DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.08.2012 / 15:13
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 5. Oktober 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und
Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine
Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung
von Dividenden regelt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.936.932,44
Gewinnvortrag: EUR
416.390,04
Bilanzgewinn: EUR
6.353.322,48-
'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
6. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in
Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101
Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard Beinhauer und Silke
Stenger haben ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai 2012
niedergelegt. Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des
Amtsgerichts Köln vom 18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf
seine gerichtliche Bestellung folgenden ordentlichen
Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt
worden. Seine Bestellung endet demgemäß mit Ablauf dieser
Hauptversammlung.
Um die in der Satzung festgelegte Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von sechs wieder zu erreichen, sollen daher drei
neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.
Um die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der
Laufzeitkongruenz zur Deckung zu bringen, soll die Wahl für
die drei nunmehr zu besetzenden Positionen im Aufsichtsrat bis
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, um
dann in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 eine
Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Michael Busch, wohnhaft in Berlin, Vorstand der
WashTec AG, Augsburg, Deutschland.
b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of Man,
Director Business Development der MainExc International OY,
Helsinki, Finnland, und Director Business Development der
CleaRX OY, Helsinki, Finnland.
c) Helmut Meyer, wohnhaft in Straßlach, Deutschland,
selbständiger Management Consultant.
Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.
Mitgliedschaften von Michael Busch in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: WashTec AG, Augsburg, Deutschland, derzeit
ruhend auf Grund seiner Bestellung zum Vorstand der
Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 AktG.
Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: Keine.
Mitgliedschaften von Helmut Meyer in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: Keine.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat möchten grundsätzlich auch die
rechtlichen Voraussetzungen für den Rückkauf eigener Aktien
schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu
beschließen:
'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis
zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit
anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung
wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag,
den 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017.
b) Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl der
Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen
Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten und auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a
AktG erfolgen.
Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
Durchschnittskurs vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der arithmetische Mittelwert der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse
in Frankfurt am Main an den letzten 5 Börsenhandelstagen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, ist der Stichtag
der Tag des Erwerbs oder der Eingehung einer Verpflichtung zum
Erwerb. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen
Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten, ist der Stichtag der Tag der Entscheidung
des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot bzw. die an die
Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Bei dem Erwerb auf andere
Weise nach Maßgabe von § 53a AktG ist der Stichtag der Tag der
Entscheidung des Vorstands über den Erwerb der Aktien.
Wenn der Durchschnittskurs bei einem Erwerb mittels
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-
öffentlichen Kaufangebots vor dem letzten Tag der Annahmefrist
bzw. bei einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vor
dem letzten Tag der Frist zur Abgabe von Verkaufsangeboten
(Frist) über dem Durchschnittskurs vor dem Stichtag liegt,
können die Aktien auch zu einem Erwerbspreis erworben werden,
der den Durchschnittskurs vor dem letzten Tag der Frist um
nicht mehr als 10 % überschreitet. Wenn der Durchschnittskurs
vor dem letzten Tag der Frist unter dem Durchschnittskurs vor
dem Stichtag liegt, können die Aktien auch zu einem
Erwerbspreis erworben werden, der den Durchschnittskurs vor
dem letzten Tag der Frist um nicht mehr als 20 %
unterschreitet. Wenn infolge einer Änderung des Angebots bzw.
einer Änderung der an die Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten die Frist verlängert wird, wird die
Verlängerung bei der Ermittlung des zulässigen Erwerbspreises
nicht berücksichtigt.
Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien
den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Gesellschaft
überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des
Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den
Aktionären angebotenen Aktien. Bei einer öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten findet die
Annahme nach Quoten nur bei gleichwertigen Angeboten statt. Es
kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu
100 angebotene Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen
werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser
oder einer vorangehenden Ermächtigung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8
AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz
oder teilweise einzuziehen. Die Einziehung führt zu einer
Herabsetzung des Grundkapitals. Der Vorstand kann abweichend
bestimmen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der
übrigen Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3 AktG) erhöht. Dem
Aufsichtsrat wird die Befugnis zur Änderung der Fassung der
Satzung entsprechend der Einziehung der Aktien und der
Herabsetzung des Grundkapitals übertragen. Wenn der Vorstand
bestimmt, dass sich durch die Einziehung der Anteil der
übrigen Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3 AktG) erhöht, ist
der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in
der Satzung ermächtigt.
d) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder
mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, und die
Ermächtigungen nach lit. b) auch durch abhängige oder im
Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen der Gesellschaft oder
durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft
handelnde Dritte ausgenutzt werden.'
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax:+49 (0)89/54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis
Freitag, den 28. September 2012, 24.00 Uhr. Bei der Berechnung der
Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag
der Hauptversammlung mitzurechnen.
Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB)
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, mithin Freitag, den 14. September
2012, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft
unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung
zugehen, mithin bis Freitag, 28. September 2012, 24.00 Uhr.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine
Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§
126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende
Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49 (0)221-6504-1099
E-Mail: KHD.HV2012@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und
Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular
erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Der
bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind,
nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit
Enthaltung gestimmt werden wird. Wortmeldungen oder andere Anträge
werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573
auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in
der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 229.136
eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des
Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 4.
September 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
KHD Humboldt Wedag International AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3, 51067 Köln.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse
der Gesellschaft zu richten:
KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2012
Colonia-Allee 3, 51067 Köln
Telefax: +49 (0)221-6504-1099
E-Mail: sabine.marzola@khd.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen
nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch
dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben
zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung
'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei
werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis
zum Donnerstag, den 20. September 2012, 24.00 Uhr, bei der im
ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen.
4. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse http://www.khd.com über den
Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch',
Rubrik 'Hauptversammlung'.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des
Geschäftsberichts 2011 und des Konzerngeschäftsberichts 2011 stehen im
Internet unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations'
mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' zum
Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich
zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im August 2012
KHD Humboldt Wedag International AG
Der Vorstand
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27.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KHD Humboldt Wedag International AG
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 6504-1500
Fax: +49 221 6504-1409
E-Mail: ir@khd.com
Internet: http://www.khd.com
ISIN: DE0006578008
WKN: 657800
Börsen: Auslandsbörse(n) xetra, Frankfurt, Stuttgart, Berlin,
Düsseldorf, Nasdaq
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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183014 27.08.2012
(END) Dow Jones Newswires
August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
© 2012 Dow Jones News
