DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.08.2012 / 15:13
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 5. Oktober 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und
Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine
Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung
von Dividenden regelt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.936.932,44
Gewinnvortrag: EUR
416.390,04
Bilanzgewinn: EUR
6.353.322,48-
'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
6. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in
Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101
Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard Beinhauer und Silke
Stenger haben ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai 2012
niedergelegt. Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des
Amtsgerichts Köln vom 18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf
seine gerichtliche Bestellung folgenden ordentlichen
Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt
worden. Seine Bestellung endet demgemäß mit Ablauf dieser
Hauptversammlung.
Um die in der Satzung festgelegte Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von sechs wieder zu erreichen, sollen daher drei
neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.
Um die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der
Laufzeitkongruenz zur Deckung zu bringen, soll die Wahl für
die drei nunmehr zu besetzenden Positionen im Aufsichtsrat bis
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, um
dann in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 eine
Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Michael Busch, wohnhaft in Berlin, Vorstand der
WashTec AG, Augsburg, Deutschland.
b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of Man,
Director Business Development der MainExc International OY,
Helsinki, Finnland, und Director Business Development der
CleaRX OY, Helsinki, Finnland.
c) Helmut Meyer, wohnhaft in Straßlach, Deutschland,
selbständiger Management Consultant.
Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.
Mitgliedschaften von Michael Busch in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: WashTec AG, Augsburg, Deutschland, derzeit
ruhend auf Grund seiner Bestellung zum Vorstand der
Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 AktG.
Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: Keine.
Mitgliedschaften von Helmut Meyer in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: Keine.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat möchten grundsätzlich auch die
rechtlichen Voraussetzungen für den Rückkauf eigener Aktien
schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu
beschließen:
'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis
zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit
anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung
wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag,
den 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017.
b) Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl der
Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen
Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten und auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a
AktG erfolgen.
Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
Durchschnittskurs vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der arithmetische Mittelwert der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse
in Frankfurt am Main an den letzten 5 Börsenhandelstagen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, ist der Stichtag
der Tag des Erwerbs oder der Eingehung einer Verpflichtung zum
Erwerb. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen
Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten, ist der Stichtag der Tag der Entscheidung
des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot bzw. die an die
Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Bei dem Erwerb auf andere
Weise nach Maßgabe von § 53a AktG ist der Stichtag der Tag der
Entscheidung des Vorstands über den Erwerb der Aktien.
Wenn der Durchschnittskurs bei einem Erwerb mittels
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August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
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