Brüssel (BoerseGo.de) - Die EU-Kommission hat den neuen Zeitplan des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über den Euro-Rettungsschirm ESM akzeptiert. "Wir respektieren das Vorrecht des Gerichts, darüber nach Bedarf zu beraten", so der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn. Die EU-Kommission rechne bereits mit dem Inkrafttreten des ESM, sobald alle nationalen Verfahren abgeschlossen seien. Die Behörde betonte, dass der dauerhafte Krisenfonds ursprünglich erst im Juli 2013 seine Arbeit aufnehmen sollte und dann vorgezogen wurde.
Es gebe keinen Grund zur Sorge. "In der Zwischenzeit haben wir in Form des Rettungsschirms EFSF eine Brandmauer, die voll einsatzfähig und wirkungsvoll ist." Das Bundesverfassungsgericht wolle den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt gründlich prüfen und erst am 12. September ihre Entscheidung über die Eilanträge dagegen veröffentlichen.