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft
ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (eValue Europe AG,
c/o UBJ GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, Fax
Nr. + 49 40 6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de) mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August 2012, 24:00
Uhr, zugehen.
Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen
Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der
Eintrittskarten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag
oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr
können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und
nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre,
die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise
veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben,
können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts
auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen
kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären
ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular zugesandt.
Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution
(§ 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) erteilt
werden gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürften der
Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die
folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden:
HV2012@evalueeurope.com
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person oder
Institution gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen
Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Personen oder Institutionen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein
Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere nach den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen,
sich mit diesen bezüglich der Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat
Herrn Christian May, Hamburg, als Stimmrechtsvertreter benannt. Herr
Christian May ist kein Mitarbeiter der Gesellschaft. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei Ausübung des
Stimmrechts keinerlei Weisungen der eValue Europe AG.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können
unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars, das die
Aktionäre mit der Eintrittskarte erhalten, erteilt werden. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters sind eine fristgemäße Anmeldung und ein
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Aktionäre, die diesen Service im Vorfeld der Hauptversammlung in
Anspruch nehmen wollen, müssen die Vollmacht mit Weisungen bis
spätestens, Mittwoch, den 22. August 2012, 17:00 Uhr (eingehend), an
folgende Adresse übermitteln:
eValue Europe AG
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax Nr.: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechen 83.217 Aktien der
Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
(entsprechen 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 23. Juli 2012, 24:00 Uhr,
zugehen. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:
eValue Europe AG
Der Vorstand
Kennedydamm 1
40476 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden, soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung
Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern zu machen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an
die folgende Adresse zu richten:
eValue Europe AG
Kennedydamm 1
40476 Düsseldorf
Fax Nr.: +49 211 52099-411
E-Mail: HV2012@evalueeurope.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht
zugänglich gemacht werden und werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet
werden.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. spätestens
bis zum 08. August 2012, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse
eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen unverzüglich im Internet unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gem. § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG
Unterlagen gemäß § 125 Aktiengesetz sind bitte unter folgender Adresse
anzufordern:
eValue Europe AG
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax Nr.: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger am 16. Juli
2012 bekannt gemacht worden. Sie wurde auch solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Düsseldorf, im Juli 2012
eValue Europe AG
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
16.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: eValue Europe AG
Kennedydamm 1
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 5209940
Fax: +49 211 52099-411
E-Mail: HV2012@evalueeurope.com
Internet: http://www.evalueeurope.com
ISIN: DE000A0E96N3
WKN: A0E96N
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt
(General Standard), Freiverkehr in Berlin, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
177983 16.07.2012
(END) Dow Jones Newswires
July 16, 2012 09:24 ET (13:24 GMT)
© 2012 Dow Jones News
