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DGAP-HV: TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TTL Information Technology AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.07.2012 / 15:05 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   TTL Information Technology AG 
 
   München 
 
   ISIN DE0007501009 
   (Wertpapier Kenn-Nr. 750 100) 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Donnerstag, den 30. August 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des 
           Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichtes des 
           Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG für das 
           Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
           http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht und können dort 
           eingesehen werden. Sie werden ferner jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
 
 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
           keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres- 
           und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahres- und 
           Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2012 zu bestellen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals ohne die Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. 
           Dezember 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige 
           oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu EUR 3.275.000,- zu 
           erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei muss sich die Zahl der 
           Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. 
 
 
           Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die 
           Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand 
           bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 
           186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen 
           werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares 
           Bezugsrecht). 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die 
           weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
           Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des 
           genehmigen Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung 
           des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
           anzupassen. 
 
 
           Satzungsänderung: 
 
 
           Folgender § 6a wird in die Satzung eingefügt: 
 
 
                 '§ 6a 
          Genehmigtes Kapital 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. 
           Dezember 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige 
           oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu insgesamt EUR 
           3.275.000,- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei muss sich 
           die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das 
           Grundkapital. 
 
 
           Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die 
           Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand 
           bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 
           186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen 
           werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares 
           Bezugsrecht). 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die 
           weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
           Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des 
           genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung 
           des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
           anzupassen.' 
 
 
   Ausliegende Unterlagen 
 
   Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende 
   Unterlagen in den Geschäftsräumen der TTL Information Technology AG, 
   Elisabethstraße 91, 80797 München, zu den üblichen Geschäftszeiten zur 
   Einsicht durch die Aktionäre ausliegen: 
 
   *    Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG und der 
        Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, der zusammengefasste 
        Lageund Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des 
        Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternde 
        Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
        Abs. 4 HGB. 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse 
   www.ttl-ag.de/downloads eingesehen werden. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen 
   wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Übersendungsverlangen können an 
   folgende Adresse gerichtet werden: 
 
   TTL Information Technology AG 
   Elisabethstraße 91 
   80797 München 
   Telefon: 089/381611-0 
   Telefax: 089/391592 
   ir@ttl-ag.de 
   www.ttl-ag.de 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte 
   in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen 
   und bestätigen, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. am 9. August 2012 um 0:00 
   Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der 
   nachfolgend genannten Adresse spätestens zum Ablauf 23. August 2012 
   (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein: 
 
   TTL Information Technology AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart 
 
   Die Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. 
 
   Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
   depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
   zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
   die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende 
   Aktien (Stückaktien). Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am Tag 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt damit 6.550.000. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
   eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2012 09:05 ET (13:05 GMT)

des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder 
   mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der 
   Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
   daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
   http://www.ttl-ag.de/downloads zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die 
   nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   TTL Information Technology AG 
   c/o Better Orange IR&HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55 
   E-Mail: ir@ttl-ag.de 
 
   Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall 
   einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine 
   fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des 
   Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und 
   steht auch unter http://www.ttl-ag.de/downloads zum Herunterladen zur 
   Verfügung. 
 
   Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen 
   spätestens bis zum Ablauf des 29. August 2012 bei der vorstehenden 
   Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung 
   des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 
   126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft spätestens bis 30. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. 
   Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
   Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende 
   Adresse: 
 
   TTL Information Technology AG 
   c/o Better Orange IR&HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55 
   E-Mail: ir@ttl-ag.de 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit 
   sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich 
   nach Zugang im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetseite http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
   TTL Information Technology AG 
   c/o Better Orange IR&HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55 
   E-Mail: gegenantraege@better-orange.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis 
   zum 15. August 2012, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem 
   Eingang im Internet unter www.ttl-ag.de veröffentlichen, sofern die 
   gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   München, im Juli 2012 
 
   TTL Information Technology AG 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
19.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    TTL Information Technology AG 
                Elisabethstraße 91 
                80797 München 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 3816110 
E-Mail:         eberhardt@ttl-ag.de 
Internet:       http://www.ttl-ag.de 
ISIN:           DE0007501009 
WKN:            750100 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, München, Stuttgart, Berlin, 
                Düsseldorf 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
178558 19.07.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2012 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.