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DGAP-HV: eValue Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: eValue Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: eValue Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
eValue Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 23.08.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.07.2012 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   eValue Europe AG 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: D000A0E96N3 
   ISIN: DE000A1PHCF4 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Donnerstag, den 23. August 2012, um 10:00 Uhr 
   im Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den 
           Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der 
           eValue Europe AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses 
           und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
           Hauptversammlung entfallen somit. 
 
 
           Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
 
           http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ 
 
 
           zugänglich und können in den Geschäftsräumen der eValue Europe 
           AG, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und näher erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls 
           erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           im Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HW Treuhand GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
           erfolgende prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
           Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr Jörn Mika hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
           der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 
           niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 
           24. Januar 2012 wurde Herr Thomas Falk anstelle von Herrn Mika 
           gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt 
           des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, 
           sobald der Mangel der Besetzung des Aufsichtsrats behoben ist. 
           Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptversammlung 
           von ihrem Recht Gebrauch macht, Mitglieder des Aufsichtsrats 
           zu wählen und diese das Amt annehmen. 
 
 
           Des Weiteren hat Herr Martin Wulf sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der eValue Europe AG mit Wirkung zum Zeitpunkt 
           der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 
           2012 niedergelegt. 
 
 
           Es sollen daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt 
           werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 
           der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
          a. Herrn Thomas Falk, 
          Unternehmer, Geschäftsführer der Falk Ventures GmbH mit Sitz 
          in Düsseldorf, 
          wohnhaft in Düsseldorf, und 
 
 
          b. Herrn Nikolaus Kappeler, 
          Chief Executive Officer der Goldbach Group AG mit Sitz in 
          Küsnacht, Schweiz, 
          wohnhaft in Aeugst am Albis (Schweiz), 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 23. August 
           2012 für die satzungsgemäße Amtszeit zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in Einzelwahl. 
 
 
           Herr Nikolaus Kappeler verfügt als Chief Executive Officer der 
           börsennotierten Goldbach Group AG über den gemäß § 100 Abs. 5 
           AktG geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der 
           Rechnungslegung. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat Herr Thomas Falk als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
           Herr Thomas Falk und Herr Nikolaus Kappeler sind zum Zeitpunkt 
           der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Thomas Falk 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der 
             Voodoo Video AG, Düsseldorf 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der 
             Exactag International AG, Düsseldorf 
 
 
       *     Mitglied des Board der Adconion Media Group Ltd., 
             London, UK 
 
 
       *     Mitglied des Board der Limelight Networks, Inc., 
             Tempe, USA 
 
 
       *     Mitglied des Board der StrikeAd, Inc., New York, 
             USA 
 
 
       *     Mitglied des Board der own3D Entertainment GmbH, 
             Wien, Österreich 
 
 
       *     Mitglied des Board der amaysim Australia Pty. 
             Ltd., Sydney, Australien 
 
 
 
           Nikolaus Kappeler 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Goldbach 
             Interactive (Germany) AG, Konstanz 
 
 
       *     Verwaltungsratspräsident der Goldbach Audience 
             (Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz 
 
 
       *     Verwaltungsratspräsident der Goldbach Management 
             AG, Küsnacht, Schweiz 
 
 
       *     Verwaltungsratspräsident der Goldbach Mobile AG, 
             Zürich, Schweiz 
 
 
       *     Verwaltungsratspräsident der Goldbach Interactive 
             (Switzerland) AG, Biel, Schweiz 
 
 
       *     Delegierter des Verwaltungsrats der Goldbach 
             Media (Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz 
 
 
       *     (Einziger) Verwaltungsrat der Goldbach Management 
             AG, Küsnacht, Schweiz 
 
 
       *     Mitglied des Stiftungsrats der Mediapulse, Bern, 
             Schweiz 
 
 
       *     Mitglied des Verwaltungsrats der Mediapulse AG, 
             Bern, Schweiz 
 
 
       *     Mitglied des Verwaltungsrats der Publica Data AG, 
             Bern, Schweiz 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Umwandlung der 
           Inhaberaktien in Namensaktien und die entsprechenden 
           Satzungsänderungen und Anpassungen von 
           Hauptversammlungsbeschlüssen 
 
 
           Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. 
           Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien 
           sind international weit verbreitet und ermöglichen einen 
           besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren 
           Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die 
           Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, 
           dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre 
           Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um 
           Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre 
           Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen 
           gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im 
           Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur 
           Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 5 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. 
           Zudem sind die Bedingungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, die 
           Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2009 zur 
           Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, das 
           Bedingte Kapitel 2009 sowie das Genehmigte Kapital 2010 
           anzupassen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
 
       (1)   Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der 
             Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen 
             Stückelung in Namensaktien umgewandelt. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und 
             Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien 
             zu veranlassen. 
 
 
       (2)   § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(1) Die Aktien lauten auf den Namen.' 
 
 
       (3)   § 20 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt 
             wie folgt neu gefasst: 
 
 
            '§ 20 
 
 
         (1)   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
               Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
               berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und im 
               Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die 
               Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder 
               englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der 
               Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür 
               mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der 
               Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist 
               werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
               Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet. 
 
 
         (2)   Das Stimmrecht kann durch einen 
               Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der 
               Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
               Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
               Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung der 
               Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der 
               Gesellschaft werden mit der Einberufung der 
               Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine 
               Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt 
               unberührt. 
 
 
         (3)   Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass 
               Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an 
               deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
               sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise 
               im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können 
               (Online-Teilnahme). Der Vorstand kann den Umgang und das 
               Verfahren der Online-Teilnahme im Einzelnen regeln. 
 
 
         (4)   Der Vorstand ist ferner ermächtigt vorzusehen, 
               dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
               Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
               elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). 
               Der Vorstand kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen 
               regeln.' 
 
 
 
       (4) 
 
         (a)   Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13. 
               August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1 über die 
               Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
               Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des 
               Bezugsrechts werden die Worte 'auf den Inhaber lautende 
               Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den Namen 
               lautende Stückaktien' und die Worte 'auf den Inhaber 
               lautende Stückaktie' durch die Worte 'auf den Namen 
               lautende Stückaktie' ersetzt. 
 
 
         (b)   Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13. 
               August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 2 über das 
               Bedingte Kapital 2009 werden die Worte 'auf den Inhaber 
               lautende Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den 
               Namen lautende Stückaktien' und die Worte 'auf den Inhaber 
               lautenden Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen 
               lautenden Stückaktien' ersetzt. 
 
 
         (c)   In § 4 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 und Satz 6 der 
               Satzung der Gesellschaft werden die Worte 'auf den Inhaber 
               lautenden Stückaktien' jeweils durch die Worte 'auf den 
               Namen lautenden Stückaktien' und in § 4 Abs. 4 Satz 2 der 
               Satzung die Worte 'auf den Inhaber lautende Stückaktien' 
               durch die Worte 'auf den Namen lautende Stückaktien' 
               ersetzt. 
 
 
 
       (5)   In § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
             werden die Worte 'auf den Inhaber lautenden Stückaktien' 
             durch die Worte 'auf den Namen lautenden Stückaktien' 
             ersetzt. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Umfirmierung der 
           Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       (1)   Die Firma der Gesellschaft wird in 'eValue 
             Digital Ventures AG' abgeändert. 
 
 
       (2)   § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(1) Die Gesellschaft führt die Firma: eValue Digital 
             Ventures AG.' 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung von § 3 und § 
           19 der Satzung 
 
 
           Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung 
           und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die 
           Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft 
           und der 'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' 
           umbenannt. Der Wortlaut von § 3 und § 19 der Satzung sollen an 
           diese Gesetzesänderung angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
 
       (1)   § 3 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
             Bundesanzeiger.' 
 
 
       (2)   § 19 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             'Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch 
             Bekanntmachung im Bundesanzeiger mindestens dreißig (30) 
             Tage vor dem Tag der Hauptversammlung.' 
 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.664.337,00 und ist in 1.664.337 
   Stückaktien eingeteilt; sämtliche 1.664.337 Stückaktien sind im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt. Jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung beträgt somit 1.664.337. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer 
   Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August 
   2012, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
   eValue Europe AG 
   c/o UBJ GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Fax Nr.: +49 40 6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nachzuweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer 
   Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag'), also den 02. 
   August 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft 
   ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (eValue Europe AG, 
   c/o UBJ GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, Fax 
   Nr. + 49 40 6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de) mindestens sechs Tage vor 
   der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August 2012, 24:00 
   Uhr, zugehen. 
 
   Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen 
   Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der 
   Eintrittskarten. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag 
   oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr 
   können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und 
   nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, 
   die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise 
   veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, 
   können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtausübung ermächtigen lassen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts 
   auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen 
   kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären 
   ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular zugesandt. 
 
   Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution 
   (§ 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) erteilt 
   werden gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürften der 
   Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die 
   folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: 
   HV2012@evalueeurope.com 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person oder 
   Institution gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen 
   Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Personen oder Institutionen möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein 
   Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere nach den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person 
   oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, 
   sich mit diesen bezüglich der Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat 
   Herrn Christian May, Hamburg, als Stimmrechtsvertreter benannt. Herr 
   Christian May ist kein Mitarbeiter der Gesellschaft. Der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei Ausübung des 
   Stimmrechts keinerlei Weisungen der eValue Europe AG. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an den von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können 
   unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars, das die 
   Aktionäre mit der Eintrittskarte erhalten, erteilt werden. Auch im 
   Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters sind eine fristgemäße Anmeldung und ein 
   fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Aktionäre, die diesen Service im Vorfeld der Hauptversammlung in 
   Anspruch nehmen wollen, müssen die Vollmacht mit Weisungen bis 
   spätestens, Mittwoch, den 22. August 2012, 17:00 Uhr (eingehend), an 
   folgende Adresse übermitteln: 
 
   eValue Europe AG 
   c/o UBJ GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Fax Nr.: +49 40 6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen 
   mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. 
 
   Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den zwanzigsten Teil 
   des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechen 83.217 Aktien der 
   Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   (entsprechen 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 23. Juli 2012, 24:00 Uhr, 
   zugehen. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden: 
 
   eValue Europe AG 
   Der Vorstand 
   Kennedydamm 1 
   40476 Düsseldorf 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden, soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt wurden, 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und 
   Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern zu machen. 
 
   Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an 
   die folgende Adresse zu richten: 
 
   eValue Europe AG 
   Kennedydamm 1 
   40476 Düsseldorf 
   Fax Nr.: +49 211 52099-411 
   E-Mail: HV2012@evalueeurope.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht 
   zugänglich gemacht werden und werden nicht berücksichtigt. 
 
   Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet 
   werden. 
 
   Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. spätestens 
   bis zum 08. August 2012, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse 
   eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
   Begründungen unverzüglich im Internet unter 
 
   http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich gemacht. 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gem. § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG 
 
   Unterlagen gemäß § 125 Aktiengesetz sind bitte unter folgender Adresse 
   anzufordern: 
 
   eValue Europe AG 
   c/o UBJ GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Fax Nr.: +49 40 6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG 
   sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 
   122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG 
   stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ 
 
   zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die festgestellten 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger am 16. Juli 
   2012 bekannt gemacht worden. Sie wurde auch solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Düsseldorf, im Juli 2012 
 
   eValue Europe AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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16.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    eValue Europe AG 
                Kennedydamm 1 
                40221 Düsseldorf 
                Deutschland 
Telefon:        +49 211 5209940 
Fax:            +49 211 52099-411 
E-Mail:         HV2012@evalueeurope.com 
Internet:       http://www.evalueeurope.com 
ISIN:           DE000A0E96N3 
WKN:            A0E96N 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt 
                (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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177983 16.07.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 16, 2012 09:24 ET (13:24 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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