DJ DGAP-HV: TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: TTL Information Technology AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.08.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.07.2012 / 15:05
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TTL Information Technology AG
München
ISIN DE0007501009
(Wertpapier Kenn-Nr. 750 100)
Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 30. August 2012, um 11.00 Uhr
im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichtes des
Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG für das
Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht und können dort
eingesehen werden. Sie werden ferner jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres-
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahres- und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2012 zu bestellen.
5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals ohne die Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.
Dezember 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige
oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu EUR 3.275.000,- zu
erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei muss sich die Zahl der
Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die
Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand
bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von §
186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des
genehmigen Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung
des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend
anzupassen.
Satzungsänderung:
Folgender § 6a wird in die Satzung eingefügt:
'§ 6a
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.
Dezember 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige
oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende
Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu insgesamt EUR
3.275.000,- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei muss sich
die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das
Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die
Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand
bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von §
186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des
genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung
des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend
anzupassen.'
Ausliegende Unterlagen
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende
Unterlagen in den Geschäftsräumen der TTL Information Technology AG,
Elisabethstraße 91, 80797 München, zu den üblichen Geschäftszeiten zur
Einsicht durch die Aktionäre ausliegen:
* Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG und der
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, der zusammengefasste
Lageund Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternde
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB.
Die vorbezeichneten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse
www.ttl-ag.de/downloads eingesehen werden. Sie werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Übersendungsverlangen können an
folgende Adresse gerichtet werden:
TTL Information Technology AG
Elisabethstraße 91
80797 München
Telefon: 089/381611-0
Telefax: 089/391592
ir@ttl-ag.de
www.ttl-ag.de
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte
in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen
und bestätigen, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. am 9. August 2012 um 0:00
Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der
nachfolgend genannten Adresse spätestens zum Ablauf 23. August 2012
(24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein:
TTL Information Technology AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Die Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende
Aktien (Stückaktien). Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am Tag
der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt damit 6.550.000.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
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July 19, 2012 09:05 ET (13:05 GMT)
des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder
mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
http://www.ttl-ag.de/downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die
nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
TTL Information Technology AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55
E-Mail: ir@ttl-ag.de
Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und
steht auch unter http://www.ttl-ag.de/downloads zum Herunterladen zur
Verfügung.
Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen
spätestens bis zum Ablauf des 29. August 2012 bei der vorstehenden
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§
126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens bis 30. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende
Adresse:
TTL Information Technology AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55
E-Mail: ir@ttl-ag.de
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit
sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetseite http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
TTL Information Technology AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 49 (0) 89 - 889 69 06-55
E-Mail: gegenantraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis
zum 15. August 2012, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem
Eingang im Internet unter www.ttl-ag.de veröffentlichen, sofern die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
München, im Juli 2012
TTL Information Technology AG
- Der Vorstand -
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19.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TTL Information Technology AG
Elisabethstraße 91
80797 München
Deutschland
Telefon: +49 89 3816110
E-Mail: eberhardt@ttl-ag.de
Internet: http://www.ttl-ag.de
ISIN: DE0007501009
WKN: 750100
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, München, Stuttgart, Berlin,
Düsseldorf
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178558 19.07.2012
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July 19, 2012 09:05 ET (13:05 GMT)
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