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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
27.08.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE0006578008 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 5. Oktober 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
   Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und 
           Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
           Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
           Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, 
           sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 
           'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
           'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten 
           Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine 
           Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung 
           von Dividenden regelt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
           in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt 
           verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                       5.936.932,44 
 
   Gewinnvortrag:                                                    EUR 
                                                              416.390,04 
 
   Bilanzgewinn:                                                     EUR 
                                                           6.353.322,48- 
                                                                       ' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in 
           Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 
           Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard Beinhauer und Silke 
           Stenger haben ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai 2012 
           niedergelegt. Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des 
           Amtsgerichts Köln vom 18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf 
           seine gerichtliche Bestellung folgenden ordentlichen 
           Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt 
           worden. Seine Bestellung endet demgemäß mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung. 
 
 
           Um die in der Satzung festgelegte Zahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats von sechs wieder zu erreichen, sollen daher drei 
           neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
 
           Um die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der 
           Laufzeitkongruenz zur Deckung zu bringen, soll die Wahl für 
           die drei nunmehr zu besetzenden Positionen im Aufsichtsrat bis 
           zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, um 
           dann in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 eine 
           Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
           des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
 
 
          a) Michael Busch, wohnhaft in Berlin, Vorstand der 
          WashTec AG, Augsburg, Deutschland. 
 
 
          b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of Man, 
          Director Business Development der MainExc International OY, 
          Helsinki, Finnland, und Director Business Development der 
          CleaRX OY, Helsinki, Finnland. 
 
 
          c) Helmut Meyer, wohnhaft in Straßlach, Deutschland, 
          selbständiger Management Consultant. 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
 
 
           Mitgliedschaften von Michael Busch in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: WashTec AG, Augsburg, Deutschland, derzeit 
           ruhend auf Grund seiner Bestellung zum Vorstand der 
           Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 AktG. 
 
 
           Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: Keine. 
 
 
           Mitgliedschaften von Helmut Meyer in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: Keine. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat möchten grundsätzlich auch die 
           rechtlichen Voraussetzungen für den Rückkauf eigener Aktien 
           schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu 
           beschließen: 
 
 
          'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis 
          zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
          bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die 
          aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit 
          anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft 
          bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt 
          mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
          wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 
          den 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017. 
 
          b) Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl der 
          Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen 
          Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft 
          gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
          Verkaufsangeboten und auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a 
          AktG erfolgen. 
 
 
          Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
          Durchschnittskurs vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % 
          überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der 
          Durchschnittskurs ist der arithmetische Mittelwert der 
          Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder 
          einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse 
          in Frankfurt am Main an den letzten 5 Börsenhandelstagen. 
          Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, ist der Stichtag 
          der Tag des Erwerbs oder der Eingehung einer Verpflichtung zum 
          Erwerb. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen 
          Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft 
          gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
          Verkaufsangeboten, ist der Stichtag der Tag der Entscheidung 
          des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot bzw. die an die 
          Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung 
          zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Bei dem Erwerb auf andere 
          Weise nach Maßgabe von § 53a AktG ist der Stichtag der Tag der 
          Entscheidung des Vorstands über den Erwerb der Aktien. 
 
 
          Wenn der Durchschnittskurs bei einem Erwerb mittels 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.