EANS-News: SEDLBAUER AG / Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
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Grafenau (euro adhoc) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der Sedlbauer AG, Grafenau, zum Abschlussstichtag 31.12.2010 und der Lagebericht der Sedlbauer AG für das Geschäftsjahr 2010 fehlerhaft sind:
1. Im Jahresabschluss der Sedlbauer AG wurden die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 gewährten Gesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht angegeben.
Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese Angaben auch dann im Anhang aufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft lediglich einen Alleinvorstand hat.
2. Im Lagebericht ist die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken und den zugrunde liegenden Annahmen nicht in einem Maße erläutert, dass sich ein Adressat ein ausreichendes Bild hierüber machen kann.
Es liegt ein Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 4 HGB vor.
Grafenau, im August 2012
Sedlbauer AG
Der Vorstand
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AXC0207 2012-08-02/14:35
