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Dow Jones News
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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -3-

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 05.10.2012 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
27.08.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE0006578008 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 5. Oktober 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
   Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis 5 und 
           Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
           Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
           Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, 
           sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 
           'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
           'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten 
           Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat teilen mit, dass sie eine 
           Dividendenpolitik etablieren wollen, die die künftige Zahlung 
           von Dividenden regelt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
           in Höhe von insgesamt EUR 6.353.322,48 wird wie folgt 
           verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                       5.936.932,44 
 
   Gewinnvortrag:                                                    EUR 
                                                              416.390,04 
 
   Bilanzgewinn:                                                     EUR 
                                                           6.353.322,48- 
                                                                       ' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in 
           Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 
           Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Gerhard Beinhauer und Silke 
           Stenger haben ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Mai 2012 
           niedergelegt. Heinz Otto Geidt ist mit Beschluss des 
           Amtsgerichts Köln vom 18. Oktober 2011 bis zum Ablauf der auf 
           seine gerichtliche Bestellung folgenden ordentlichen 
           Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt 
           worden. Seine Bestellung endet demgemäß mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung. 
 
 
           Um die in der Satzung festgelegte Zahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats von sechs wieder zu erreichen, sollen daher drei 
           neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
 
           Um die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder aus Gründen der 
           Laufzeitkongruenz zur Deckung zu bringen, soll die Wahl für 
           die drei nunmehr zu besetzenden Positionen im Aufsichtsrat bis 
           zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, um 
           dann in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 eine 
           Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
           des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
 
 
          a) Michael Busch, wohnhaft in Berlin, Vorstand der 
          WashTec AG, Augsburg, Deutschland. 
 
 
          b) Seppo Kivimäki, wohnhaft in Douglas, Isle of Man, 
          Director Business Development der MainExc International OY, 
          Helsinki, Finnland, und Director Business Development der 
          CleaRX OY, Helsinki, Finnland. 
 
 
          c) Helmut Meyer, wohnhaft in Straßlach, Deutschland, 
          selbständiger Management Consultant. 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
 
 
           Mitgliedschaften von Michael Busch in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: WashTec AG, Augsburg, Deutschland, derzeit 
           ruhend auf Grund seiner Bestellung zum Vorstand der 
           Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 AktG. 
 
 
           Mitgliedschaften von Seppo Kivimäki in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: Keine. 
 
 
           Mitgliedschaften von Helmut Meyer in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: Keine. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat möchten grundsätzlich auch die 
           rechtlichen Voraussetzungen für den Rückkauf eigener Aktien 
           schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu 
           beschließen: 
 
 
          'a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis 
          zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
          bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die 
          aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit 
          anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft 
          bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt 
          mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
          wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 
          den 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017. 
 
          b) Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl der 
          Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen 
          Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft 
          gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
          Verkaufsangeboten und auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a 
          AktG erfolgen. 
 
 
          Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
          Durchschnittskurs vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % 
          überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der 
          Durchschnittskurs ist der arithmetische Mittelwert der 
          Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder 
          einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse 
          in Frankfurt am Main an den letzten 5 Börsenhandelstagen. 
          Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, ist der Stichtag 
          der Tag des Erwerbs oder der Eingehung einer Verpflichtung zum 
          Erwerb. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen 
          Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft 
          gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
          Verkaufsangeboten, ist der Stichtag der Tag der Entscheidung 
          des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot bzw. die an die 
          Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung 
          zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Bei dem Erwerb auf andere 
          Weise nach Maßgabe von § 53a AktG ist der Stichtag der Tag der 
          Entscheidung des Vorstands über den Erwerb der Aktien. 
 
 
          Wenn der Durchschnittskurs bei einem Erwerb mittels 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-

öffentlichen Kaufangebots vor dem letzten Tag der Annahmefrist 
          bzw. bei einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten 
          öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vor 
          dem letzten Tag der Frist zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
          (Frist) über dem Durchschnittskurs vor dem Stichtag liegt, 
          können die Aktien auch zu einem Erwerbspreis erworben werden, 
          der den Durchschnittskurs vor dem letzten Tag der Frist um 
          nicht mehr als 10 % überschreitet. Wenn der Durchschnittskurs 
          vor dem letzten Tag der Frist unter dem Durchschnittskurs vor 
          dem Stichtag liegt, können die Aktien auch zu einem 
          Erwerbspreis erworben werden, der den Durchschnittskurs vor 
          dem letzten Tag der Frist um nicht mehr als 20 % 
          unterschreitet. Wenn infolge einer Änderung des Angebots bzw. 
          einer Änderung der an die Aktionäre der Gesellschaft 
          gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
          Verkaufsangeboten die Frist verlängert wird, wird die 
          Verlängerung bei der Ermittlung des zulässigen Erwerbspreises 
          nicht berücksichtigt. 
 
 
          Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien 
          den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Gesellschaft 
          überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des 
          Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den 
          Aktionären angebotenen Aktien. Bei einer öffentlichen 
          Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten findet die 
          Annahme nach Quoten nur bei gleichwertigen Angeboten statt. Es 
          kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu 
          100 angebotene Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen 
          werden. 
 
 
          c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser 
          oder einer vorangehenden Ermächtigung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 
          AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des 
          Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz 
          oder teilweise einzuziehen. Die Einziehung führt zu einer 
          Herabsetzung des Grundkapitals. Der Vorstand kann abweichend 
          bestimmen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der 
          übrigen Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3 AktG) erhöht. Dem 
          Aufsichtsrat wird die Befugnis zur Änderung der Fassung der 
          Satzung entsprechend der Einziehung der Aktien und der 
          Herabsetzung des Grundkapitals übertragen. Wenn der Vorstand 
          bestimmt, dass sich durch die Einziehung der Anteil der 
          übrigen Aktien am Grundkapital (§ 8 Absatz 3 AktG) erhöht, ist 
          der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in 
          der Satzung ermächtigt. 
 
 
          d) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder 
          mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, und die 
          Ermächtigungen nach lit. b) auch durch abhängige oder im 
          Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen der Gesellschaft oder 
          durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft 
          handelnde Dritte ausgenutzt werden.' 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Telefax:+49 (0)89/54002519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis 
   Freitag, den 28. September 2012, 24.00 Uhr. Bei der Berechnung der 
   Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag 
   der Hauptversammlung mitzurechnen. 
 
   Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) 
   und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den 
   Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, mithin Freitag, den 14. September 
   2012, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft 
   unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung 
   zugehen, mithin bis Freitag, 28. September 2012, 24.00 Uhr. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für 
   den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine 
   Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 
   126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
   elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende 
   Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
   Telefax: +49 (0)221-6504-1099 
   E-Mail: KHD.HV2012@KHD.com 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und 
   Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
   in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
   stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche 
   Form der Vollmacht ab. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
   Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
   Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular 
   erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Der 
   bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das 
   Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
   Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, 
   nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit 
   Enthaltung gestimmt werden wird. Wortmeldungen oder andere Anträge 
   werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der 
   Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in 
   der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
   49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 229.136 
   eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
   Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung 
   unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
     1.    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
           Absatz 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des 
           Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 Aktien) erreichen, 
           können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
           eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
           Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
           richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 4. 
           September 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
           entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
 
           KHD Humboldt Wedag International AG 
           - Vorstand - 
           Colonia-Allee 3, 51067 Köln. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit 
           Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt 
           gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von 
           Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, 
           Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
           Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse 
           der Gesellschaft zu richten: 
 
 
           KHD Humboldt Wedag International AG 
           Hauptversammlung 2012 
           Colonia-Allee 3, 51067 Köln 
           Telefax: +49 (0)221-6504-1099 
           E-Mail: sabine.marzola@khd.com 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen 
           nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126 
           Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch 
           dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
           ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
           Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch 
           dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben 
           zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
           Absatz 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
 
           Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des 
           Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach 
           ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.khd.com 
           über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 
           'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
           werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis 
           zum Donnerstag, den 20. September 2012, 24.00 Uhr, bei der im 
           ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende 
           zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
           Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle 
           Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
           genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
 
           Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
           Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
           Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
           Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
           Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
           entsprechen. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
           Aktionäre 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden 
           sich unter der Internetadresse http://www.khd.com über den 
           Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', 
           Rubrik 'Hauptversammlung'. 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des 
   Geschäftsberichts 2011 und des Konzerngeschäftsberichts 2011 stehen im 
   Internet unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' 
   mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' zum 
   Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich 
   zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. 
 
   Köln, im August 2012 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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27.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    KHD Humboldt Wedag International AG 
                Colonia-Allee 3 
                51067 Köln 
                Deutschland 
Telefon:        +49 221 6504-1500 
Fax:            +49 221 6504-1409 
E-Mail:         ir@khd.com 
Internet:       http://www.khd.com 
ISIN:           DE0006578008 
WKN:            657800 
Börsen:         Auslandsbörse(n) xetra, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, 
                Düsseldorf, Nasdaq 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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183014 27.08.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 27, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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